Artikel aus dem Jahr 2014

Netzallianz unterstützt Breitbandkonzept der Koalitionsfraktionen

Heute hat die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ins Leben gerufene „Netzallianz Digitales Deutschland“ ihr Kursbuch zum Ausbau des schnellen Internets vorgestellt. Die beteiligten TK-Unternehmen und Branchenverbände unterstützen damit das Ziel der Bundesregierung, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Hochleistungsnetzen mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s zu ermöglichen.

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Vielfaltsicherung in der digitalen Medienwelt

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Die SPD-Bundestagsfraktion setzt auf eine breite gesellschaftliche Debatte zur Reform der Medien- und Kommunikationsordnung

Beitrag von Martin Dörmann für das medienpolitische Magazin „promedia” (Heft 10 / Oktober 2014)

Durch die Digitalisierung wachsen Informations- und Kommunikationstechnologien und damit vormals weitgehend voneinander getrennte Einzelmedien immer mehr zusammen. Ihre Inhalte verbreiten die Presseverlage inzwischen nicht nur auf Papier und die Rundfunkanstalten nicht nur linear, sondern jeweils auch im Internet, und zwar auf unterschiedlichen Endgeräten.

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Digitale Vielfaltsicherung

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt auf eine breite gesellschaftliche Debatte zur Reform der Medien- und Kommunikationsordnung

Beitrag von Martin Dörmann für das medienpolitische Magazin „promedia” (Heft 10 / Oktober 2014)

 

Durch die Digitalisierung wachsen Informations- und Kommunikationstechnologien und damit vormals weitgehend voneinander getrennte Einzelmedien immer mehr zusammen. Ihre Inhalte verbreiten die Presseverlage inzwischen nicht nur auf Papier und die Rundfunkanstalten nicht nur linear, sondern jeweils auch im Internet, und zwar auf unterschiedlichen Endgeräten. Bei der Informationsvermittlung oder -auffindung sind neue Akteure, Internetplattformen und „Intermediäre“ hinzugekommen, von Bloggern, sozialen Netzwerken und Newsaggregatoren bis hin zu Google als übermächtige Suchmaschine. Der digitale Wandel schafft neue kreative Möglichkeiten und ökonomische Potenziale, die wir ausschöpfen sollten.

Wenn sich Kommunikationsformen, Zugangsmöglichkeiten und Finanzierungsmodelle verändern, bleibt dies nicht ohne Folgen für die rechtlichen und organisatorischen Regeln, nach denen mediale Inhalte verbreitet werden sollten. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD dazu bekannt, Bemühungen der Länder zu unterstützen, die auf eine der Konvergenz angemessene Medien- und Kommunikationsordnung abzielen. Moderne technologische Verbreitungswege, neue Aspekte wirtschaftlicher Marktmacht sowie ein sich veränderndes Mediennutzungsverhalten müssen darin zeitgemäß abgebildet werden.

Medienpolitisches Leitmotiv und gesellschaftlicher Diskussionsprozess

Für die SPD bleibt auch in der digitalen Medienwelt die Vielfaltssicherung zentrales Leitmotiv ihrer Medienpolitik. Sie zielt insbesondere darauf ab, die einseitige Verteilung von Meinungsmacht und Dominanz bei der Verbreitung von Inhalten zu verhindern und Anreize für eine vielfältige Angebotsstruktur zu schaffen, aus denen die Nutzerinnen und Nutzer möglichst selbstbestimmt auswählen können. Dabei müssen wir besonders darauf achten, dass journalistisch-redaktionell aufbereitete Inhalte finanzierbar und auffindbar bleiben. Denn auch und gerade in einer Welt der Informationsüberflutung sind sie für die politische Meinungsbildung von unverzichtbarer Bedeutung. Kurzum: die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung müssen wir auch im Bereich der Medien nutzen, dabei aber kommunikative Diskriminierung verhindern und Verbreitungsdominanzen begrenzen. Und die rechercheorientierte Produktion von Inhalten muss sich auch weiterhin als Geschäftsmodell lohnen.

Mit dieser Zielsetzung will sich die SPD und ihre Bundestagsfraktion aktiv an den anstehenden Reformüberlegungen zwischen Bund und Ländern beteiligen. Wir setzen hierbei auf eine möglichst breite gesellschaftliche Debatte. Denn wie unsere Medienordnung in Zukunft aussehen wird, hat nicht nur Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze, sondern vor allem auch darauf, wie Informationsvermittlung stattfindet und wie der demokratische Willensbildungsprozess beeinflusst wird. Es ist also eine zutiefst gesellschaftspolitische Herausforderung, vor der wir stehen.

Die SPD hat auf ihrem Parteikonvent Ende September 2014 einen Diskussionsentwurf unter dem Titel „#DigitalLEBEN“ verabschiedet und einen großangelegten Dialogprozess eingeleitet, der Ende 2015 in einer sozialdemokratischen Positionierung im Rahmen eines gesonderten Parteitages münden soll. Einen bedeutenden Raum nehmen in diesem Prozess medienpolitische Fragestellungen ein, die insbesondere von der Medien- und Netzpolitischen Kommission beim Parteivorstand vertieft werden.

Flankierend hat die SPD-Bundestagfraktion ein eigenes „Projekt Medien- und Kommunikationsordnung“ begonnen, das angesichts der Komplexität der Fragestellungen in besonderer Weise auf die Einbindung von Expertinnen und Experten setzt. In einem ersten Schritt haben wir schon vor der parlamentarischen Sommerpause eine Branchenbefragung zur Reform der Medien- und Kommunikationsordnung durchgeführt und eine Vielzahl von Verbänden, Unternehmen und Medienvertreterinnen und -vertretern angeschrieben. Anhand eines umfangreichen Katalogs von 94 Fragen, die selektiv beantwortet werden konnten, wurden zu Grundsatzfragen oder Einzelthemen Positionen und Anregungen gesammelt.

Die Resonanz war ausgesprochen positiv, gerade weil die Chance erkannt wurde, die eigenen Ziele vertieft zu reflektieren und auf den Punkt zu bringen. Wir freuen und bedanken uns sehr, dass sich so viele daran beteiligt und wertvolle Ideen beigesteuert haben. Es zeigt sich ein weitgehender Konsens darüber, dass Veränderungen notwendig sind, wobei Schwerpunkte und konkrete Vorschläge zwangsläufig oft differieren.

Die Antworten auf über 800 Seiten werden wir nun systematisch auswerten. Sie sind eine wahre Fundgrube und sollen demnächst veröffentlicht werden. Zum Teil sind sie bereits in ein von den Ländern beauftragtes Gutachten zu Möglichkeiten der konvergenten Regulierung eingeflossen. Den Expertendialog wird die SPD-Bundestagsfraktion auf dieser Grundlage mit einer Diskussionsreihe zu Einzelthemen fortsetzen.

Die Chancen der anstehenden Bund-Länder-Gespräche nutzen

Hiermit wollen wir zugleich die geplante Bund-Länder-Kommission flankierend unterstützen, die nach heutigem Stand Anfang nächsten Jahres gebildet wird. Sie soll konkrete Vorschläge für eine Reform der Medien- und Kommunikationsordnung entwickeln. Im Fokus werden dabei wohl vor allem erforderliche Kompatibilitätsregeln und sinnvolle Anpassungen an den Schnittstellen von Medienaufsicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht stehen, wie im Koalitionsvertrag ausdrücklich erwähnt.

Die so auf die Tagesordnung gesetzten Gespräche zwischen Bund und Ländern sind eine große Chance, gerade weil in der Vergangenheit unterschiedliche Kompetenzen und getrennte Diskussionsprozesse einen gemeinsamen Blick eher verstellt haben. Es muss im Kern darum gehen, wie ein neuer Ordnungsrahmen ausgestaltet werden sollte, um wünschenswerte Innovationen zu unterstützen und Medienfreiheit sowie Medienvielfalt auch in der digitalen Gesellschaft zu sichern. Neue Formen der Zusammenarbeit oder zumindest der Koordination zwischen Bund und den Ländern sind überfällig. Nicht zuletzt muss dabei auch die europäische Perspektive mit einbezogen werden – etwa im Hinblick auf die im Europäischen Parlament diskutierten Regelungsvorschläge der EU-Kommission zu Connected TV und die anstehende Ãœberarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Gerade angesichts neuer Internetplattformen, der zunehmenden Marktmacht weltweit agierender digitaler Konzerne und der gewachsenen Bedeutung von Intermediären wie Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken stellen sich zahlreiche Fragen. Der Zusammenhang zwischen technologischer Infrastruktur sowie Netzpräsenz auf der einen und demokratischer Öffentlichkeit auf der anderen Seite liegt auf der Hand. Der diskriminierungsfreie Zugang zu journalistisch-redaktionellen Inhalten rückt immer stärker in den Fokus und macht sich beispielsweise an Stichworten wie Netzneutralität und Public Value fest.

Es ist sicherlich nicht zu erwarten oder notwendig, nun in allen relevanten Bereichen zu vollständigen Neujustierungen zu kommen. Die Konvergenz der Medien erfordert nicht einen komplett neuen, wohl aber einen veränderten Regulierungsrahmen. Dieser wird sich nicht alleine an technischen Übertragungswegen orientieren können. So wird beispielsweise zu prüfen sein, inwieweit aus einer veränderten medialen Wettbewerbssituation durch neue Plattformen und Anbieter im Internet Konsequenzen im Sinne eines „same level playing field“ und fairer Spielregeln im Netz gezogen werden müssen. Inwieweit eine veränderte Aufgabenteilung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung sinnvoll und politisch mehrheitsfähig ist, wird sich zeigen. Für Konflikte, die bislang bei der Kollision unterschiedlicher Regulierungsansätze auf den verschiedenen Ebenen entstanden sind, sollten angemessene Regelungen und neue Instrumente der besseren Abstimmung gefunden werden. Es geht also nicht nur um Kompetenzverschiebungen oder weitere Differenzierungen einzelner Rechtsbereiche, sondern vor allem um ein neu zu entwickelndes gemeinsames Verständnis einer prinzipiengeleiteten Regulierung. Von der Digitalisierung sind viele für Medien relevante Themenkomplexe betroffen, etwa Daten- und Jugendschutz, Wettbewerbs- und Medienkonzentrationsrecht, Internet-, Rundfunk- und Frequenzfragen oder auch das Urheberrecht. Es macht wenig Sinn, beispielsweise Urheber- und Wettbewerbsrecht nun plötzlich von den Ländern regeln zu lassen. Aber beide Rechtsbereiche haben Wirkung auf die Medienwelt, die insgesamt bedacht werden sollten.

Das von den Ländern ins Spiel gebrachte Ziel eines Medienstaatsvertrages, der den Bund möglicherweise mit einbindet, ist anspruchsvoll, sollte aber nicht abschrecken. Auch unterhalb einer gesetzlichen Festlegung sind Regelungen denkbar, etwa durch Verwaltungsvereinbarungen oder strukturierte Governance-Mechanismen. Bereits der begonnene Diskussionsprozess kann sehr lohnend sein. Auf diese Weise wächst, so ist zu hoffen, das gemeinsame Verständnis für die Herausforderung des digitalen Medienwandels und die Notwendigkeit, möglichst abgestimmte Lösungen zu finden.

„Konvergentes“ Denken muss selbstverständlicher als bisher in den Mittelpunkt rücken, sei es in Politik, Verwaltung oder Wirtschaft. Nicht zuletzt gilt es, in einem regulatorischen Grundkonsens überkommene Gräben zwischen Medienakteuren zu überwinden und im Interesse von Innovationsfähigkeit eine faire Balance von Freiheit und Regulierung zu finden. Dazu bietet die begonnene Diskussion um eine Reform der Medien- und Kommunikationsordnung eine gute Gelegenheit. Wir sollten sie nutzen.

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Berlin Depesche Nr. 85

Wahlkreiszeitung mit aktuellen Informationen aus Berlin und Köln

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Zwischenbilanz der Koalition

„Gesagt, getan, gerecht!“

In gerade einmal einem guten halben Jahr nach Abschluss des Koalitionsvertrages hat die SPD-Bundestagsfraktion in der Großen Koalition bereits eine Vielzahl von Neuerungen auf den Weg: Kein Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde, abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, mehr Rente bei Erwerbsminderung, 9 Milliarden Euro zusätzlich für Kitas, Schulen, Hochschulen und vieles mehr. „Gesagt, getan, gerecht!“ war und ist das Kredo der SPD. Nachfolgend möchten wir einige wichtige Themen ausführlicher beleuchten.

Arbeit Wertschätzen – Der Mindestlohn kommt

Mit dem Mindestlohn per Gesetz geben wir der Arbeit von Millionen Menschen Wert und Würde zurück. Außerdem stärken wir die Tarifbindung und sorgen dafür, dass mehr Beschäftigte von guten Tariflöhnen profitieren.

gesagt

In den Koalitionsverhandlungen haben wir erfolgreich für einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gekämpft. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass Tarifverträge künftig leichter auf alle Unternehmen einer Branche ausgedehnt werden können

getan

Gesetzlicher Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2015 haben alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Im Übergang sind bis Ende 2016 Abweichungen möglich. Voraussetzung ist i.d.R. ein Mindestlohn-Tarifvertrag. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn flächendeckend. Danach wird die Höhe des Mindestlohns regelmäßig durch die Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Besondere Regelungen gelten für Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung, für ehrenamtliche Tätigkeiten, für Ausbildungsverhältnisse und für bestimmte Praktika.

Gute Tariflöhne

Tarifverträge können künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie gelten dann auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der jeweiligen Branche, die nicht Mitglied der Gewerkschaft bzw. des Verbandes sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Das geht bislang nur, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und der Tarifvertrag mindestens für die Hälfte der Branchenbeschäftigten gilt. Dieses Quorum entfällt. Auch ermöglichen wir es mit der Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes künftig allen Branchen, branchenweite Mindestlöhne festzulegen.

gerecht

Wir wollen, dass alle von ihrer Arbeit leben können. Dabei ist die Einführung des Mindestlohns ein historischer Durchbruch. Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten die größte Lohnerhöhung ihres bisherigen Lebens.

Der Mindestlohn macht viele Menschen unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt dem Lohndumping ein Ende: Unternehmen können sich nicht mehr gegenseitig dadurch unterbieten, dass sie ihre Arbeitskräfte menschenunwürdig bezahlen. Das stärkt die ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die anständige Löhne zahlen. Gleichzeitig stärken wir die Tarifbindung, damit Tarifverträge auch dort greifen, wo immer weniger Unternehmen der Tarifgemeinschaft angehören.

Lebensleistung verdient Anerkennung – Früher Abschlagsfrei in Rente gehen

Leistung und Anstrengung müssen sich lohnen. Künftig können langjährig Versicherte bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen. Mütter (oder Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen mehr Rente. Außerdem haben wir die Erwerbsminderungsrente verbessert und das Reha-Budget erhöht.

gesagt

»Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Rente auszahlen« So steht es im Koalitionsvertrag. Wer schon in jungen Jahren sein Arbeitsleben begonnen hat oder Kinder erzogen hat, soll in der Rente künftig besser gestellt werden. Das gilt auch für die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

getan

Nach 45 Jahren in Rente

Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, kann künftig schon ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, zwei Jahre früher als bisher. Vorübergehende Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten und Kindererziehung werden anerkannt. Die Grenze für die abschlagsfreie Rente steigt schrittweise auf 65 Jahre an. Um Missbrauch durch »Frühverrentung« auszuschließen, werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in der Regel in den letzten beiden Jahren nicht mehr mitgezählt.

Höhere Mütterrente

Mütter (und Väter), die vor 1992 Kinder erzogen haben, bekommen pro Kind künftig zwei Jahre Erziehungszeit statt bisher einem angerechnet. Damit erhöht sich ihre monatliche Rente um bis zu 28,61 Euro pro Kind, in den neuen Ländern um bis zu 26,39 Euro.

Mehr Erwerbsminderungsrente

Menschen, die aus gesundheitlichen oder unfallbedingten Gründen erwerbsunfähig werden, erhalten eine höhere Erwerbsminderungsrente. Bei einem Rentenbeginn ab dem 1. Juli 2014 wird die Rente künftig so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr mit dem bisherigen Durchschnittslohn gearbeitet statt nur bis zum 60. Lebensjahr.

Höheres Reha-Budget

Damit die gesetzliche Rentenversicherung ihren Versicherten helfen kann, so lange wie möglich gesund im Arbeitsleben zu stehen, bekommt sie künftig bis zu 233 Millionen Euro zusätzlich im Jahr für die medizinische und berufliche Rehabilitation.

gerecht

Von der Neuregelung zur abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren profitieren unmittelbar 200.000 Menschen, von der »Mütterrente« 9,5 Millionen. Sie haben mit Arbeit und Anstrengung die Rente der Generation vor ihnen aufgebracht, die heutigen Beitragszahler großgezogen und so zum Wohlstand unseres Landes beigetragen. Für sie sind die Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geschenkt, sondern verdient. Gleichzeitig ist das Rentenpaket solide finanziert. Der Beitragssatz bleibt stabil. Und ab 2019 sorgt ein Steuerzuschuss dafür, künftige Beitragszahler nicht weiter zu belasten.
Die Reform des EEG – Strom muss bezahlbar bleiben

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist der erste Schritt für einen Neustart der Energiewende: Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet künftig nach einem verlässlichen Plan voran, und der Anstieg der EEG-Umlage wird gebremst. Damit sorgen wir für bezahlbaren Strom und sichern gleichzeitig Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie.

gesagt

Die Energiewende wird nur dann Akzeptanz finden, wenn Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sind und industrielle Arbeitsplätze erhalten bleiben. So steht es im Koalitionsvertrag. Deshalb haben wir vereinbart, eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg zu bringen, um verlässliche Rahmenbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen.

getan

Strompreis stabilisieren

Wir bauen Überförderung ab und konzentrieren die Förderung auf die besonders kostengünstigen Energieträger Wind an Land und Photovoltaik. Neue Anlagen bekommen statt 17 Cent pro Kilowattstunde künftig im Schnitt etwa 12 Cent. Bestehende Anlagen erhalten einen Bestandsschutz. Außerdem gibt es eine Mengensteuerung, damit der jährliche Zubau planbar wird. Der Ausbaupfad sieht vor, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent zu erhöhen.

Kosten gerechter verteilen

Um die Kosten der Energiewende gerechter zu verteilen, wird auch die Eigenstromerzeugung künftig an der EEG-Umlage beteiligt.

Arbeitsplätze erhalten

Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten, haben wir die Befreiungen von der EEG-Umlage für die stromintensive Industrie europarechtskonform ausgestaltet.

Marktintegration voranbringen

Damit erneuerbare Energien besser in den Strommarkt integriert werden, sollen Betreiber größerer Neuanlagen ihren Strom künftig direkt vermarkten. Spätestens ab 2017 soll die Höhe der Förderung über Ausschreibungen bestimmt werden.

gerecht

Mit der Energiewende hat Deutschland den Weg in das Zeitalter einer nachhaltigen, sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung beschritten. Das EEG hat in den letzten 14 Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 25 Prozent inzwischen eine tragende Säule der Stromversorgung in Deutschland sind.

Aber gerade weil das EEG so erfolgreich war, musste es reformiert werden: Drastisch steigende Strompreise würden die Akzeptanz und die Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Die EEG-Novelle ist der erste Schritt, um die Energiewende wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Damit können die erneuerbaren Energien verlässlich wachsen und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Industrie ihren Strom auch künftig bezahlen.
Investitionen in die Zukunft – Mehr Geld für Bildung

Das BAföG wird angehoben. Die Länder erhalten mehr Spielräume zur Finanzierung von Schulen und Hochschulen. Der Bund investiert in Kita- und Studienplätze sowie in Forschung und Entwicklung. Außerdem lockern wir das Kooperationsverbot im Grundgesetz.

gesagt

Im Koalitionsvertrag haben wir zusätzliche Zukunftsinvestitionen in Kitas, Bildung und Wissenschaft in Höhe von 9 Milliarden Euro durchgesetzt. Sie sollen durch Entlastung der Länder und durch direkte Investitionen des Bundes zur Verfügung gestellt werden.

getan

Im Frühjahr 2014 hat die Große Koalition konkrete Maßnahmen zur Bildungsfinanzierung verabredet. Die Länder erhalten mehr Mittel für Bildung und der Bund mehr Gestaltungsspielräume.

Mehr Geld für Schulen und Hochschulen

Der Bund übernimmt ab 2015 die Kosten des BAföG vollständig. Dadurch werden die Länder dauerhaft um rund 1,17 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Sie werden die freiwerdenden Mittel für Schulen und Hochschulen verwenden. 

Mehr Geld für Kita- und Studienplätze

Der Bund investiert rund 750 Millionen Euro zusätzlich in Krippen und Kitas. Außerdem finanziert der Bund mit 1,3 Milliarden Euro den Hochschulpakt weiter, mit dem Studienplätze geschaffen werden. Spätestens zum Wintersemester 2016 werden wir das BAföG erhöhen. Das ist eine gute Nachricht für Studierende.

Mehr Geld für Forschung

Für eine aktive Innovationspolitik und zur Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation sowie der Exzellenzinitiative stehen 3 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Außerdem werden wir das Grundgesetz ändern und das Kooperationsverbot im Hochschulbereich aufheben. Damit ermöglichen wir dem Bund eine institutionelle Förderung von Universitäten und Fachhochschulen.

gerecht

Die Maßnahmen sind ein großer Fortschritt für planbare und verlässliche Investitionen in Bildung und Wissenschaft in Deutschland. Wir verschaffen den Ländern dauerhafte Spielräume für Zukunftsinvestitionen in Bildung. Mit der BAföG-Reform und der Fortsetzung des Hochschulpaktes sorgen wir für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Unabhängig davon wird sich die SPD-Bundestagsfraktion weiter für eine Aufhebung des Kooperationsverbots auch im Bereich der Schulpolitik einsetzen.

 

Mehr Geld für Lebensqualität vor Ort – Kommunen entlasten

Wir entlasten die Städte und Gemeinden. Denn nur handlungsfähige Kommunen können den Menschen eine gute soziale Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Bibliotheken und Schwimmbäder zur Verfügung stellen. Gleichzeitig erhöhen wir die Städtebauförderung.

gesagt

Im Koalitionsvertrag haben wir durchgesetzt, die Gemeinden, Städte und Landkreise finanziell zu entlasten, indem der Bund die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung übernimmt. Außerdem haben wir verabredet, mehr Geld in die soziale Infrastruktur der Kommunen zu investieren, indem wir u.a. die Bundesmittel für die Städtebauförderung und die Kinderbetreuung erhöhen.

getan

Mehr Geld für Kommunen

Der Bund übernimmt ab 2014 die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig. Damit werden Städte und Gemeinden bei den Sozialausgaben um insgesamt rund 5,5 Milliarden Euro in 2014 entlastet. Ab 2015 wird der Bund die Kommunen um eine weitere Milliarde jährlich entlasten als Vorgriff auf die Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe. Das sind Geld- und Sachleistungen, die Menschen mit Behinderung bei der Integration in Arbeit und Gesellschaft unterstützen. Wenn das dazu nötige Bundesteilhabegesetz im Bund erarbeitet wurde, wird sich die zusätzliche jährliche Entlastung der Kommunen auf 5 Milliarden Euro belaufen.

Mehr Geld für Städtebau

Wir haben die Städtebauförderung von 455 Millionen Euro auf 700 Millionen Euro jährlich angehoben. Besonders wichtig ist das Programm Soziale Stadt: Damit sich unsere Städte nicht in arme und reichere Stadtteile spalten, stellen wir mit dem Programm 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

gerecht

Mit der finanziellen Unterstützung für unsere Städte und Gemeinden stärken wir einen zentralen Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Denn nur handlungsfähige Kommunen können den Anforderungen des demografischen, sozialen und ökonomischen Wandels erfolgreich begegnen. Viele Städte und Gemeinden kämpfen mit Arbeitslosigkeit, Bildungsarmut, vernachlässigten öffentlichen Räumen und sozialen Konflikten. Diesen Kommunen helfen wir.

 

Integration erleichtern – Der Doppelpass kommt

Künftig müssen sich in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern entscheiden. Der Optionszwang entfällt. Damit wird der Doppelpass in Deutschland für viele junge Erwachsene Realität werden.

gesagt

»Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang, und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert.« Mit diesem Satz haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt: Endlich wird der Doppelpass auch in Deutschland Realität

.getan

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, werden sich künftig nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden müssen.

Optionspflicht entfällt

Das bisherige Recht zwingt in Deutschland geborene Kinder mit einem weiteren, ausländischen Pass mit 18 Jahren zu einer Entscheidung zwischen der deutschen und der durch Abstammung erworbenen Staatsangehörigkeit der Eltern. Wer sich bis zum 23. Geburtstag nicht entscheidet, verliert den deutschen Pass. Betroffen sind junge Erwachsene, die ab den 1990er Jahren geboren wurden. Diese »Optionspflicht« wird künftig für die allermeisten Betroffenen entfallen. Wer bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht oder einen deutschen Schulabschluss erworben bzw. eine Ausbildung in Deutschland absolviert hat, darf künftig beide Staatsangehörigkeiten behalten.

gerecht

Mit dem Doppelpass schaffen wir einen Meilenstein im Staatsbürgerschaftsrecht. Darauf warten viele Menschen in unserem Land. Denn ohne die doppelte Staatsbürgerschaft würden in den nächsten Jahren 400.000 junge Menschen zu einer schwerwiegenden Entscheidung gezwungen. Die Optionspflicht signalisiert den jungen Menschen, nicht vollständig dazuzugehören. Sie sind Deutsche unter Vorbehalt. Mit der Optionspflicht wird ein zentrales Integrationshemmnis entfallen. Bei vielen Betroffenen schlagen zwei Herzen in der Brust. Die Mehrheit will beide Staatsangehörigkeiten behalten. Der Doppelpass dient der Integration.

 

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Berlin Depesche Nr. 85

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Das Energieland NRW braucht starke Stadtwerke

Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gemeinsam mit Vertretern von Stadtwerken aus NRW mit den aktuellen Herausforderungen der Energiewende befasst. Die Abgeordneten unterstützen Sigmar Gabriel und die Umsetzung der Energiewende. Auch zukünftig setzen sie auf die immanente Bedeutung der Stadtwerke als Partner zur Umsetzung der Energiewende vor Ort.

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Journalistennachwuchs soll aus Berlin berichten

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SPD-Bundestagsabgeordneter Martin Dörmann sucht Bewerber aus Köln

Bereits zum dritten Mal führt die SPD-Bundestagsfraktion in diesem Frühjahr das Planspiel „Zukunftsdialog“ durch. Martin Dörmann ruft den Journalistennachwuchs auf, sich für eine Teilnahme zu bewerben. An vier Tagen lernen Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren die Arbeit der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hautnah kennen. Die Jugendlichen schlüpfen in die Rolle des/der Abgeordneten ihres Wahlkreises und erarbeiten spielerisch eigene Anträge zu wichtigen politischen Themen. Für eine realistische Abbildung der Arbeit der Abgeordneten wird es auch in diesem Jahr eine eigene Planspiel-Redaktion mit Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten geben.

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Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz 2014“

Auch in diesem Jahr sucht das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) mit dem Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz 2014“ erfolgreiche zivilgesellschaftliche Aktivitäten für eine lebendige und demokratische Gesellschaft.

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SPD-Bundestagsabgeordnete aus dem Verkehrsausschuss besuchten den Köln Bonn Airport

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Zusammen mit drei Fraktionskollegen aus dem Verkehrsausschuss sprach der Porzer Bundestagsabgeordnete Martin Dörmann mit den Geschäftsführern Michael Garvens und Athanasios Titonis über die wirtschaftliche Lage des Flughafens und der deutschen Luftverkehrsbranche.

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