Artikel aus dem Jahr 2014

Digitale Agenda zielt auf schnelles Internet für alle

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Heute hat das Bundeskabinett die Digitale Agenda der Bundesregierung beschlossen. Ein wesentlicher Baustein ist hierbei der flächendeckende Ausbau von Hochleistungsnetzen, die Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s ermöglichen.

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Medienpreis Politik 2015 des Deutschen Bundestages ausgeschrieben

Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag einen Medienpreis Politik. Dieser würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen.

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Koalition beschließt Eckpunkte für große BAföG-Reform

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Martin Dörmann begrüßt die Einigung der Koalition auf Eckpunkte für eine Ausweitung und Modernisierung des BAföG. Davon wird auch der Hochschulstandort Köln profitieren.

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Mehrgenerationenhäuser sind gerettet

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Auch die weitere Finanzierung des Caritashauses in Köln-Kalk ist gesichert

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Berlin Depesche Nr. 84

Wahlkreiszeitung mit aktuellen Informationen aus Berlin und Köln

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Der gesetzliche Mindestlohn ist eine historische Zäsur

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Standpunkt aus Berlin Depesche Nr. 84

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Gesetzlicher Mindestlohn

Standpunkt aus Berlin Depesche Nr. 84

Ich kann mich noch gut an ein Gespräch mit Franz Müntefering und jüngeren Abgeordneten erinnern, das nun rund 10 Jahre zurück liegt. Unser damaliger Fraktionsvorsitzender fragte uns, ob die SPD den gesetzlichen Mindestlohn fordern solle, obwohl mit viel Widerstand zu rechnen sei.

Was sich heute beinahe wie eine rhetorische Frage anhört, war damals durchaus heikel. So lehnte seinerzeit sogar die Mehrzahl der Gewerkschaften den gesetzlichen Mindestlohn noch ab, weil sie dies als einen Eingriff in ihre Tarifautonomie ansah.

Nach längerer Diskussion bejahten wir Münteferings Frage schließlich. Seitdem kämpft die SPD für den Mindestlohn. Inzwischen ist allgemein anerkannt, dass es Regionen und Branchen gibt, in denen schon deshalb keine ausreichenden Löhne gezahlt werden, weil Gewerkschaften dort nur schwach organisiert sind, sodass sie keine ordentlichen Tarifverträge durchsetzen können. Wir wollen aber nicht hinnehmen, wenn Menschen, die Vollzeit arbeiten, auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Es muss Schluss sein mit Lohndumping und unfairem Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

So ist der am 3. Juli vom Bundestag verabschiedete gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nicht nur eine historische Zäsur und ein Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik, sondern auch der Erfolg für den beharrlichen Einsatz der SPD und inzwischen auch aller Gewerkschaften. Ab 1. Januar 2015 werden davon 3,7 Millionen Menschen profitieren, darunter besonders viele Frauen. Für zahlreiche Menschen ist dies die höchste Lohner­höhung ihres Lebens. Das ist uneingeschränkt ein Grund zu großer Freude.

In den letzten Wochen wurde dennoch oft über reale und noch mehr über befürchtete Ausnahmeregelungen gesprochen. Bereits im Koalitionsvertrag waren Übergangsregelungen festgehalten worden. Dort, wo es Tarifverträge gibt, die einen Mindestlohn festlegen, der unterhalb 8,50 Euro liegt, gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Und zwar deshalb, um (insbesondere im Osten) Verwerfungen am Arbeitsmarkt zu vermeiden und die Organisationskraft der Gewerkschaften über zusätzliche Tarifverträge zu stärken. Das war übrigens mit diesen noch während der Koalitionsverhandlungen abgestimmt worden.

Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro dann für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und zwar flächendeckend und ausnahmslos für alle Branchen! Die vereinbarten Übergangs­regelungen für Zeitungszusteller und die Regelungen für Praktikanten ändern daran nichts.

Apropos Praktikanten: junge Menschen mit einem Berufs- oder Studienabschluss erhalten zukünftig den Mindestlohn, wenn sie ein Praktikum ableisten. Ausgenommen vom Mindest­lohn sind lediglich Praktika von bis zu drei Monaten im Rahmen des Studiums oder der Aus­bildung. Grund: Einerseits steht bei solchen Praktika in der Regel eine Ausbildungsleistung seitens des Arbeitgebers im Hintergrund, zudem sollen keine reduzierten Angebote für Jugendliche riskiert werden. Das Gesetz schafft sogar zum ersten Mal einen Qualitätsrahmen für Praktika. Es gelten nun feste Regeln, die in einem Vertrag festgehalten werden.

Die Bestimmung, über die man aus meiner Sicht noch am ehesten unterschiedlicher Meinung sein kann, ist die Übergangsregelung für Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate in einem neuen Job. Zweck ist es, einer Gruppe, die es erfahrungsgemäß besonders schwer hat, im ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, den Einstieg zu erleichtern. Ob dieses Ziel erreicht wird, soll aber nach einem Jahr geprüft werden, um das Gesetz erforderlichenfalls anzupassen.

Besonders zu danken ist Andrea Nahles, die es verstanden hat, die unterschiedlichen Interessen in der Koalition und zwischen den Tarifpartnern auszubalancieren. Sie hat pragmatische Lösungen gefunden, ohne den Grundsatz aufzugeben.

Auch von daher ist der gesetzliche Mindestlohn ein Paradebeispiel für sozialen Fortschritt und eine erfolgreiche sozialdemokratische Regierungspolitik.

 

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Rede zum Breitbandausbau

Rede in der Plenardebatte des Bundestages am 3. Juli 2014

„Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Digitalisierung und das Internet haben immer größeren Einfluss auf alle Lebensbereiche. Der viel zu früh verstorbene Frank Schirrmacher wurde nicht müde, auf den gesellschaftlichen Wandel durch das Internet hinzuweisen. Er sprach von einer „Informationsexplosion“, die einen ähnlichen Effekt auf die Menschen habe wie die industrielle Revolution. Vor diesem Hintergrund gilt es, dafür zu sorgen, niemanden im
„vordigitalisierten“ Zeitalter zurückzulassen; um bei Schirrmachers Bild zu bleiben.

Gerade auch die Wirtschaft ist immer stärker von einer leistungsfähigen ITInfrastruktur abhängig. Schnelles Internet muss deshalb für alle Menschen und Regionen in ganz Deutschland verfügbar sein. Es sichert gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten und wirtschaftliche Chancen.

Im Koalitionsvertrag streben Union und SPD eine flächendeckende Breitbandabdeckung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde an. Das ist ein wahrlich sehr ehrgeiziges Ziel gerade vor dem Hintergrund, dass die diesbezügliche Versorgungsquote Ende letzten Jahres erst bei 60 Prozent lag.

Selbst wenn man die in den nächsten Jahren bereits angekündigten Investitionen der Unternehmen – das sind Milliardeninvestitionen – durchaus berücksichtigt, wird ohne zusätzliche Maßnahmen etwa jeder vierte oder fünfte Haushalt in Deutschland unterversorgt bleiben. Damit würden ganze Regionen vom digitalen Fortschritt abgehängt. Diese digitale Spaltung gilt es zu vermeiden bzw. zu überwinden. Deshalb will die Koalition die Rahmenbedingungen dafür schaffen, Breitbandinvestitionen deutlich nach vorne zu bringen.

Mit dem vorliegenden Antrag legen wir ein schlüssiges Gesamtkonzept mit einer Vielzahl konkreter Maßnahmen vor. Ich freue mich, dass darin viele Punkte enthalten sind, die wir in der SPD-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode in unserem Projekt „Infrastrukturkonsens“ erarbeitet haben. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, aber durchaus auch bei allen in der
Unionsfraktion bedanken, dass es uns gelungen ist, gemeinsam einen sehr umfassenden Antrag vorzulegen, und das in relativ kurzer Zeit. Das ist ein hoher Anspruch, den wir aber erfüllen wollen.

Wir setzen auf einen Technologiemix. Nur wenn wir die Potenziale der unterschiedlichen Technologien, insbesondere DSL, Kabel, Glasfaser, Satellit und Funktechnologie, miteinander verbinden, können wir die Breitbandziele erreichen. Es geht also um eine optimale Kombination aus guten Festnetz- und Mobilfunkanwendungen, die jeweils eine hohe Bandbreite beinhalten.

Wo liegt nun die größte Herausforderung beim Breitbandausbau? In städtischen Gebieten, in denen viele Kunden wohnen, gibt es eine gute Versorgung, weil es dort einen Infrastrukturwettbewerb gibt. Etwa 60 Prozent der Haushalte werden von Kabelunternehmen versorgt. Die TK-Unternehmen ziehen mit hohen Bandbreiten nach, um konkurrenzfähig zu sein. Das ist die eine Seite der Medaille. Im ländlichen Raum
haben wir eine ganz andere Situation. Dort handelt es sich eben nicht um dichtbesiedelte Regionen mit ganz vielen Kunden, sondern um eher dünner besiedeltes Gebiet. Die Strecken bis zum Kunden sind länger, und dadurch sind die Kosten pro Haushalt höher. Laut einer TÜV-Studie aus dem letzten Jahr liegen die Kosten in den unterversorgten Gebieten, je nach Region, pro Haushalt im Schnitt zwischen 700 und
4 000 Euro. Das ist angesichts der üblichen Flatratetarife natürlich ein hoher Betrag. Daran erkennt man, dass es sich heute nicht unbedingt in jeder Region lohnt, zu investieren.

Das Hauptproblem beim Breitbandausbau ist die beschriebene Wirtschaftlichkeitslücke in weniger dicht besiedelten Gebieten. Deren Folge sind zu geringe Investitionen und geringe Internetbandbreiten. Genau da setzt der Antrag der Koalition an. Um zusätzliche Investitionsanreize zu setzen und Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, schlagen wir ein Maßnahmenbündel vor, das auf fünf Säulen beruht.

Erste Säule. Wir wollen eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung sicherstellen und den Wettbewerb stärken; denn auch in Zukunft brauchen wir die Milliardeninvestitionen möglichst vieler TK-Unternehmen. Der Staat selber würde sich übernehmen, könnte es sich auch gar nicht leisten, die Netze selber auszubauen und
alleine zu finanzieren.

Zweite Säule. Um Ausbaukosten zu senken und damit die Wirtschaftlichkeitslücken zumindest teilweise zu schließen, brauchen wir eine optimale Hebung von Synergieeffekten; das ist bereits vom Kollegen Lange erwähnt worden. Darunter verstehen wir die Nutzung bzw. Mitnutzung bereits bestehender Netzinfrastrukturen für den Breitbandausbau. Es geht also um Strom-, Gas-, Fernwärme- oder Abwassernetze, in die
dann Kabel- oder Glasfasernetze mit verlegt werden können. Hier sorgen wir mit zahlreichen neuen Regelungen dafür, dass das erleichtert wird.

Dritte Säule: Wir wollen die Potenziale von Funkfrequenzen für den Breitbandausbau konsequent nutzen. Deutschland braucht beides, eine hochleistungsfähige Glasfaserinfrastruktur und ein modernes Mobilfunknetz. Wir alle wollen ja mit hohen Geschwindigkeiten nicht nur am Heim-PC arbeiten, sondern unterwegs auch auf dem Tablet und dem Smartphone.

Funktechnologie ersetzt aber nicht den weiteren Festnetzausbau, sondern ergänzt diesen. Allerdings bietet gerade der weiterentwickelte Mobilfunkstandard LTEAdvanced durchaus Möglichkeiten, den Breitbandausbau gerade in den ländlichen Räumen kostengünstiger und damit schneller mit höheren Bandbreiten zu realisieren. So ließen sich laut der zitierten TÜV-Studie die Kosten für die teuersten 5 Prozent der Haushalte um 8 Milliarden Euro senken, wenn wir das zusätzlich mit LTEAdvanced machten. Auch das wäre also ein Beitrag zur Kostensenkung und damit zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke.

Besonders heiß wird in diesem Zusammenhang die Nutzung der sogenannten Digitalen Dividende II diskutiert. Hierbei geht es um die Frequenzen im 700-Megahertz-Band, die derzeit vom Rundfunk genutzt werden. Wir unterstützen ausdrücklich die Länder und die Rundfunkanstalten bei ihrem gemeinsamen Ziel, den Umstieg dort auf den neuen, zukunftsträchtigen Standard DVB-T2 vorzunehmen, denn damit können terrestrische Rundfunkanbindungen mit HD-Qualität realisiert, eine stärkere Durchdringung bei der Bevölkerung erreicht und im Übrigen beim Rundfunk Kosten und Frequenzbelegungen eingespart werden. Hierdurch frei werdende Frequenzen sollen nach dem Umstieg aus unserer Sicht vorrangig für den Breitbandausbau genutzt werden, wobei klar ist, dass wir bei der neuen Frequenzordnung die Belange anderer Bedarfsträger berücksichtigen werden, nämlich insbesondere von Kultureinrichtungen, die drahtlose Mikrofone nutzen, oder die Sicherheitsfrequenzen im Bereich der Polizei und der Feuerwehr.

Wir hoffen, dass die derzeit laufenden Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern insofern bald zu einem Erfolg führen und abgeklärt wird, bis wann DVB-T2 umgesetzt werden kann. Anschließend können diese Frequenzen auch für den Breitbandausbau genutzt werden.

Vierte Säule: Ja, um unsere ehrgeizigen Breitbandausbauziele bis 2018 erreichen zu können, brauchen wir eine effiziente und stärkere finanzielle Förderung für unterversorgte Gebiete. Förderprogramme sollen Wirtschaftlichkeitslücken nicht nur schließen, sie sollen auch zusätzliche private Investitionen anregen, und das mit einem Faktor 1 : 3 oder 1 : 4, je nach Ausgestaltung.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Herr Kollege Dörmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Martin Dörmann (SPD):
Gerne.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Bitte schön.

Ralph Lenkert (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Kollege Dörmann. – Sie sprachen eben an, dass Sie die kabellosen Mikrofone der Kulturschaffenden schützen wollen. Ich stelle die Frage, wie das stattfinden soll, da es zurzeit weder ausgereifte technische Lösungen gibt, dass das Frequenzband für diesen Bereich umgestellt werden kann, noch klar ist, welches künftige Frequenzband von Kulturschaffenden und Veranstaltungen genutzt werden kann. Da dies nicht klar ist, Sie aber gleichzeitig eine Beschleunigung der Abgabe und der Versteigerung dieser Frequenzen ankündigen, frage ich Sie wirklich, wie die Kultur- und Veranstaltungslandschaft in unserem Land als ein wichtiger Wirtschaftsfaktor geschützt werden soll. Vor allen Dingen frage ich Sie, warum Sie, da die Bänder um 1 800 Megahertz nach wie vor noch nicht richtig ausgenutzt werden und noch genügend Kapazitäten bestehen, nicht darauf drängen, dass diese Kapazitäten genutzt werden, bevor Sie eine Chance für Kultur und Veranstaltungen in unserem Land kaputtmachen oder zumindest erschweren.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Danke, Herr Kollege Lenkert. РBitte sch̦n, Herr Kollege D̦rmann.

Martin Dörmann (SPD):
Herr Kollege Lenkert, ich bin dankbar für diese Frage, weil sie durchaus Besorgnisse aufgreift, die auch an uns herangetragen werden. Ich versichere Ihnen, dass wir diese Besorgnisse nicht nur sehr ernst nehmen, sondern auch an Lösungen arbeiten. Es ist nicht ganz richtig, dass es dafür keine Vorschläge gibt, denn die Bundesnetzagentur hat in ihrem Projekt 2016 bereits im letzten Jahr dargestellt, wo die Frequenzbedarfe
anderer Bedarfsträger, insbesondere bei den drahtlosen Produktionsmitteln, also auch der Kultureinrichtungen, liegen. Sie sind nämlich in dem etwas unteren Bereich angesiedelt, der ökonomisch günstiger ist als der Bereich um 1 800 Megahertz, in dem höhere Kosten anfallen. Das ist also genau der Punkt, der jetzt geklärt wird. Das ist auch Bestandteil der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Sie wissen, es gab Eckpunkte, die noch nicht endgültig verifiziert sind. Die klare Maßgabe ist: Bevor die Frequenzverordnung geändert wird – das kann nur im Einvernehmen mit den Ländern geschehen -, werden diese Punkte geklärt. Darum gibt es diese Arbeitsgruppe der Beteiligten. Sie können gewiss sein: Wir werden keiner Änderung der Frequenzverordnung zustimmen, sofern die von Ihnen und mir geschilderten Fragen nicht gelöst sind. Ich denke, wir werden eine sehr befriedigende Lösung finden.

Sie haben gefragt, warum der Bereich von 1 800 Megahertz nicht noch stärker für den Mobilfunk genutzt wird. Warum brauchen wir auch den 700-Megahertz-Bereich?Es ist einfach so: Je größer der Kuchen ist, den Sie für Breitband zur Verfügung haben, desto höhere Bandbreiten können Sie verwirklichen. Sie brauchen nämlich bestimmte Frequenzpakete. Der Standard LTE-Advanced ist ein zukunftsträchtiger Standard. Ich bin davon überzeugt, dass er in fünf Jahren in technischer Hinsicht noch ganz andere Bandbreiten ermöglichen wird als die, die wir heute kennen. Deshalb müssen alle Frequenzen zusammen betrachtet werden. Dazu gehört die 900er-, die 1 800er-, aber auch die 700er-Frequenz.

Sie wissen ebenso wie ich, dass der Bedarf an mobilen Breitbandangeboten ständig wächst. Der größte Zuwachs hinsichtlich der Internetnutzung wird zurzeit im Mobilfunkbereich verzeichnet. Dafür müssen wir ein zukunftsfestes Konzept entwickeln. Der 700-Megahertz-Bereich – das ist vom Kollegen Lange bereits angesprochen worden – ist nun einmal der Bereich, der international auch für die Nutzung von Mobilfunk vorgesehen ist. In anderen Ländern gibt es die gleichen Bestrebungen. Bald wird es auch mehr Endgeräte geben, die den LTE-Standard beherrschen. Das wäre aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer der optimale Erfolg. Daran arbeiten wir.

Ich habe bereits geschildert, dass es darauf ankommt – Stichwort: vierte Säule -, dass wir zusätzliche finanzielle Mittel generieren, um die Wirtschaftlichkeitslücke zu schließen. Uns ist bewusst, dass das bei unserem  Breitbandkonzept die größte Herausforderung ist. Klar ist: Wir brauchen zusätzliche Mittel im Bundeshaushalt, und das vor dem Hintergrund, dass wir nach wie vor das Ziel haben, nicht nur im nächsten, sondern auch in den folgenden Jahren einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorzulegen. Von daher steht in unserem Antrag, dass es Aufgabe des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Finanzministeriums ist, mögliche Haushaltsspielräume zu prüfen und zu eröffnen. Diesbezüglich kommen in der Tat die möglichen Erlöse aus Frequenzvergaben im Jahr 2015 in Betracht. Wir hoffen – das ist dargestellt worden -, dass es eine Klärung bei der Frage der Digitalen Dividende II, also im 700-Megahertz-Bereich geben wird. Zusätzlich gibt es andere Frequenzbereiche, die unabhängig von der Zustimmung der Länder in jedem Fall 2015 zur Vergabe anstehen. Die Bundesnetzagentur hat das ausgerechnet: Sie erwartet Mindesteinnahmen von 1 Milliarde Euro aus diesen Bereichen. Wenn es zu einer Versteigerung kommt oder der 700-Megahertz-Bereich einbezogen werden kann, wird dieser Betrag noch deutlich höher sein. Ich freue mich, dass die Bundesregierung bereits angekündigt hat, zusätzliche Einnahmen aus dem Bereich 700 Megahertz für den Breitbandausbau zu nutzen. Die Bundeskanzlerin höchstpersönlich hat das in der letzten Woche in der Generaldebatte so dargestellt.

Ich komme nun zur fünften und letzten Säule. Neben den dargestellten Maßnahmen für Investitionsanreize und zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken brauchen wir beim Breitbandausbau eine bessere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Koalition strebt deshalb einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau an. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten können wir viel bewegen.

Sie sehen: Die Koalition hat sich sehr ehrgeizige Ziele gesetzt, um den Breitbandausbau in Deutschland nach vorne zu bringen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass schnelles Internet für alle realisiert werden kann. Damit tragen wir dazu bei, dass gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. Damit sichern wir aber auch unsere wirtschaftlichen Zukunftschancen. Das ist, glaube ich, ein gemeinsames Ziel aller in diesem Hause.

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Berlin Depesche Nr. 84

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Moderne Netze für ein modernes Land

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In dem am 3. Juli in erster Lesung beratenen Bundestagsantrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufgefordert, zur Erreichung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbauziele (50 Mbit/s bis 2018) die bisherige Breitbandstrategie des Bundes umfassend weiterzuentwickeln. Angestrebt wird eine optimale Kombination aus guten Festnetz- und Mobilfunkanbindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten. Hierzu werden zahlreiche konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die vor allem darauf abzielen, zusätzliche Investitionsanreize zu setzen und Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, mit den Ländern einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau anzustreben, insbesondere zur abgestimmten Ausgestaltung von Förderprogrammen und zur weiteren Frequenzplanung.

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