Standpunkt aus Berlin Depesche Nr. 84
Ich kann mich noch gut an ein Gespräch mit Franz Müntefering und jüngeren Abgeordneten erinnern, das nun rund 10 Jahre zurück liegt. Unser damaliger Fraktionsvorsitzender fragte uns, ob die SPD den gesetzlichen Mindestlohn fordern solle, obwohl mit viel Widerstand zu rechnen sei.
Was sich heute beinahe wie eine rhetorische Frage anhört, war damals durchaus heikel. So lehnte seinerzeit sogar die Mehrzahl der Gewerkschaften den gesetzlichen Mindestlohn noch ab, weil sie dies als einen Eingriff in ihre Tarifautonomie ansah.
Nach längerer Diskussion bejahten wir Münteferings Frage schließlich. Seitdem kämpft die SPD für den Mindestlohn. Inzwischen ist allgemein anerkannt, dass es Regionen und Branchen gibt, in denen schon deshalb keine ausreichenden Löhne gezahlt werden, weil Gewerkschaften dort nur schwach organisiert sind, sodass sie keine ordentlichen Tarifverträge durchsetzen können. Wir wollen aber nicht hinnehmen, wenn Menschen, die Vollzeit arbeiten, auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Es muss Schluss sein mit Lohndumping und unfairem Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
So ist der am 3. Juli vom Bundestag verabschiedete gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nicht nur eine historische Zäsur und ein Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik, sondern auch der Erfolg für den beharrlichen Einsatz der SPD und inzwischen auch aller Gewerkschaften. Ab 1. Januar 2015 werden davon 3,7 Millionen Menschen profitieren, darunter besonders viele Frauen. Für zahlreiche Menschen ist dies die höchste LohnerÂhöhung ihres Lebens. Das ist uneingeschränkt ein Grund zu großer Freude.
In den letzten Wochen wurde dennoch oft über reale und noch mehr über befürchtete Ausnahmeregelungen gesprochen. Bereits im Koalitionsvertrag waren Übergangsregelungen festgehalten worden. Dort, wo es Tarifverträge gibt, die einen Mindestlohn festlegen, der unterhalb 8,50 Euro liegt, gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Und zwar deshalb, um (insbesondere im Osten) Verwerfungen am Arbeitsmarkt zu vermeiden und die Organisationskraft der Gewerkschaften über zusätzliche Tarifverträge zu stärken. Das war übrigens mit diesen noch während der Koalitionsverhandlungen abgestimmt worden.
Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro dann für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und zwar flächendeckend und ausnahmslos für alle Branchen! Die vereinbarten Übergangsregelungen für Zeitungszusteller und die Regelungen für Praktikanten ändern daran nichts.
Apropos Praktikanten: junge Menschen mit einem Berufs- oder Studienabschluss erhalten zukünftig den Mindestlohn, wenn sie ein Praktikum ableisten. Ausgenommen vom MindestÂlohn sind lediglich Praktika von bis zu drei Monaten im Rahmen des Studiums oder der AusÂbildung. Grund: Einerseits steht bei solchen Praktika in der Regel eine Ausbildungsleistung seitens des Arbeitgebers im Hintergrund, zudem sollen keine reduzierten Angebote für Jugendliche riskiert werden. Das Gesetz schafft sogar zum ersten Mal einen Qualitätsrahmen für Praktika. Es gelten nun feste Regeln, die in einem Vertrag festgehalten werden.
Die Bestimmung, über die man aus meiner Sicht noch am ehesten unterschiedlicher Meinung sein kann, ist die Übergangsregelung für Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate in einem neuen Job. Zweck ist es, einer Gruppe, die es erfahrungsgemäß besonders schwer hat, im ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, den Einstieg zu erleichtern. Ob dieses Ziel erreicht wird, soll aber nach einem Jahr geprüft werden, um das Gesetz erforderlichenfalls anzupassen.
Besonders zu danken ist Andrea Nahles, die es verstanden hat, die unterschiedlichen Interessen in der Koalition und zwischen den Tarifpartnern auszubalancieren. Sie hat pragmatische Lösungen gefunden, ohne den Grundsatz aufzugeben.
Auch von daher ist der gesetzliche Mindestlohn ein Paradebeispiel für sozialen Fortschritt und eine erfolgreiche sozialdemokratische Regierungspolitik.
