Die SPD-Bundestagsfraktion setzt auf eine breite gesellschaftliche Debatte zur Reform der Medien- und Kommunikationsordnung

Beitrag von Martin Dörmann für das medienpolitische Magazin „promedia” (Heft 10 / Oktober 2014)

 

Durch die Digitalisierung wachsen Informations- und Kommunikationstechnologien und damit vormals weitgehend voneinander getrennte Einzelmedien immer mehr zusammen. Ihre Inhalte verbreiten die Presseverlage inzwischen nicht nur auf Papier und die Rundfunkanstalten nicht nur linear, sondern jeweils auch im Internet, und zwar auf unterschiedlichen Endgeräten. Bei der Informationsvermittlung oder -auffindung sind neue Akteure, Internetplattformen und „Intermediäre“ hinzugekommen, von Bloggern, sozialen Netzwerken und Newsaggregatoren bis hin zu Google als übermächtige Suchmaschine. Der digitale Wandel schafft neue kreative Möglichkeiten und ökonomische Potenziale, die wir ausschöpfen sollten.

Wenn sich Kommunikationsformen, Zugangsmöglichkeiten und Finanzierungsmodelle verändern, bleibt dies nicht ohne Folgen für die rechtlichen und organisatorischen Regeln, nach denen mediale Inhalte verbreitet werden sollten. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD dazu bekannt, Bemühungen der Länder zu unterstützen, die auf eine der Konvergenz angemessene Medien- und Kommunikationsordnung abzielen. Moderne technologische Verbreitungswege, neue Aspekte wirtschaftlicher Marktmacht sowie ein sich veränderndes Mediennutzungsverhalten müssen darin zeitgemäß abgebildet werden.

Medienpolitisches Leitmotiv und gesellschaftlicher Diskussionsprozess

Für die SPD bleibt auch in der digitalen Medienwelt die Vielfaltssicherung zentrales Leitmotiv ihrer Medienpolitik. Sie zielt insbesondere darauf ab, die einseitige Verteilung von Meinungsmacht und Dominanz bei der Verbreitung von Inhalten zu verhindern und Anreize für eine vielfältige Angebotsstruktur zu schaffen, aus denen die Nutzerinnen und Nutzer möglichst selbstbestimmt auswählen können. Dabei müssen wir besonders darauf achten, dass journalistisch-redaktionell aufbereitete Inhalte finanzierbar und auffindbar bleiben. Denn auch und gerade in einer Welt der Informationsüberflutung sind sie für die politische Meinungsbildung von unverzichtbarer Bedeutung. Kurzum: die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung müssen wir auch im Bereich der Medien nutzen, dabei aber kommunikative Diskriminierung verhindern und Verbreitungsdominanzen begrenzen. Und die rechercheorientierte Produktion von Inhalten muss sich auch weiterhin als Geschäftsmodell lohnen.

Mit dieser Zielsetzung will sich die SPD und ihre Bundestagsfraktion aktiv an den anstehenden Reformüberlegungen zwischen Bund und Ländern beteiligen. Wir setzen hierbei auf eine möglichst breite gesellschaftliche Debatte. Denn wie unsere Medienordnung in Zukunft aussehen wird, hat nicht nur Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze, sondern vor allem auch darauf, wie Informationsvermittlung stattfindet und wie der demokratische Willensbildungsprozess beeinflusst wird. Es ist also eine zutiefst gesellschaftspolitische Herausforderung, vor der wir stehen.

Die SPD hat auf ihrem Parteikonvent Ende September 2014 einen Diskussionsentwurf unter dem Titel „#DigitalLEBEN“ verabschiedet und einen großangelegten Dialogprozess eingeleitet, der Ende 2015 in einer sozialdemokratischen Positionierung im Rahmen eines gesonderten Parteitages münden soll. Einen bedeutenden Raum nehmen in diesem Prozess medienpolitische Fragestellungen ein, die insbesondere von der Medien- und Netzpolitischen Kommission beim Parteivorstand vertieft werden.

Flankierend hat die SPD-Bundestagfraktion ein eigenes „Projekt Medien- und Kommunikationsordnung“ begonnen, das angesichts der Komplexität der Fragestellungen in besonderer Weise auf die Einbindung von Expertinnen und Experten setzt. In einem ersten Schritt haben wir schon vor der parlamentarischen Sommerpause eine Branchenbefragung zur Reform der Medien- und Kommunikationsordnung durchgeführt und eine Vielzahl von Verbänden, Unternehmen und Medienvertreterinnen und -vertretern angeschrieben. Anhand eines umfangreichen Katalogs von 94 Fragen, die selektiv beantwortet werden konnten, wurden zu Grundsatzfragen oder Einzelthemen Positionen und Anregungen gesammelt.

Die Resonanz war ausgesprochen positiv, gerade weil die Chance erkannt wurde, die eigenen Ziele vertieft zu reflektieren und auf den Punkt zu bringen. Wir freuen und bedanken uns sehr, dass sich so viele daran beteiligt und wertvolle Ideen beigesteuert haben. Es zeigt sich ein weitgehender Konsens darüber, dass Veränderungen notwendig sind, wobei Schwerpunkte und konkrete Vorschläge zwangsläufig oft differieren.

Die Antworten auf über 800 Seiten werden wir nun systematisch auswerten. Sie sind eine wahre Fundgrube und sollen demnächst veröffentlicht werden. Zum Teil sind sie bereits in ein von den Ländern beauftragtes Gutachten zu Möglichkeiten der konvergenten Regulierung eingeflossen. Den Expertendialog wird die SPD-Bundestagsfraktion auf dieser Grundlage mit einer Diskussionsreihe zu Einzelthemen fortsetzen.

Die Chancen der anstehenden Bund-Länder-Gespräche nutzen

Hiermit wollen wir zugleich die geplante Bund-Länder-Kommission flankierend unterstützen, die nach heutigem Stand Anfang nächsten Jahres gebildet wird. Sie soll konkrete Vorschläge für eine Reform der Medien- und Kommunikationsordnung entwickeln. Im Fokus werden dabei wohl vor allem erforderliche Kompatibilitätsregeln und sinnvolle Anpassungen an den Schnittstellen von Medienaufsicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht stehen, wie im Koalitionsvertrag ausdrücklich erwähnt.

Die so auf die Tagesordnung gesetzten Gespräche zwischen Bund und Ländern sind eine große Chance, gerade weil in der Vergangenheit unterschiedliche Kompetenzen und getrennte Diskussionsprozesse einen gemeinsamen Blick eher verstellt haben. Es muss im Kern darum gehen, wie ein neuer Ordnungsrahmen ausgestaltet werden sollte, um wünschenswerte Innovationen zu unterstützen und Medienfreiheit sowie Medienvielfalt auch in der digitalen Gesellschaft zu sichern. Neue Formen der Zusammenarbeit oder zumindest der Koordination zwischen Bund und den Ländern sind überfällig. Nicht zuletzt muss dabei auch die europäische Perspektive mit einbezogen werden – etwa im Hinblick auf die im Europäischen Parlament diskutierten Regelungsvorschläge der EU-Kommission zu Connected TV und die anstehende Ãœberarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Gerade angesichts neuer Internetplattformen, der zunehmenden Marktmacht weltweit agierender digitaler Konzerne und der gewachsenen Bedeutung von Intermediären wie Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken stellen sich zahlreiche Fragen. Der Zusammenhang zwischen technologischer Infrastruktur sowie Netzpräsenz auf der einen und demokratischer Öffentlichkeit auf der anderen Seite liegt auf der Hand. Der diskriminierungsfreie Zugang zu journalistisch-redaktionellen Inhalten rückt immer stärker in den Fokus und macht sich beispielsweise an Stichworten wie Netzneutralität und Public Value fest.

Es ist sicherlich nicht zu erwarten oder notwendig, nun in allen relevanten Bereichen zu vollständigen Neujustierungen zu kommen. Die Konvergenz der Medien erfordert nicht einen komplett neuen, wohl aber einen veränderten Regulierungsrahmen. Dieser wird sich nicht alleine an technischen Übertragungswegen orientieren können. So wird beispielsweise zu prüfen sein, inwieweit aus einer veränderten medialen Wettbewerbssituation durch neue Plattformen und Anbieter im Internet Konsequenzen im Sinne eines „same level playing field“ und fairer Spielregeln im Netz gezogen werden müssen. Inwieweit eine veränderte Aufgabenteilung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebung sinnvoll und politisch mehrheitsfähig ist, wird sich zeigen. Für Konflikte, die bislang bei der Kollision unterschiedlicher Regulierungsansätze auf den verschiedenen Ebenen entstanden sind, sollten angemessene Regelungen und neue Instrumente der besseren Abstimmung gefunden werden. Es geht also nicht nur um Kompetenzverschiebungen oder weitere Differenzierungen einzelner Rechtsbereiche, sondern vor allem um ein neu zu entwickelndes gemeinsames Verständnis einer prinzipiengeleiteten Regulierung. Von der Digitalisierung sind viele für Medien relevante Themenkomplexe betroffen, etwa Daten- und Jugendschutz, Wettbewerbs- und Medienkonzentrationsrecht, Internet-, Rundfunk- und Frequenzfragen oder auch das Urheberrecht. Es macht wenig Sinn, beispielsweise Urheber- und Wettbewerbsrecht nun plötzlich von den Ländern regeln zu lassen. Aber beide Rechtsbereiche haben Wirkung auf die Medienwelt, die insgesamt bedacht werden sollten.

Das von den Ländern ins Spiel gebrachte Ziel eines Medienstaatsvertrages, der den Bund möglicherweise mit einbindet, ist anspruchsvoll, sollte aber nicht abschrecken. Auch unterhalb einer gesetzlichen Festlegung sind Regelungen denkbar, etwa durch Verwaltungsvereinbarungen oder strukturierte Governance-Mechanismen. Bereits der begonnene Diskussionsprozess kann sehr lohnend sein. Auf diese Weise wächst, so ist zu hoffen, das gemeinsame Verständnis für die Herausforderung des digitalen Medienwandels und die Notwendigkeit, möglichst abgestimmte Lösungen zu finden.

„Konvergentes“ Denken muss selbstverständlicher als bisher in den Mittelpunkt rücken, sei es in Politik, Verwaltung oder Wirtschaft. Nicht zuletzt gilt es, in einem regulatorischen Grundkonsens überkommene Gräben zwischen Medienakteuren zu überwinden und im Interesse von Innovationsfähigkeit eine faire Balance von Freiheit und Regulierung zu finden. Dazu bietet die begonnene Diskussion um eine Reform der Medien- und Kommunikationsordnung eine gute Gelegenheit. Wir sollten sie nutzen.