SPD-Veranstaltung zur Breitbandversorgung
Auf Initiative von Martin Dörmann trafen sich 200 Kommunalpolitiker und Branchenvertreter zu einer Diskussionsveranstaltung in Berlin.
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Bundestagsrede zur Breitbandversorgung
Rede von Martin Dörmann im Bundestag am 10. April 2008 zur 2./3. Lesung des Koalitionsantrags „Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern“
mehrBundestagsrede zur Breitbandversorgung
Große Koalition will die „Digitale Kluft“ überwinden und Breitbandinternet flächendeckend voranbringen
Zur Einbringung des Koalitionsantrages „Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern“
Pressemitteilung als Download
Antrag: Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern
Der gesamte Antrag als Download (Drs. 16/8381) so wie Auszüge aus dem Antrag der SPD-Bundestgasfraktion:
mehrAntrag „Breitbandversorgung in ländlichen Räumen schnell verbessern“
Der Antrag der Großen Koalition wurde am 6. März 2008 in den Bundestag eingebracht.
mehrBundestagsrede zur Rentenpolitik
Info-Broschüre 2008
Informationen über Martin Dörmann, seinen Wahlkreis,
die Arbeit im Bundestag und das Mitarbeiterteam.
mehrJahrbuch 2007
Dokumentation über die Arbeit von Martin Dörmann als Bundestagsabgeordneter von Januar bis Dezember 2007.
mehrTK-Entschädigungsgesetz soll Unternehmen und Telefonkunden entlasten
Martin Dörmann zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikations- unternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung.
Der Deutsche Bundestag hat in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Enschädigung-Neuordnungsgesetz) beraten. Hierzu erklärt der Berichterstatter für Telekommunikation der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:
Die Große Koalition hatte zugesagt, zeitnah mit der gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung einen Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen vorzulegen, die im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Ermittlungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Dieses Versprechen setzen wir nun mit dem TK-Enschädigung-Neuordnungsgesetz (TKEntschNeuOG) um.
Telekommunikationsunternehmen werden für Maßnahmen der Strafverfolgung in erheblichem Umfang in Anspruch genommen. Für die Durchführung dieser Maßnahmen entstehen den TK-Unternehmen Kosten, die durch die derzeitig gültigen Entschädigungsregelungen nur unzureichend abgedeckt werden. Mit der vom Bundestag beschlossenen Vorratsdatenspeicherung werden die finanziellen Belastungen der Unternehmen nochmals steigen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Große Koalition eine angemessene Entschädigung regeln, um die betroffenen Unternehmen zu entlasten und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit und Investitionskraft zu stärken. Zumindest mittelbar werden hiervon auch die Telefonkunden über geringere Preise profitieren.
Der Gesetzentwurf sieht für die einschlägigen Auskünfte und Überwachungsmaßnahmen Pauschalbeträge vor, um die Entschädigung praktikabel zu gestalten. Dies soll in einem Anhang zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt werden, so dass der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages federföhrend ist.
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