Artikel der Kategorie Netzpolitik

Internet-Enquete: Keine Mehrheit gegen gesetzliche Verankerung der Netzneutralität

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Zum Beschluss der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ über den Themenbereich „Netzneutralität“ erklären Martin Dörmann und der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Alvar Freude:
Die Regierungskoalition ist mit ihrer Ablehnung einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ gescheitert. Trotz ihrer nominellen Stimmenmehrheit konnte die Koalition den von ihr favorisierten Entwurf der Handlungsempfehlungen nicht durchsetzen.

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Antrag der SPD-Bundestagsfraktion: Netzneutralität im Internet gewährleisten

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Diskriminierungsfreiheit,      Transparenzverpflichtungen und Sicherung von    Mindestqualitäten gesetzlich regeln

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Internet bietet enorme Potentiale für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Diese gilt es konsequent zu sichern und zu nutzen. Der Deutsche Bundestag lässt sich netzpolitisch insbesondere von folgenden Grundsätzen und Zielsetzungen leiten:

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Schnelles Internet für alle gesetzlich absichern

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Zur Anhörung zur Novellierung des Telekommunikationsrechts erklärt Martin Dörmann:

Schnelles Internet für alle muss endlich flächendeckend realisiert werden. Sowohl im Hinblick auf eine flächendeckende Grundversorgung als auch für eine dynamische Entwicklung beim Breitbandausbau setzt die Bundesregierung mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf keine eigenen Impulse.

Verschiedene Sachverständige begrüssten dagegen ausdrücklich das Massnahmenpaket im Breitbandantrag der SPD-Bundestagsfraktion. Dies gilt insbesondere auch für den Vorschlag, einen Breitbanduniversaldienst gesetzlich zu regeln, um die flächendeckende Breitbandgrundversorgung abzusichern.

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Netzneutralität im Internet gesetzlich sichern

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Zur  Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen sowie diesbezüglicher Anträge der Oppositionsfraktionen erklären Martin Dörmann sowie der netzpolitische Sprecher Lars Klingbeil:

Der Charakter des Internet als freies und offenes Medium muss bewahrt und gestärkt werden. Auf Grundlage der Netzneutralität hat sich das Internet als Innovationsmotor für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung erwiesen.

Durch den gleichberechtigten Datentransport bestehen optimale Teilhabebedingungen und geringe Marktzugangsbarrieren, weil neue Anwendungen kostengünstig im Netz eingestellt und von den Nutzern frei abgerufen werden können. Deshalb wollen wir das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich absichern.

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“Schnelles Internet für alle” – Antrag der SPD-Bundestagsfraktion

Der gesammte Antrag zum Download sowie Kernpunkte aus dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion:

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Schnelles Internet für alle als Universaldienst regeln

Zum von der SPD-Bundestagsfraktion verabschiedeten Antrag „Schnelles Internet für alle: Flächendeckende Breitband-Grundversorgung sicherstellen und Impulse für eine dynamische Entwicklung setzen“ erklärt der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Schnelles Internet für alle muss endlich flächendeckend realisiert werden. In unserer Informationsgesellschaft nimmt die Bedeutung der Telekommunikation und insbesondere des Internets ständig zu. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass noch immer zahlreiche Kommunen nicht angemessen versorgt sind. Viele Menschen und Betriebe werden damit von der Teilhabe am technischen Fortschritt ausgeschlossen. Darauf muss die Politik konsequent reagieren. Die Bundesregierung tut viel zu wenig, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

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Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen

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Plenardebatte im Deutschen Bundestag am 12. Mai 2011:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte zunächst im Namen der SPD-Bundestagsfraktion die Gelegenheit
nutzen, den beiden ernannten Ministern sehr herzlich zu ihrem neuen Amt zu gratulieren. Ich hoffe im Interesse unseres Landes, dass sie eine gute Hand bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben walten lassen. Speziell für den Wirtschaftsausschuss darf ich hinzufügen, dass wir uns bei Herrn Brüderle für die konstruktive Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken. Wir gehen davon aus, dass auch mit seinem Nachfolger eine solche Zusammenarbeit gepflegt wird.

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TKG-Novelle bleibt hinter Erwartungen zurück

Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Eine der zentralen politischen Aufgaben muss sein, schnelles Internet
für alle zu verwirklichen, damit die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am technischen Fortschritt gesichert und die wirtschaftlichen Potenziale voll ausgeschöpft werden. Als stärkste Wirtschaftskraft in Europa muss Deutschland zudem das Ziel verfolgen, auch beim Glasfaserausbau Spitze zu sein.

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Telekommunikation: Verbraucherrechte umfassen stärken

Zur ersten Lesung am 7. April 2011 des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion „Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken“.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher endlich umfassend vor Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Gerade bei Kostenfallen, untergeschobenen Verträgen und Abzocke durch  Gewinnversprechen gibt es weiterhin zu wenig oder überhaupt keine Hilfe. Auch wenn die meisten Unternehmen serioes arbeiten, bestehen immer noch offensichtliche Probleme.

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Teilhabe und Innovation im Internet durch gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichern

Zur Einbringung des SPD-Antrag „Netzneutralität im Internet gewährleisten Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von Mindestqualitäten gesetzlich regeln“

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion enthält eine Vielzahl konkreter Bestimmungen zur gesetzlichen Absicherung.
Netzneutralitaet soll als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verankert und dort definiert werden. Kern der Netzneutralität ist auch weiterhin der Gleichbehandlungsgrundsatz, weshalb ein ausdrückliches
Diskriminierungsverbot für den Datentransport erforderlich ist. Das „Any-to-any“-Prinzip soll festgeschrieben  werden, wonach jeder grundsätzlich Zugang zu jedem Inhalt im Internet haben und Inhalte selbst anbieten kann.

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