Der gesammte Antrag zum Download sowie Kernpunkte aus dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

A. Bedeutung, Stand und Perspektiven der Breitbandversorgung in Deutschland

  • Flächendeckende Breitbandversorgung als Voraussetzung für Teilhabe und eine gute wirtschaftliche Entwicklung
  • Aktueller Versorgungsgrad mit breitbandigen Anschlüssen
  • Grundversorgung und Ausbau des mobilen Breitbandes mit LTE-Technologie
  • Handlungsbedarf für den weiteren Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze
  • Möglichkeiten und Grenzen des Wettbewerbs, einer Universaldienstverpflichtung und
  • staatlicher Fördermaßnahmen bei der Verwirklichung von Breitband-Ausbauzielen

B. Konzeptionelle Ausrichtung einer umfassenden und zukunftsorientierten Breitbandstrategie

  1. Breitband-Grundversorgung sicherstellen und Impulse für eine dynamische Entwicklung setzen
  2. Festlegung eines Breitband-Universaldienstes
  3. Präzise Bestandsaufnahme zur tatsächlichen Breitbandversorgung in Deutschland
  4. Wettbewerbsorientierung und innovations- und investitionsfreundliche Regulierung
  5. Ergänzende finanzielle Förderung für unterversorgte Gebiete
  6. Konsequente Ermöglichung und Nutzung von Synergieeffekten beim Infrastrukturausbau
  7. Verbesserung der Informationserhebung und des Informationsangebotes für investierende Unternehmen und Kommunen
  8. Bessere Abstimmung und Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen
    II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

    1. den Breitbandausbau in Deutschland konsequenter als bisher voranzutreiben, um im Rahmen der kommunikativen und medialen Daseinsvorsorge zeitnah eine flächendeckende Grundversorgung sicherzustellen und darüber hinaus eine dynamische Entwicklung zu ermöglichen, die den zunehmenden Bedarf an Bandbreiten berücksichtigt und eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen vermeidet;

    2. unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung ihre Breitbandstrategie konsequenter als bisher umzusetzen und umfassend weiterzuentwickeln;

    3. unverzüglich die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Gesetzesinitiativen zu ergreifen;

    4. die Voraussetzungen für die Aufnahme eines breitbandigen Internetanschlusses als Universaldienst im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu schaffen

    5. im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die europarechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf Impulse für Investitionen und Synergien stärker als bisher auszuschöpfen

    6. bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2012 und für die mittelfristige Finanzplanung ausreichende Finanzmittel für flankierende Förderprogramme vorzusehen;

    7. die gegenüber den Ländern gemachten Zusagen zur Übernahme angemessener Entschädigungskosten infolge der Frequenzversteigerung im Bereich der „Digitalen Dividende“ kurzfristig umzusetzen und damit Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen;

    8. zeitnah zu einem Breitbandgipfel zwischen Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden einzuladen

    9. dem Bundestag zum 30. Juni 2012 einen Bericht zum Breitbandausbau in Deutschland vorzulegen