Zahlreiche kulturelle Produktionen gefährdet.

Zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen vom 12. November 2010 und der abschließenden Beratung am 11. November 2010 des SPD-Antrags „Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessen entschädigen“

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Rede in Deutschen Bundstag vom 11. November 2010

"Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessen entschädigen"

Anlässlich des Ergebnisses der Haushaltsberatungen in der vergangenen Nacht und der gestrigen abschließenden Beratung des SPD-Antrags „Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessenentschädigen“ erklärt der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin
Dörmann:

Aufgrund der Versteigerung von Funkfrequenzen im Bereich der „Digitalen Dividende“ können Betreiber funktechnischer Produktionsmittel dieses Frequenzspektrum zukünftig nicht mehr nutzen. Die schwarz-gelbe Koalition verweigert hierfür eine angemessene Entschädigungsregelung. Sie bricht damit eine Zusage, die der Bund im vergangenen Jahr gegenüber den Ländern eingegangen ist. Durch diesen Wortbruch der Bundesregierung werden insbesondere Kommunen aber auch Kirchen und private Kultureinrichtungen finanziell erheblich belastet, die bei ihren Veranstaltungen auf drahtlose Mikrofone angewiesen sind. Damit sind letztlich zahlreiche kulturelle Produktionen gefährdet.

Als Ergebnis der gestrigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses haben sich die Koalitionsfraktionen Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, aus denen Zuwendungen fuer die Frequenzumstellung gezahlt werden sollen. Diese Mittel sind vor dem Hintergrund möglicher weiterer Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aber zunächst gesperrt, bei denen das bisherige Angebot des Bundes bei 124 Millionen Euro liegt. Selbst diese Summe reicht bei weitem nicht aus, um die notwendigen Kosten für Umrüstungen oder Neuanschaffungen angemessen aufzufangen. Bei Berücksichtigung realistischer Abschreibungszeitraeume wäre ein höherer dreistelliger Millionenbetrag erforderlich. So schätzen die Bundesländer die Kosten auf rund 800 Millionen Euro.

Gerne lassen sich Vertreter der Regierungskoalition für die noch von der grossen Koalition auf den Weg gebrachte Frequenzversteigerung feiern, weil hierdurch richtiger Weise der Ausbau des mobilen Breitbandes auch in ländlichen Räumen ermöglicht wird. Sie sind aber nicht bereit, die in diesem Zusammenhang eingegangenen Zusagen umzusetzen. Damit ist auch ein kürzlich erfolgter Appell der kommunalen Spitzenverbände in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Brüderle ungehört geblieben. Dabei hat der Bund alleine durch die Versteigerung des betroffenen Frequenzbereichs Erlöse in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt, die in den Bundeshaushalt fließen.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch das von der Bundesregierung angestrebte Verfahren problematisch ist. Es ist nicht einmal ein Rechtsanspruch vorgesehen. Wer frühzeitig einen Antrag stellen kann, hat noch eine Chance, von den bereit gestellten Mitteln zuprofitieren. Sind die bereit gestellten Zuwendungsmittel erst einmal leergeräumt, würden alle anderen in die Röhre schauen, selbst wenn sie ebenfalls die noch zu formulierenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Wieder einmal handelt die Bundesregierung unglaubwürdig, handwerklich dilettantisch und medienpolitisch verantwortungslos. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Gespräche mit den Ländern fortzusetzen und kurzfristig eine angemessene
Entschädigungslösung herbeizuführen.