Der Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Urhebervertragsrechtes. Damit wird der Anspruch von Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern auf angemessene Vergütung verbessert.

Mit der Novelle des Urhebervertragsrechtes stärken wir die Position von Urheberinnen und Urhebern. Nach intensiven Verhandlungen konnten wir deutliche Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung einbringen.

Die schwarz-gelbe Koalition ließ es in der letzten Legislaturperiode bei bloßen Ankündigungen. Wir haben in diesem Jahr auch dank der Tatkraft unseres Justizministers Heiko Maas konkrete Reformen im Vertragsrecht der Künstlerinnen und Künstler sowie Kreativen geschaffen. Das Fundament für die Vergütung von schöpferischer Arbeit wird nun gestärkt, indem den Urhebern eine stärkere Stellung gegenüber den meist verhandlungsmächtigeren Verwertern verschafft wird.

Nach hartem Ringen mit dem Koalitionspartner konnte die SPD-Bundestagsfraktion einen gerechteren Ausgleich zwischen Verwertern, Nutzern und Urhebern erreichen. Dazu gehören deutlichere Formulierungen des Anspruches auf angemessene Vergütung nach Umfang und Häufigkeit der Verwertung, ebenso wie das Verbandsklagerecht und das Recht auf Auskunft über die Verwertung.

Wir sind der festen Überzeugung, dass gemeinsame Vergütungsregeln bei der Erreichung dieses Ziels eine zentrale Rolle spielen müssen. Sie sind der Schlüssel zu einem fairen, zeitgemäßen und flexiblem Vergütungssystem, das die Chance bietet, branchenspezifische Regelungen in einer ausdifferenzierten Kreativwirtschaft zu schaffen.

Schließlich ist es gut und wichtig, dass die Gesetzeslücke der sogenannten Verlegerbeteiligung geschlossen wird. Verlage leisten am Buchmarkt einen unerlässlichen Beitrag, für den ihnen eine Vergütung zusteht. Deshalb sollten sie an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden.