Bundestag beschließt Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung die drei Ausführungsgesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) verabschiedet. Das von der Bundesregierung vorgelegte Fernstraßenausbaugesetz, das Bundesschienen- wegeausbaugesetz sowie das Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen, in denen die geplanten Projekte und deren Priorisierung aufgeführt sind, wurden jeweils in der durch den Ausschuss geänderten Fassung beschlossen.

Damit wurden die Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 abgeschlossen. Der Verkehrsausschuss hatte sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem BVWP sowie den dazu gehörenden Ausführungsgesetzen in mehreren nicht- öffentlichen Sitzungen befasst und insgesamt vier Expertenanhörungen durchgeführt. Am Mittwoch hat der Verkehrsausschuss dann über mehr als 550 Änderungsanträge abgestimmt.

Ein Gesamtvolumen von rund 270 Milliarden Euro wird der Bund nun laut BVWP bis zum Jahr 2030 in seine Verkehrswege investieren. Allein für den Erhalt bestehender Brücken und Verkehrswege sind im neuen Plan rund 142 Milliarden Euro vorgesehen. Das ist weitaus mehr, als in den vergangenen Jahren in das bestehende Verkehrsnetz geflossen ist. Es entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,3 Prozent, auf die Schiene 41,6 Prozent und auf die Wasserstraße 9,1 Prozent.

Der Kölner SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Dörmann, selbst Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur, betont: „Der neue Bundesverkehrswegeplan ist ein Meilenstein für mehr Mobilität in Deutschland. Dabei setzen wir klare Prioritäten zur Beseitigung von Engpässen, zudem geht Erhalt vor Neubau. Das ist eine hervorragende Grundlage, um die Infrastruktur nachhaltig weiterzuentwickeln.“

Der Bundesverkehrswegeplan enthält für Köln wichtige Verkehrsprojekte in der obersten Kategorie. So werden die Fahrstreifen mehrerer Autobahnen in und um Köln herum erweitert und Autobahnkreuze ausgebaut. Die Ortsumgehungen in Meschenich und Hürth-Hermülheim werden ebenfalls als vordringlicher Bedarf eingestuft. Gleiches gilt für die geplante südliche Rheinbrücke Godorf-Niederkassel.

Bei den Schienenprojekten konnten zuletzt noch zwei positive Änderungen verabredet werden. Im vordringlichen Bedarf ist beim Rhein-Ruhr-Express nun auch ein Halt in Köln-Mülheim ausdrücklich aufgenommen worden. Die Realisierung soll im Rahmen des Betriebsprogramms der Aufgabenträger erfolgen.

Neu aufgenommen wurde zudem die Erweiterung der Voruntersuchung zum Bahnknoten Köln auch auf die neue südliche Rheinbrücke, die bislang als reine Autobahnquerung vorgesehen war. Es wird damit berücksichtigt, dass dieses Projekt einer südlichen Umfahrung des Eisenbahnknotens Köln in die Bewertung der Knotenmaßnahmen einbezogen wird. Bei einer Prüfung mit positiven Ergebnis wäre eine Realisierung der Brücke als Straßen-/Schienen-Kombi möglich. Es besteht somit Offenheit für eine weitere Schienenbrücke über den Rhein.

Für den Bahnknoten Köln wurde von der Bundesregierung bestätigt, dass es sich wegen des hier bestehenden Engpasses um ein zentrales Ausbauprojekt handelt. Der Großknoten wurde erstmals in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Die DB Netz AG und der Nahverkehr Rheinland haben in Zusammenarbeit mit dem Landesverkehrsministerium NRW ein Gesamtkonzept mit mehreren Einzelmaßnahmen vorgelegt. Die Bundesregierung plant, unmittelbar nach dem endgültigen Beschluss des Ausbaugesetzes eine diesbezügliche Kostenstudie in Auftrag zu geben und das im rechtsrheinischen Bereich bestehende Baurecht unverzüglich umzusetzen.