Mit wichtigen Nachbesserungen am Regierungsentwurf konnte heute das neue Filmförderungsgesetzes (FFG) ohne Gegenstimmen verabschiedet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich insbesondere dafür eingesetzt, dass das Gesetz einen Beitrag zur Einhaltung sozialer Standards in der Filmwirtschaft leistet.

Mit dem neuen FFG stellen wir die Weichen für eine nachhaltige Verbesserung der Filmförderung und schaffen Gleichstellung in den Gremien. Das bringt gute Voraussetzungen für die Fortentwicklung von Qualität und Vielfalt des deutschen Kinofilms.

Die Verabschiedung des FFG ist zugleich gut für die Filmschaffenden und  die Kinos. Dank der SPD steht nun endlich im Gesetz, dass es bei der Produktion der öffentlich geförderten Filmprojekte fair und sozialverträglich zugehen muss. Bei den Sperrfristen für die Verwertungen nach dem Kinoeinsatz wird es keine Verkürzungen geben. Das ist besonders wichtig für die kleineren Kinos, die auf lange Laufzeiten angewiesen sind. Damit stärken wir den Kultur- und Begegnungsort Kino und erhalten unsere Kinolandschaft. Um zugleich frühere digitale Verwertungen möglich zu machen, kann künftig im Ausnahmefall der Einsatz im Kino oder die Sperrfrist ganz entfallen.

Dokumentar- und Kinderfilme bleiben in der Referenzfilmförderung begünstigt und es gibt Verbesserungen beim Film-Erbe. Zudem konnten die Mittel für die medienpädagogische Begleitung erhöht und die Referenzförderung für die Kinos verbessert werden.

Rechtzeitig zum 50-jährigen Jubiläum des FFG kann damit im nächsten Jahr ein Gesetz in Kraft treten, das den deutschen Kinofilm und die Filmwirtschaft stärkt. Zugleich sorgt es für Verbesserungen für die Filmschaffenden und bringt die Gleichstellung voran.