Bedeutende Verbesserung für freie Film- und Fernsehschaffende

Die Bundestagsabgeordneten Martin Dörmann, Sprecher der AG Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, und der zuständige Berichterstatter Burkhard Blienert begrüßen die Unterzeichnung der „Limburger Lösung“, einem branchenspezifischen Kodex, der die Alterssicherung der freien Beschäftigten in Film und Fernsehen bei der Pensionskasse Rundfunk (PKR) langfristig auf sichere Beine stellt.

„Die „Limburger Lösung“ markiert einen großen Fortschritt in der Sicherung der Altersvorsorge frei tätiger Film- und Fernsehschaffender und beendet die jahrelange Unsicherheit zulasten der Beschäftigten“, so die beiden Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion.

Die PKR ermöglicht den freien Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit Ende der 1960er-Jahre eine branchenspezifische Altersvorsorge. In den letzten Jahren kam es im Zusammenhang mit der Abführung der Anstaltsbeiträge an die PKR immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Produktionsunternehmen und den freien Filmschaffenden (vertreten durch die Gewerkschaft ver.di und den Bundesverband Schauspiel). Ende 2015 kündigte die Produktionsfirma UFA Fiction schließlich ihre Mitgliedschaft in der PKR. Andere Produktionsunternehmen drohten ihrem Beispiel zu folgen. Eine Entwicklung, die die PKR grundlegend schwächte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Einigungsprozess der beteiligten Parteien frühzeitig vermittelnd und moderierend unterstützt. Bei einem parlamentarischen Fachgespräch am 9. Juni 2016 hat die SPD-Bundestagsfraktion die Beteiligten zum Dialog an den Runden Tisch geladen. Das politische Engagement der SPD-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass sich die Verhandlungspartner – trotz mitunter gegensätzlicher Interessen – schrittweise aufeinander zubewegt und einen Kompromiss ausgehandelt haben.

Die „Limburger Lösung“ sorgt nun für Klarheit bei der Zahlung und Erstattung von Anstaltsbeiträgen zur PKR. Die Vereinbarung sieht vor, dass ARD und ZDF denjenigen Produktionsunternehmen, die Beiträge an die PKR abführen, bei voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen ihren Arbeitgeberanteil zu 100 Prozent auf Nachweis erstatten. Bei geförderten Fernsehproduktionen erstatten ARD und ZDF den Produzenten die PKR-Beiträge in Höhe ihres Finanzierungsanteils. Den restlichen Teil der Anstaltsbeiträge übernehmen die Produktionsunternehmen. Davon ausgenommen sind lediglich die Beitragsanteile, die noch nicht wirksam gegenüber Filmförderinstitutionen in die Kalkulation eingestellt werden können. Kinoproduktion sind weiterhin von der Beitragspflicht ausgenommen.

Der Vorstandsvorsitzende der Pensionskasse Rundfunk Martin Schrader dankt der SPD-Bundestagsfraktion für ihren Einsatz: „Die SPD-Bundestagsfraktion hat durch ihr aktives politisches Engagement in Richtung der öffentlich-rechtlichen Sender maßgeblich zur ‚Limburger Lösung‘ beigetragen. Wir danken insbesondere den Bundestagsabgeordneten Burkhard Blienert, Martin Dörmann und Thomas Oppermann für ihre diesbezüglichen Bemühungen.“

Anerkennende Worte findet auch Heinrich Schafmeister, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Schauspiel: „Wer wie wir von der Schauspielgewerkschaft gerne bei den Politikern meckert, muss es ihnen auch ‚heimzahlen‘, wenn sie Großartiges leisten: Ohne den flankierenden Einsatz aus der Politik, gerade auch von den SPD- Bundestagspolitikern, Burkhard Blienert, Martin Dörmann und natürlich Thomas Oppermann wäre die Limburger Lösung zur Rettung der betrieblichen Altersvorsorge der von Altersarmut bedrohten ‚freien‘ Fernsehschaffenden nicht möglich gewesen. Ihnen gebührt der herzlichste Dank des Bundesverbands Schauspiel.“

Ungeklärt blieb im Rahmen der „Limburger Lösung“ allerdings die Frage, wer bei geförderten Produktionen den Anteil der PKR-Anstaltsbeiträge übernimmt, der entsprechend des Budgets auf die regionalen Film- und Fernsehförderinstitute entfällt. Deshalb haben sich alle Parteien im Rahmen der „Limburger Lösung“ dazu verpflichtet, sich für eine Einbeziehung der Film- und Fernsehförderanstalten in die Finanzierung der PKR-Anstaltsbeiträge einzusetzen. Nur so kann die Beitragsparität wieder hergestellt werden und die freien Filmschaffenden erhalten den vollen Arbeitgeberanteil zu ihrer betrieblichen Altersversorgung.

Damit die Beitragslücke geschlossen werden kann, müssen sich die regionalen Film- und Fernsehförderinstitute dazu verpflichten, die Anstaltsbeiträge bereits bei der Kalkulation der Förderanträge anzuerkennen. Orientieren können sich die regionalen Förderinstitute hierbei an den Richtlinien des Filmförderungsgesetzes (FFG). Die SPD-Bundestagsfraktion will die Verhandlungspartner bei ihren Bemühungen um eine solidarische, gerechte und nachhaltige Lösung zugunsten der freien Filmschaffenden weiterhin unterstützen, denn Kunst und Kreativität gedeiht nur auf sicherem Boden.