Ohne Gegenstimmen konnte am 20. Oktober der Gesetzentwurf zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) im Ausschuss für Kultur und Medien beschlossen werden. Zuvor hatte die SPD-Bundestagsfraktion wichtige Nachbesserungen am Regierungsentwurf insbesondere bei der Einhaltung sozialer Mindeststandards durchsetzen können.

„Die Verabschiedung der FFG-Novelle ist ein gutes Signal an die Branche: Die Politik steht geschlossen hinter der Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt. Mit dem neuen Gesetz wird die Finanzierung auf sichere Beine gestellt, die Effektivität der Förderung deutlich verbessert und die Gleichstellung in den Gremien gewährleistet.

Darüber hinaus haben wir zahlreiche Nachbesserungen am Regierungsentwurf erreicht: Die Einhaltung sozialer Standards bei der Filmproduktion steht jetzt explizit im Aufgabenkatalog der FFA und zusätzlich bei den Bewilligungsvoraussetzungen. Das ist ein wichtiger Beitrag für faire Arbeitsbedingungen zugunsten der Filmschaffenden.

Bei den Sperrfristen wird es keine Verkürzungen geben. Damit stärken wir den Kultur- und Begegnungsort Kino und schaffen eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt unserer Kinolandschaft. Um zugleich frühere digitale Verwertungen möglich zu machen, kann künftig für Dokumentarfilme die Sperrfrist ganz entfallen. Dokumentar- und Kinderfilme bleiben in der Referenzfilmförderung begünstigt, außerdem haben wir Verbesserungen beim Filmerbe durchgesetzt. Zudem konnte die Präsenz der Kreativen in den Fördergremien verstärkt, die Mittel für medienpädagogisch Begleitung erhöht und die Referenzförderung für die Kinos verbessert werden.

Insgesamt ist diese Novelle ein wichtiger Beitrag für Qualität und Vielfalt des deutschen Kinofilms, für mehr Gleichstellung in der Filmförderung und für faire Arbeitsbedingungen am Set.“