Der Bundestag beschließt heute das Kulturgutschutzgesetz (KGSG). Ziel des Gesetzes ist eine effektive Bekämpfung des illegalen Kulturguthandels sowie ein verbesserter Abwanderungsschutz für national wertvolles Kulturgut. Nach der kontroversen Debatte der vergangenen Monate konnte die SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf durchsetzen und damit eine Balance zwischen den unterschiedlichen berechtigten Interessen herstellen.

Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes setzen die Koalitionsfraktionen eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode um. Der illegale Handel – vor allem mit Raubgut aus Kriegs- und Krisengebieten – soll effektiver bekämpft sowie national wertvolles Kulturgut besser vor der Abwanderung geschützt werden.

In den parlamentarischen Verhandlungen der vergangenen Wochen konnten die SPD-Kulturpolitiker viele wichtige Impulse aus der Anhörung aufnehmen und schaffen damit Regelungen, die praxisnah und rechtssicher ausgestaltet sind. Das gilt besonders für viele Fragen nach einer gerechten Balance zwischen dem effektiven Schutz von national wertvollem Kulturgut und den Interessen von Öffentlichkeit und Eigentümern. Wichtig war darüber hinaus die Besonderheiten von speziellen Kulturgütern zu würdigen und die illegalen Aktivitäten im Kulturguthandel effektiv zu unterbinden.

Neu ist die genaue Definition eines „Herkunftsstaates“ sowie die Klarstellung, was als „geeignete Unterlagen“ zu gelten hat, die zu einer rechtmäßigen Einfuhr von Kulturgut berechtigen. Damit wurden Sorgen vieler Sammler und Händler aufgenommen und ausgeräumt.

Aufgegriffen haben wir die Idee eines „Negativ-Attests“. Eigentümer können ihr Kulturgut prüfen zu lassen, ob es „national wertvoll“ ist. Zusätzlich wurde eine „Laissez-passer“-Regelung eingeführt, wonach nur vorübergehend nach Deutschland eingeführte Kunstwerke für zwei Jahre keine Ausfuhrgenehmigung brauchen. Hier folgen wir einem wichtigen Hinweis der Kunsthändler, um weiterhin den kulturellen Austausch mit Spitzenwerken nicht zu beeinträchtigen. Insgesamt haben wir damit praxistaugliche Regelung geschaffen, von der viele Kunsthändler und Auktionatoren profitieren.

Im Sinne unserer internationalen Partner wurde darüber hinaus eine sogenannte Vermutungsregelung aufgenommen, welche zu einer verbesserten Durchsetzung möglicher Rückgabeansprüche von UNESCO Vertragsstaaten führt.

Mit den von uns eingebrachten Änderungen haben wir in dieser kontrovers geführten Debatte klare Verbesserungen für die Betroffenen erreichen können, ohne aber den Kern dieses wichtigen Gesetzes zu beschädigen.