Bundeskanzlerin Angela Merkel hat es versäumt, in Sachen Böhmermann ein klares Signal für Meinungsfreiheit zu setzen. Zudem ist es widersprüchlich, grünes Licht für eine Strafverfolgung zu geben, die man eigentlich für überflüssig hält und für die Zukunft ausschließen möchte. Sie jetzt doch noch zugunsten der Türkei wirken zu lassen, öffnet Spekulationen Tür und Tor, die Kanzlerin sei gegenüber der Türkei nicht voll handlungsfähig.

„Durch die Entscheidung entsteht ein politischer Schaden, der in jedem Falle hätte vermieden werden sollen. Es ist zu begrüßen, aber eigentlich auch selbstverständlich, dass die Bundesregierung betont, sich für Demokratie, Menschenrechte und Pressefreiheit in der Türkei einzusetzen. Auch ist es richtig, den Paragraphen 103 Strafgesetzbuch abzuschaffen. Denn er ist überflüssig, da es an einem erhöhten Schutzbedürfnis fehlt. Auch ist er schädlich, weil er von ausländischen Staaten zu politischen Zwecken genutzt werden kann. So wird die Bundesregierung wie im vorliegenden Fall in problematische Entscheidungssituationen gezwungen. Nun wird der Fall Böhmermann auch weiterhin für eine kritische öffentliche Debatte sorgen, die gerade auch dem Verhältnis zur Türkei nicht förderlich ist.

Wir vertrauen darauf, dass die Justiz in der Sache eine angemessene Entscheidung trifft, die den unterschiedlichen betroffenen Grundrechten gerecht wird, nämlich dem Schutz der Persönlichkeit einerseits und der Kunst- und Meinungsfreiheit anderseits.“