Über 264 Milliarden Euro für leistungsfähige Verkehrsnetze – NRW profitiert

Am 16. März wurde in Berlin von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt der Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) vorgestellt. Damit entwickelt der Bund die Grundlage für den Verkehrsinfrastrukturausbau in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße mit einem Horizont von 15 Jahren. Mit diesen Eckpfeilern setzt die Koalition das vereinbarte nationale Prioritätenkonzept um: Erhalt vor Neubau und eine klare Priorisierung von überregional bedeutsamen und großräumig wirksamen Infrastrukturprojekten mit ausgewiesener Netzwirkung. Das Land NRW profitiert davon in besonderer Weise. Und: Gerade in Köln werden viele Projekte priorisiert.

Das Gesamtvolumen des Bundesverkehrswegeplans 2030 beträgt rund 264,5 Milliarden €. Dieses deckt mit 226,7 Mrd. € den Substanzerhalt sowie die Aus- und Neubauprojekte der Kategorien „Vordringlicher Bedarf“ (VB) bzw. „Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung“ (VB-E) für den Zeitraum von 2016 bis 2030 ab. Projekte, die so eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, bis 2030 realisiert zu werden. Hinzu kommen 37,8 Mrd. € zur Abfinanzierung von Vorhaben, die erst in einer späten Phase des BVWP-Geltungszeitraums begonnen und nach 2030 zu Ende finanziert werden.

Vom Gesamtvolumen des BVWP 2030 (inkl. Erhaltung) entfallen auf den Verkehrsträger Straße 49,4 %, auf die Schiene 41,3 % und auf die Wasserstraße 9,3 % der Mittel. Für Aus- und Neubauprojekte (2016 bis 2030) ist der Anteil der Straße mit 55,4 % höher (ca. 2,3 Mrd. € pro Jahr). Die Schiene erhält hier einen Anteil von 40,3 % (ca. 1,7 Mrd. € pro Jahr), die Wasserstraße von 4,3 % (ca. 0,2 Mrd. € pro Jahr).

In den Erhalt soll allein bis 2030 die Rekordsumme von 141,6 Milliarden Euro investiert werden. Ferner braucht es einen raschen und gezielten Ausbau der überlasteten Knoten und Engpässe. Maßnahmen mit unanfechtbarem Baurecht und mit einer großräumigen Bedeutung sollen absoluten Vorrang bekommen, damit schnell Entlastung im ganzen Netz geschaffen werden kann. Das Ergebnis soll ein zuverlässiges Netz mit ausreichend und leistungsstarken Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern sein, um die Potenziale des kombinierten Verkehrs stärker zu nutzen und den Verkehr auch ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Der vorgelegte Entwurf des BVWP 2030 beinhaltet Investitionen in die Bundesfernstraßen von insgesamt 130,7 Milliarden Euro. 75 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau sollen bei der Straße in großräumig bedeutsame Projekte fließen und 25 Prozent in die vor Ort wichtigen Bundesstraßen mit rein regionaler Bedeutung und Ortsumgehungen.

Es bleibt erklärtes Ziel, mehr Güter von der Straße auf die nachhaltigen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu bringen. Mit Investitionen von 109,3 Milliarden Euro soll der umweltfreundliche Personen- und Güterverkehr auf der Schiene gestärkt werden.

Erstmals startete am 21. März eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach deren Auswertung und der Ressortabstimmung wird der Bundesverkehrswegeplan nicht vor Sommer 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Er ist die Grundlage für die bis Jahresende folgenden Ausbaugesetze (Bundesfernstraßengesetz, Bundesschienenwegeausbaugesetz, Bundeswasserstraßenausbaugesetz). Den Gesetzen werden jeweils für die einzelnen Verkehrsträger Bedarfspläne angefügt. Diese geben dann den Planungsauftrag für die einzelnen Maßnahmen und sind gleichzeitig Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung und die jährlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt.

NRW profitiert besonders

Der vorgelegte Entwurf des Bundesverkehrs-wegeplans eröffnet gerade dem Land Nordrhien-Westfalen gute Perspektiven für mehr Mobilität für Menschen und Waren. „Das ist das größte Anti-Stau-Programm, das NRW je erlebt hat. NRW bekommt 37,4 % aller Sofortmaßnahmen zur Staubeseitigung, die bundesweit finanziert werden“, sagte NRW-Verkehrsminister Michael Groschek.

Für NRW gibt es mit dem jetzt vorgestellten Arbeitsentwurf eine ganze Reihe von guten Nachrichten, wie zum Beispiel die Realisierung des Rhein-Ruhr-Express oder den Ausbau vieler Autobahnkreuze. Im Berliner Verkehrsministerium wurde Nordrhein-Westfalens überregionale Bedeutung als Transitland endlich anerkannt. Rund 40 % der Projekte in der wichtigsten Kategorie VB-E („Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“) finden sich in NRW.

Vor allem im Straßenbaubereich hat der Bund praktisch alle Staustellen und Engpässe, die NRW gemeldet hatte, aufgenommen. Auch Maßnahmen außerhalb der Ballungsräume sind hinlänglich berücksichtigt. Jetzt muss NRW in den kommenden Jahren entsprechend den vorgelegten Plänen bei der Mittelzuweisung berücksichtigt werden.

Im Bereich Schiene werden mehr als 1,7 Milliarden Euro für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) eingeplant. Die Maßnahme steht im „Vordringlichen Bedarf Engpassbeseitigung“. Damit zählt der RRX zu einem von bundesweit sechs Projekten, die bis 2030 prioritär verwirklicht werden sollen. Außerdem ist die Maßnahme „Korridor Mittelrhein“ im „Vordringlichen Bedarf“ platziert worden, welcher die Rhein-Sieg-Strecke und die Ruhr-Sieg-Strecke beinhaltet. Damit werden unter anderem erstmals das Sauer- und das Siegerland für Containerverkehre auf der Schiene erschlossen. Aus NRW-Sicht ist ebenfalls positiv, dass drei Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 1,037 Mrd. Euro in den vordringlichen Bedarf eingestuft wurden.

 Viele Kölner Projekte wurden priorisiert

Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sind für Köln wichtige Verkehrsprojekte in der obersten Kategorie eingestuft. So werden die Fahrstreifen mehrerer Autobahnen in und um Köln herum erweitert und Autobahnkreuze ausgebaut. Die Ortsumgehungen in Meschenich und Hürth-Hermülheim werden ebenfalls als vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung eingestuft. Gleiches gilt im Bereich Schiene für den Bahnknoten Köln.

Martin Dörmann, selbst Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur freute sich über die Priorisierung der Kölner Projekte: „Das ist ein großer Schritt für eine zukunftsfähige Infrastruktur in unserer Region.“ Wermutstropfen sei allerdings, dass die neue Rheinbrücke im Süden Kölns nur als „Weiterer Bedarf“ eingestuft ist. „Hier werden wir uns dafür einsetzen, dass nachgebessert wird. Zudem müssen wir noch bei der Finanzierung der Maßnahmen für den Bahnknoten Köln nacharbeiten. NRW-Minister Mike Groschek hat in beiden Fällen seine persönliche Unterstützung zugesagt.“

 

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 priorisierte Straßenprojekte in Köln und der Region:

A1/A45 Umbau Autobahnkreuz Köln-Westhoven

A3 Kreuz Leverkusen – Kreuz Hilden: Engpassbeseitung

A3 Anschluss Königsforst – Heumarer Dreieck: Erweiterung auf 8 Fahrstreifen

A4/A555 Umbau Autobahnkreuz Köln-Süd

A4 Kreuz Köln Süd – Kreuz Gremberg: Erweiterung auf 8 Fahrstreifen

A4 Kreuz Köln-Ost – Anschluss Moitzfeld: Erweiterung auf 6 Fahrstreifen

A57 Kreuz Köln-Nord – Dreieck Neuss-Süd: Erweiterung auf 6 Fahrstreifen

A59 Dreieck Sankt Augustin-West – Dreieck-Porz

A61/A4 Dreieck Erfttal – Kreuz Köln West: Engpassbeseitung

A 559 Dreieck Porz – Kreuz-Gremberg: Erweiterung auf 6 Fahrstreifen

B51 Ortsumgehung Köln/Meschenich

B265 Ortsumgehung Liblar/OU Hürth-Hermülheim