Meilenstein für die Kölner Verkehrsinfrastruktur

Zu dem heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) erklären die Kölner SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Dörmann, Prof. Dr. Karl Lauterbach, Dr. Rolf Mützenich und Elfi Scho-Antwerpes:

Wir freuen uns, dass im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans für Köln wichtige Verkehrsprojekte in der obersten Kategorie „vordringlicher Bedarf“ bzw. „vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ eingestuft sind.

So werden die Fahrstreifen mehrerer Autobahnen in und um Köln herum erweitert (siehe Liste). Die Ortsumgehungen in Meschenich und Hürth-Hermülheim werden ebenfalls als vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung eingestuft. Ebenso der Großknoten Köln und der Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Bereich Bahn.

Martin Dörmann, selbst Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die hohe Priorisierung der Projekte ist ein großer Schritt für eine zukunftsfähige Infrastruktur in unserer Region. Hier wie bei anderen NRW-Maßnahmen hat sich insbesondere die gute Zusammenarbeit mit NRW-Verkehrsminister Mike Groschek ausgezahlt.“

Die Kölner SPD-Bundestagsabgeordnete und 1. Bürgermeisterin Elfi Scho-Antwerpes ergänzt: „Wir möchten allen danken, die sich mit uns dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht. Die gute Bewertung der Maßnahmen machen deutlich, welche Bedeutung die Projekte nicht nur für Köln und die Region, sondern für die Gesamtnetzplanung des Bundes haben. Wir freuen uns für die Menschen, und insbesondere die Pendler, in Köln, dass durch den Ausbau des Kölner Großknotens die Verkehrslage auf den Schienen deutlich verbessert wird.“

Der Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ bzw. „vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, bis 2030 realisiert zu werden.

„Mit der guten Bewertung der genannten Projekte im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Wir werden uns als SPD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass die weiteren Planungs- und Finanzierungsbeschlüsse zügig erfolgen.“

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/VB-E (vordringlicher Bedarf/vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Planungsrecht/weiterer Bedarf) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).

Der erste Arbeitsentwurf des neuen BVWP 2030 hat ein Gesamtvolumen von 264,5 Mrd. Euro. Darin sind 226,7 Mrd. Euro für Investitionen in den Erhalt sowie Aus- und Neubau von prioritären Verkehrsprojekten bis zum Jahr 2030 enthalten. Darüber hinaus sind 37,8 Mrd. Euro für die spätere Abfinanzierung ab 2030 von bereits begonnenen Projekten, die im Geltungszeitraum jedoch nicht vollendet werden, vorgesehen. Vom Gesamtvolumen des neuen BVWP 2030 sollen 49,5% in die Straße, 41,4% in die Schiene und 9,2% in die Wasserstraße investiert werden.

Den Grundsatz Erhalt vor Neubau konnten wir bereits im Koalitionsvertrag verankern. Der Arbeitsentwurf des neuen BVWP 2030 sieht vor, dass bis 2030 rund 69% der Mittel für die Verkehrswege in den Erhalt investiert werden sollen. Damit sind allein für den Erhalt bis 2030 rund 141,6 Mrd. Euro reserviert. Gegenüber dem BVWP 2003, mit einem Volumen von rd. 83 Mrd. Euro, ist eine deutliche Steigerung vorgesehen.