Der heutige Kabinettsbeschluss über die Novelle des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem neuen, einheitlichen Kulturgutschutz in Deutschland. Es braucht die Neuregelungen, um effektiver gegen den illegalen Kulturguthandel vorzugehen, die Rückgabe von Kulturgütern an Partnerländer zu erleichtern, aber auch um deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung zu schützen. Auf diese Eckpunkte haben sich die Koalitionspartner von SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag verständigt.

 

„Mit dem Regierungsentwurf legt Kulturstaatsministerin Grütters eine gute Basis für die weitere parlamentarische Beratung. Nun sind die Länder gefragt, im Zuge der Beteiligung des Bundesrates den Gesetzentwurf eingehend zu bewerten. Gerade weil die Länder wesentlich für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich sind, ist ihre Beteiligung enorm wichtig.

Nachdem es im Zusammenhang mit Entwürfen zu diesem Gesetzentwurf bereits seit Monaten eine intensive Debatte gab, ist nun der Bundestag aufgefordert, sich intensiv mit diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben zu befassen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die verschiedenen Hinweise auf mögliche Korrekturen im intensiven Austausch mit den Betroffenen gewichten und bewerten. Unser Ziel ist es, eine Verbesserung der bisherigen Situation zu erreichen und den Kulturgutschutz in Deutschland nachhaltig zu stärken.