Gastbeitrag aus der Zeitschrift „proMedia“ Ausgabe 11/2015

Fragen an die kultur- und medienpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen

Die 50 Millionen Euro des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) für 2015 waren bereits im September verplant. Um dennoch Spielfilme aus diesem Fonds fördern zu können, hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters zugesagt, dass bereits Mittel von 2016 vorgezogen werden können. Geld, was dann aber 2016 fehlt. Denn auch im nächsten Jahr soll der DFFF nur 50 Millionen Euro betragen. Die Filmwirtschaft fordert vom Kulturausschuss des Deutschen Bundestags, in den laufenden Haushaltsverhandlungen eine Erhöhung von mindestens 10 Mio. Euro durchzusetzen.

1. Sehen Sie die Notwendigkeit, den Deutschen Filmförderfonds (DFFF), der in diesem Jahr von 70 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro gekürzt wurde, wieder zu erhöhen?
2. Wie bewerten Sie die Chancen, dass die Erhöhung 2016 erfolgen wird?
3. Der Bundesrat hatte im vergangenen Jahr den Beschluss gefasst, die Mittel wieder auf 60 Mio. Euro aufzustocken. Warum wird das im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt?
4. Der DFFF ist bereits jetzt mit 17 Mio. Euro überzogen. Sehen Sie negative Auswirkungen für den deutschen Film, wenn der DFFF nicht aufgestockt wird?
5. Eine Studie der FFA prognostiziert, dass die Einnahmen der FFA bis 2021 unter 50 Mio. Euro sinken könnten. Sollte der Bund hier einspringen und die FFA direkt fördern?

 

Zu 1. Der DFFF wurde im Haushaltsjahr 2015 nicht, wie in der Frage angedeutet, von 70 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro gekürzt. Im Jahr 2015 stehen im Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 50 Mio. Euro für den DFFF zur Verfügung. Der gleiche Mittelansatz ist auch im Regierungsentwurf für 2016 vorgesehen.

Lediglich im Jahr 2013 standen aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages für den DFFF Mittel in Höhe von 70 Mio. Euro zur Verfügung (die aber nicht vollständig abgerufen wurden).  Die seit 2013 in Regierungsverantwortung befindliche Koalition von SPD und CDU/CSU hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die „bisher geltende zeitliche Befristung des DFFF auf(zu)heben und das erfolgreiche Förderprogramm fort(zu)setzen“. Mit dem Beschluss über die Mittelfristige Finanzplanung des Bundes (in der der DFFF degressiv angelegt war) im Jahr
2014 ist es uns gelungen, den bis dahin immer auf drei Jahre befristeten DFFF auf einem gleichbleibend hohen Niveau von insgesamt 50 Mio. Euro zu verstetigen.

Damit führen wir eines der wichtigsten Instrumente der Filmförderung in Deutschland fort. Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) hat maßgeblich zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland beigetragen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandorts Deutschland nachhaltig verbessert.

Zu 2. Die dauerhafte Stabilisierung des DFFF auf dem Niveau von 50 Mio. Euro ist ein wichtiger Fortschritt. Dieses Instrument wird ab dem Jahr 2016 durch ein neues, wirtschaftlich orientiertes
Filmförderkonzept des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) additiv ergänzt. Dieses zielt in Abgrenzung zum DFFF auf die auch seitens der Filmwirtschaft als überaus wichtig eingeschätzte
Förderung hochwertiger Serien, fördert ausschließlich internationale Koproduktionen mit hohen Herstellungskosten und beinhaltet eine Technik- und Innovationsförderung sowie die indirekte
Förderung durch Vernetzungs- und Werbeplattformen. Dieses Konzept wird mit 10 Mio. Euro aus dem Etat des Bundeswirtschaftsministeriums finanziert.

Zu 3. Mit beiden Maßnahmen – dauerhafte Stabilisierung des DFFF und ein neues Filmförderkonzepts – wird auch dem von den Ländern zu Recht vorgetragenen Wunsch entsprochen, die Mittel
für die Filmförderung stabil zu halten und wieder auf 60 Mio. Euro zu erhöhen.

Zu 4. ist, dass es bereits in der ersten Jahreshälfte 2015 deutlich mehr Anträge als im gleichen Zeitraum in den Vorjahren gab. Zum Stand Oktober 2015 liegen beim DFFF noch nicht bewilligte Anträge in Höhe von ca. 14 Mio. Euro vor. Die tatsächliche Antragsumme ist ständig in Bewegung, da einerseits Projekte zurückgezogen werden und andererseits neue hinzukommen.

Zudem bestehen neben dem DFFF, mit dem neuen Filmförderkonzept des BMWi, weiteren Filmfördermaßnahmen des Bundes (u.a. der Deutsche Filmpreis), der Filmförderung der FFA und
der erheblichen Filmförderung der Länder – um nicht die Filmförderung der EU zu vergessen – viele weitere, wichtige Förderinstrumente, die insgesamt keine negativen Auswirkungen für
den deutschen Film befürchten lassen, wenn der DFFF nicht aufgestockt wird.

Zu 5. Die zitierte FFA-Studie betrifft die in § 75 Abs. 1 FFG festgelegte Evaluierung der Entwicklung des Abgabeaufkommens vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des deutschen Filmmarktes. Darin zeigt sich eine differenzierte Entwicklung des Abgabeaufkommens. Insgesamt müssen wir jedoch von einem sinkenden Abgabeaufkommen ausgehen. Deutlich wird, dass die von der SPD bereits bei der letzten FFG-Novelle geforderte Einbeziehung aller Akteure, die von der Verwertung des deutschen Kinofilms profitieren, mit der anstehenden Novelle erreicht werden muss. Insbesondere sind hier die ausländischen VoD-Anbieter zu nennen. Zudem sollte der Beitrag der Videowirtschaft zumindest wieder auf das Niveau von vor der gerichtlich angeordneten Herausnahme von Seriencontent aus der Abgabepflicht gehoben werden. Auch ist der seit 2011 deutlich gesunkene Beitrag der öffentlichrechtlichen Sender wieder auf das alte Niveau zu bringen. Darüber hinaus müssen wir Wege finden, wie wir den wachsenden Markt derjenigen Infrastrukturanbieter in die Abgabe einbeziehen können, die ihren Kunden zugleich Inhalte anbieten. Nur so  können wir ein auskömmliches Abgabesystem schaffen, das auch in Bezug auf die Lastenverteilung unter den bisherigen Einzahlern – Kinos, Videowirtschaft, öffentlichrechtliche/ private Sender, Pay-TV und Programmvermarkter – auf Angemessenheit und Ausgewogenheit hin überprüft werden muss.

Eine Vermengung der durch die FFA als Selbstverwaltungsorganisation der Filmwirtschaft erwirtschafteten brancheneigenen Filmfördergelder mit der Filmförderung des Bundes aus Steuermitteln (u.a. DFFF und kulturelle Filmförderung) sollte nicht erwogen werden.