Schnelles Internet für alle fest im Blick

Beitrag von Martin Dörmann in der Zeitschrift „pro media“ (September 2015) 

Die Große Koalition geht den flächendeckenden Breitbandausbau konsequent an. Bei mobiler Abdeckung ist man europaweit auf der Überholspur. Und für Förderprogramme zum Ausbau des Festnetzes stehen erstmals Milliardenbeträge zur Verfügung.

Schnelles Internet für alle sichert Teilhabemöglichkeiten sowie wirtschaftliche Chancen und ist deshalb ein zentrales Ziel der SPD-Bundestagsfraktion. Im Koalitionsvertrag streben Union und SPD eine Breitband-Grundversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 in ganz Deutschland an. Dies ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, lag doch Ende 2014 die diesbezügliche Versorgungsquote erst bei knapp unter 65 %. Zentraler Hinderungsgrund für eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen sind bislang die überproportional hohen Ausbaukosten in weniger dicht besiedelten Gebieten.

Tragfähige Konzepte für den Breitbandausbau

Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben dieses Großprojekt konzeptbasiert angepackt. Es sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen, die vor allem darauf abzielen, zusätzliche Investitionsanreize zu setzen und Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Diese Breitbandstrategie, der auch die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung sowie das „Kursbuch“ der „Netzallianz Digitales Deutschland“ folgt, gliedert sich methodisch in fünf Säulen:

Erstens verfolgt sie eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung mit Wettbewerbsorientierung, zweitens soll die optimale Hebung von Synergieeffekten zur Kostensenkung erfolgen, drittens sollen die Potenziale von Funkfrequenzen genutzt werden, viertens eine effiziente und stärkere finanzielle Förderung für unterversorgte Gebiete stattfinden und fünftens eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen erfolgen. Die entsprechenden Maßnahmen werden nun sukzessive abgearbeitet.

Um die Ausbauziele der Großen Koalition zu erreichen, sind ein Maßnahmenbündel sowie ein breiter Technologiemix notwendig (DSL, Glasfaser, Kabelnetze, Satellit und Funknetze/LTE). Mobilfunk ergänzt dabei den notwendigen weiteren Festnetzausbau. Auch über 2018 hinaus gilt es zudem, den Glasfaserausbau sukzessive voranzubringen, um noch wesentlich höhere Bandbreiten zu ermöglichen. Mit noch intensiverer Nutzung anspruchsvoller Angebote, insbesondere im audiovisuellen Bereich, wird der Bedarf weiter spürbar wachsen.

Einnahmen aus der „Digitalen Dividende II“ fließen direkt in den Breitbandausbau

Ein wichtiger Baustein der Breitbandstrategie wurde nach intensiver Abstimmung mit den Bundesländern im Juni wurden durch die Versteigerung mehrerer Frequenzbänder erfüllt. Insgesamt wurden Einnahmen von 5,1 Milliarden Euro für den Bund erzielt. Für den Breitbandausbau von besonderer Bedeutung ist hierbei der Teilbereich der „Digitalen Dividende II“ im 700 MHz-Band. Mit der Umstellung der terrestrischen Rundfunkverbreitung auf den neuen Standard DVB-T2 können die bisherigen Rundfunkfrequenzen in diesem Bereich effizienter genutzt werden. Der Mobilfunk kann in den hierdurch freigewordenen Frequenzen deutlich höhere Bandbreiten erzielen als heute.

Etwa 1,3 Milliarden Euro Frequenzeinnahmen wurden alleine für die 700 MHz und 1,5 GHz-Bänder erzielt. Diese werden nach Abzug der Umstellungskosten mit den Bundesländern geteilt und für den Breitbandausbau sowie Digitalisierungsstrategien bereitgestellt.

Der Bund und die Länder können hieraus voraussichtlich jeweils rund 600 Millionen Euro für (zusätzliche) Förderprogramme nutzen.

Die betroffenen TK-Unternehmen sind verpflichtet, bis Mitte 2018 mindestens 98 % der Haushalte mit LTE zu versorgen, und zwar mit Bandbreiten von 50 Mbit/s pro Antennensektor und mindestens 10 Mbit/s pro Haushalt – mehr also, als viele heute per Festnetz bekommen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen. Damit wird eine beinahe flächendeckende Versorgung mit mobilem Breitband gesichert.

Hierbei wurde auch ein Interessenausgleich mit nachteilig betroffenen Nutzergruppen vorgesehen. So wird demnächst eine Billigkeitsrichtlinie des Bundes für die Entschädigung von Nutzern drahtloser Produktionsmittel (z. B. Funkmikrofone in Kultureinrichtungen) erwartet, die für die umstellungsbedingten Neuanschaffungen einen Ausgleich erhalten sollen. Durch eine teilweise Umorganisation der Frequenzbänder stehen für sie nun in der Summe 440 MHz zur Nutzung bzw. Mitnutzung zur Verfügung.

Somit ist die „Digitale Dividende II“ ein voller Erfolg, der nicht nur die zielorientierte Abstimmung von Bund und Ländern dokumentiert, sondern auch erhebliche Einnahmen und Flächendeckungszusagen generiert hat, die uns dem übergeordneten Breitbandziel von flächendeckenden 50 Mbit/s bis 2018 ein gutes Stück näher führen werden.

Immer wieder wird auch scharfe und wohl auch unvermeidliche Kritik insbesondere vonseiten der Opposition an der Frequenzversteigerung geäußert, die sich jedoch bei näherem Hinsehen leicht entkräften lässt. Die vorgetragenen Gegenargumente sind nicht stichhaltig, zum Teil sogar widersprüchlich. So ging es ihnen bei der Versteigerung zu schnell, insgesamt eigentlich zu langsam. Ich habe jedenfalls noch kein glaubwürdiges, gerechnetes Alternativkonzept vernommen.

Kritik am Versteigerungsdesign kommt – interessengeleitet – vor allem von einigen wenigen Unternehmen, die nicht zum Zuge gekommen sind. Dabei hat die Bundesnetzagentur völlig zutreffend die Prüfungsmaßstäbe angelegt, die ihr das Telekommunikationsgesetz vorgibt und höchstrichterlich bestätigt sind. Danach müssen Bewerber zuverlässig, leistungsfähig und fachkundig sein, um zur Auktion zugelassen zu werden. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, muss die Behörde die Zulassung ablehnen.

Der Weg ist nun frei für terrestrischen Rundfunkempfang über DVB-T2, auch in HD-Qualität. Das entspricht gerade auch den Interessen der Zuschauer sowie den Wünschen der privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Diese wollen höherwertige HD-Qualität bieten, damit die terrestrische Übertragung auf Dauer konkurrenzfähig bleibt. Selbst bei einer Nachrüstung vorhandener TV-Geräte halten sich die Zusatzkosten im Rahmen und liegen beim Zusatzmodul bei schätzungsweise 50 Euro.

Ãœber 2 Milliarden Euro stehen im Bundeshaushalt bereit – Ländermittel kommen hinzu

Bislang bewegte sich die Breitbandförderung durch Bundesmittel in einem geringen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Nach heutiger Planung werden im Bundeshaushalt bis 2019 über 2 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stehen. Damit wird eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion endlich aufgegriffen.

Diese Mittel müssen nun effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Förderprogramme sind ein wichtiges Instrument, um Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Nach Einschätzung des Breitbandbüros des Bundes liegt der Hebeleffekt von Förderprogrammen bei 1:2,5 bis 1:4, je nach Ausgestaltung. Für jeden Euro öffentlicher Förderung kann also etwa ein dreifacher Betrag privater Investitionen ausgelöst werden. Mit vier Milliarden Euro Fördergeldern insgesamt lassen sich somit Gesamtinvestitionen von rund 16 Milliarden Euro darstellen.

Es wird darauf ankommen, die Förderbedingungen so auszugestalten, dass die optimale Hebelwirkungen für private Investitionen in den Breitbandausbau erreicht und Mitnahmeeffekte sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Hier ist Bundesminister Dobrindt in der Pflicht, die Förderrichtlinie des Bundes zielgenau auszugestalten und zügig umzusetzen, auch im Hinblick auf die sachgerechte Verzahnung mit den Förderprogrammen der Länder. Das Programm muss lokale Besonderheiten berücksichtigen und sollte vorrangig die am wenigsten versorgten Regionen erreichen, in denen oftmals besonders große Wirtschaftlichkeitslücken bestehen.

Das zuständige Ministerium hat die Förderrichtlinie des Bundes für Herbst angekündigt. Die entsprechende Ausarbeitung muss nun zügig angegangen werden, um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Koalition setzt Maßnahmen für den Breitbandausbau Schritt für Schritt um

Union und SPD haben die ersten zwei Jahre der Legislaturperiode genutzt, um entscheidende Weichen für die ambitionierten Breitbandziele bis 2018 zu stellen. Mit der Versteigerung von Funkfrequenzen für den Mobilfunk und Festlegung strenger Ausbauauflagen sind wir europaweit führend. Nicht nur konzeptionell, sondern auch finanziell wurden Grundlagen für einen forcierten Breitbandausbau geschaffen. Durch Beschlüsse der Koalition werden Bund und Länder über 2,6 Milliarden Euro zusätzlich für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen.

Zugleich ist festzuhalten: Der Aufbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur der Zukunft endet nicht 2018, sondern ist angesichts des perspektivisch wachsenden Breitbandbedarfs eine andauernde Aufgabe.