Anlässlich der Einigung von Bund und Ländern über die Höhe der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des Regional- und Nahverkehrs:

Diese Einigung war längst überfällig! Bund und Länder haben sich nach langer Diskussion auf Eckpunkte über die künftige finanzielle Ausstattung und Verteilung der sogenannten Regionalisierungsmittel geeinigt. Das sind Gelder, die der Bund seit der Privatisierung der Bahn den Ländern zur Verfügung stellt, damit diese den Schienenpersonennahverkehr bestellen und bezahlen können. Sie stellen die wichtigste Quelle der ÖPNV-Finanzierung dar.
Endlich wurde Klarheit geschaffen, so dass Länder, Verkehrsunternehmen und Kommunen für einen bedarfsgerechten Regionalverkehr planen können. Die Steigerung von jährlich 7,4 auf acht Milliarden Euro ab 2016 liegt oberhalb des seitens des Bundes ermittelten Bedarfs, aber unterhalb der seitens der Länder geforderten und nachgewiesenen Summe. Für mich ist das ein tragfähiger Kompromiss.

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Die höhere Dynamisierungsrate von jährlich 1,8 Prozent (statt wie bislang 1,5) erkennt die stärkere Kostendynamik an, die im Verkehrssektor vorherrscht. Entscheidend bleibt, dass wir die Hauptkostentreiber, die Stations- und Trassenpreise, in den Griff bekommen. Die getroffene Vereinbarung zur Begrenzung der Dynamik der Trassenpreise muss nun durch wirksame Regelungen Realität werden.

Der Beschluss hat große Bedeutung für die Pendler in NRW. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem sogenannten Kieler Schlüssel. Der Anteil Nordrhein-Westfalens erhöht sich damit schrittweise von gegenwärtig 15,76 Prozent auf 18,99 Prozent. Somit wird das Land NRW in den kommenden 15 Jahren rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für den Schienenpersonennahverkehr erhalten. In diesem Jahr hat der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen gut 1,1 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln zur Verfügung gestellt.

Neben dieser Einigung über die laufende Finanzierung der Verkehre ist auch die lange geforderte Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus vereinbart worden. In diesem Programm können Kommunen Investitionen anmelden, die für größere Infrastrukturprojekte des öffentlichen Nahverkehrs benötigt werden, etwa für den U-Bahn-Tunnelbau oder Straßenbahnnetze. Die Mittel, die nach dem GVFG jährlich zur Verfügung stehen, betragen wie bisher 333 Millionen Euro.
Wir werden nun auch darüber reden, ob dieser Topf nicht nur für Neubaumaßnahmen, sondern auch zur Sanierung bestehender Infrastruktur in Anspruch genommen werden kann.