Gastkommentar von Martin Dörmann in der Zeitung „Handelsblatt“

Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist eine andauernde Aufgabe.

Manchen Unkenrufen zum Trotz geht die Große Koalition den flächendeckenden Breitbandausbau konsequent an. Bei mobiler Abdeckung ist man europaweit auf der Überholspur. Und für Förderprogramme zum Ausbau des Festnetzes stehen erstmals Milliardenbeträge zur Verfügung.

Schnelles Internet für alle sichert Teilhabemöglichkeiten sowie wirtschaftliche Chancen. Im Koalitionsvertrag streben Union und SPD deshalb eine Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 in ganz Deutschland an. Die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen soll mit einem Technologiemix überwunden werden, der DSL-, Glasfaser-, Kabel- und Funknetze einbezieht. Es ist eine ehrgeizige Vorgabe, lag doch Ende 2014 die Versorgungsquote bei unter 65 Prozent der Haushalte.

Auch weiterhin werden die notwendigen Milliardeninvestitionen in erster Linie von den Unternehmen selbst kommen müssen. Zentraler Hinderungsgrund für eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen sind dabei die überproportional hohen Ausbaukosten in weniger dicht besiedelten Gebieten. Genau hier setzt die Breitbandstrategie der Koalition an.

Bei der kürzlich abgeschlossenen Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen wurden im Bereich 700 MHz strenge Ausbauauflagen festgelegt. Die betroffenen TK-Unternehmen sind verpflichtet, bis Mitte 2018 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit LTE zu versorgen, und zwar mit Bandbreiten von 50 Mbit/s pro Antennensektor und mindestens 10 Mbit/s pro Haushalt.

Zudem sollen mit einem Maßnahmenbündel zusätzliche Investitionsanreize gesetzt und Wirtschaftlichkeitslücken im Festnetz geschlossen werden. Neben einer wettbewerbsorientierten Regulierung und der optimalen Hebung von Synergieeffekten zur Kostensenkung ist die stärkere finanzielle Förderung für unterversorgte Gebiete vordringlich. Bis vor kurzem bewegte sich die Breitbandforderung durch Bundesmittel in einem geringen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Jetzt stehen über zwei Milliarden Euro im Haushalt. Hinzu kommen der Länderanteil an den Versteigerungserlösen der „Digitalen Dividende II“ von rund 630 Millionen Euro sowie die bestehenden oder geplanten Haushaltsmittel der Länder.

Nach Einschätzung des Breitbandbüros des Bundes liegt der Hebeleffekt von Förderprogrammen bei 1:2,5 bis 1:4, je nach Ausgestaltung. Für jeden Euro öffentlicher Förderung kann etwa ein dreifacher Betrag privater Investitionen ausgelöst werden. Mit vier Milliarden Euro Fördergeldern insgesamt lassen sich somit Gesamtinvestitionen von rund 16 Milliarden Euro darstellen.

Es wird jetzt entscheidend darauf ankommen, die Förderbedingungen so auszugestalten, dass optimale Hebelwirkungen für private Investitionen in den Breitbandausbau erreicht und Mitnahmeeffekte sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Zugleich ist festzuhalten: Der Aufbau einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur der Zukunft endet nicht 2018, sondern ist angesichts der perspektivisch wachsenden Bedarfe eine andauernde Aufgabe.