Heute ist die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband durch die Bundesnetzagentur zu Ende gegangen. Damit steht ein weiterer Milliardenbetrag fest, der für Breitbandprogramme zur Verfügung steht. Jetzt kommt es darauf an, die Förderrichtlinie des Bundes so auszugestalten, dass die optimale Hebelwirkung zur Erreichung der ehrgeizigen Ausbaupläne der Regierungskoalition erzielt wird.

Der Bundesfinanzminister darf sich freuen: Mit einer Gesamteinnahme von rund 5,1 Milliarden Euro wurde bei der Frequenzversteigerung ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Etwa 1,3 Milliarden Euro davon wurden für den Bereich der „Digitalen Dividende II“ erzielt. Nach Abzug der Umstellungskosten wird dieser Betrag hälftig zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt und für den Breitbandausbau bereitgestellt.

Das Gesamtergebnis liegt deutlich über den Mindestgeboten, so dass nun weitere Haushaltsspielräume für Breitbandfördermittel geprüft werden können. Bereits fest steht darüber hinaus ein Betrag von rund 1,1 Milliarden Euro aus den kürzlich durch den Nachtragshaushalt verabschiedeten Investitionsmitteln. Damit können die ehrgeizigen Ausbaupläne der Regierungskoalition auch finanziell unterlegt werden. Bis Ende 2018 wollen wir eine flächendeckende Versorgung mit hohen Bandbreiten über 50 Mbit/s sicherstellen.

Jetzt kommt es darauf an, die Förderrichtlinien des Bundes so auszugestalten, dass eine optimale Hebelwirkung auf private Investitionen und die Ausbauziele erzielt werden kann. Das Programm muss mit den Länderprogrammen verzahnt werden und soll insbesondere die unterversorgten Regionen, in denen heute noch Wirtschaftlichkeitslücken bestehen, erreichen. Durch die Frequenzvergabe werden zudem mindestens 97 % der Haushalte in Deutschland auch mobil mit schnellem Internet versorgt werden. Damit setzt die Koalition konsequent und Schritt für Schritt ihr Breitbandkonzept um.