Die nordrhein-westfälischen Kommunen haben im Jahr 2013 fast eine Milliarde Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Bund erhalten. Dies belegen jüngste Zahlen des Düsseldorfer Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales. Sie zeigen: Die Entlastung der Kommunen schreitet voran.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde 2003 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt, um die Entstehung und Verbreitung von Altersarmut zu verhindern. Ursprünglich wurden die Kosten für die Leistung hauptsächlich von den Städten und Gemeinden getragen. Angesichts einer steigenden Gesamtbelastung wurde jedoch auf Drängen der SPD im Jahr 2011 beschlossen, die Kommunen schrittweise von den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu entlasten. Während der Bund im Jahr 2013 75 Prozent der Kosten trug, übernimmt er die gesamten Geldleistungen ab 2014 dauerhaft. Dies hilft insbesondere strukturschwachen Städten und Regionen mit hohen Sozialausgaben.

In Köln beliefen sich die Gesamtkosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2013 auf knapp 110 Millionen Euro. Der Kölner Bundestagsabgeordnete Martin Dörmann (SPD) freut sich, dass 82,3 Millionen Eurodavon aus Bundesmitteln stammen: „Eine Entlastung der Kommunen ist dringend geboten. Die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund sind wichtige Schritte hin zu einer verbesserten Finanzausstattung der Kommunen.“

Dörmann fordert jedoch weitere Anstrengungen, um die kommunale Handlungsfähigkeit langfristig zu bewahren. Neben den unmittelbaren und bereits beschlossenen Maßnahmen wie der Übernahme der Kosten für Grundsicherung im Alter oder der Aufstockung der Mittel für die Städtebauförderung auf 700 Millionen Euro setzt er sich für eine zügige Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes ein.  Martin Dörmann: „Im Koalitionsvertrag hat die SPD erreicht, dass im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz die Kommunen jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet werden. Gegenwärtig wird die mit dem Gesetz verbundene Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ausschließlich kommunal finanziert. Ich werde mich dafür engagieren, dass das Gesetz 2016 beschlossen wird und die vollständige Entlastung ab 2017 greift und somit zur nachhaltigen Stabilisierung der kommunalen Finanzsituation beiträgt.“