Das Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.Februar 2014 stellt das Presse Grosso-Vertriebssystem erneut infrage. Mit der 8. GWB-Novelle hatte der Bundestag jüngst neue Rechtsgrundlagen zum Erhalt dieses bewährten Systems geschaffen. Nun muss neu geprüft werden, wie eine vielfältige und diskriminierungsfreie Vertriebsinfrastruktur erhalten werden kann. 

Nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf bleibt es dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V. aufgrund einer Klage der Bauer Vertriebs KG untersagt, für Presse-Grossisten in Deutschland einheitliche Grosso-Konditionen u. a. mit Verlagen zu vereinbaren. Außerdem dürfe der Bundesverband die Presse-Grossisten nicht mehr auffordern, individuelle Verhandlungen mit der Bauer KG über Grosso-Konditionen zu verweigern. Es ist bedauerlich, dass nach dieser Entscheidung das Presse-Grosso weiter gefährdet bleibt. Da davon auszugehen ist, das weitere Rechtsmittel eingelegt werden, ist dieses Urteil vermutlich erst ein Zwischenschritt und keine abschließende Entscheidung.

Mit den Regelungen in der 8. GWB-Novelle sollte das vielfaltssichernde Presse Grosso-Vertriebssystem gesetzlich abgesichert werden. Das bisherige solidarische Vertriebssystem hat sich bewährt und gewährleistet eine diskriminierungsfreie und flächendeckende Vertriebsstruktur mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften. Es ist daher zu prüfen, ob es weiterer gesetzlicher Regelungen von Seiten des Bundes und der Länder bedarf, um diese diskriminierungsfreie Vertriebsinfrastruktur zu sichern. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist nochmal betont, dass das Presse-Grosso „unverzichtbar“ ist und eine presserechtliche Verankerung auch in den Landesgesetzgebungen angestrebt werden sollte.