„UnAufgefordert“ ist die Studierendenzeitung der Humboldt-Universität zu Berlin. Martin Dörmann traf die Studenten am 18. Dezember 2013 im Rahmen der UnAuf-Medientage zur Frage “Was darf Journalismus?” zu einem Gespräch in seinem Berliner Büro.

Herr Dörmann, Sie waren Mitglied der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, Mitglied im parlamentarischen Unterausschuss „Neue Medien“ und sind medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. Was hat sie dazu bewogen, sich in die Medienpolitik zu vertiefen?

Die Telekommunikations- und Netzpolitik sind Bereiche, mit denen ich mich länger  beschäftigt habe. Gerade netzpolitische Fragen habe ich acht Jahre lang im Wirtschaftsausschuss des Bundestages behandelt, wobei es zum Beispiel um Themen wie den Ausbau von Breitbandverbindungen oder Netzneutralität ging. So bin ich auch in den Unterausschuss „Neue Medien“ gekommen. Und da ich so schon in einigen medienpolitischen Themen eingearbeitet war und vor allem Interesse an diesen gefunden hatte, habe ich das Amt des medienpolitischen Sprechers meiner Fraktion übernommen, als mein Vorgänger aufhörte. Außerdem komme ich ja aus der Medienstadt Köln, wodurch ich schon früh durch Kontakte Einblicke in die Medienbranche und die Medienpolitik gewinnen konnte. Da lag es nahe, Medienpolitik und Netzpolitik in meiner Arbeit miteinander zu verknüpfen, und so habe ich in den letzten Jahren oft Themenfelder bearbeitet, die diese beiden Bereiche behandeln. Das waren zum Beispiel die Telekommunikationspolitik und der Breitbandausbau, Fragen zum Internetrecht, zu neuen Medien und zur Medienpolitik insgesamt sowie zur digitalen Infrastruktur. Zudem bin ich im Vorstand der SPD-Medienkommission und habe dort eine Projektgruppe zum Thema der digitalen Infrastruktur geleitet.

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode wurde im Bundestag ein fester Internetausschuss eingerichtet, der sich unter anderem mit Themen wie der Netzneutralität auseinandersetzen kann und wird. Sie fordern dabei schon seit Jahren klare gesetzliche Regelungen, um Netzneutralität in Deutschland zu garantieren. Wie sehen Sie dafür nun die Perspektiven?

Das Ziel, Netzneutralität in Deutschland gesetzlich zu sichern, haben wir im Koalitionsvertrag mitaufgenommen. Dies gilt es nun, in einem  Gesetzgebungsverfahren umzusetzen. Allerdings ist die Aufteilung der Ausarbeitung der Gesetzesvorlagen zwischen den Ministerien noch nicht ganz klar. Es gibt zum Beispiel die Diskussion, inwieweit das Telekommunikationsrecht, unter welches die Netzneutralität fallen könnte, vom Wirtschaftsministerium ins Verkehrsministerium verlegt wird. Welches Ressort am Ende für Netzneutralität  zuständig sein wird, ist noch nicht ganz klar.

Wieso ist Ihnen die Netzneutralität überhaupt so wichtig?

Die große Stärke des Internets ist es, dass sowohl der Sender als auch der Empfänger von Daten sich ohne Barrieren austauschen können. Wenn es dazu kommt, dass diese Informationsübertragung reglementiert wird, dann verliert das Internet einen Teil seines egalitären und freiheitlichen Charakters. Genau das geschieht bei einer Verletzung der Netzneutralität. Es darf nicht passieren, dass das Internet in verschiedene Klassen eingeteilt wird und dass einige weniger Chancen zur Kommunikation haben als andere. Deshalb glaube ich, dass Netzneutralität ein wesentlicher Bestandteil von Medienfreiheit ist.

Es gab vor knapp einem Jahr den Versuch der Deutschen Telekom, diese Netzneutralität, bei der alle Daten unabhängig von Sender, Empfänger und Inhalt gleich schnell gesendet werden, durch die Drosselung der Datenübertragung für Nutzer, die bestimmte Dienste nicht in Anspruch nehmen und bezahlen, anzugreifen. Nun sind die Telekommunikationsnetze, auch die Netze des Internets, komplett in den Händen der Telekom und somit eines privaten Unternehmens, welches vorrangig seine eigenen Interessen verfolgt. Wäre es da, im Sinne des Allgemeinwohls, nicht besser, diese Infrastruktur wieder in öffentliche Hände zu legen?

Wie Sie bestimmt wissen, ist es in unserem Grundgesetz festgeschrieben, dass Telekommunikationsinfrastruktur nicht mehr in staatlichen Händen liegen darf. Abgesehen davon könnte sich der Staat einen Rückkauf der Telekommunikationsnetze überhaupt nicht leisten. Außerdem sind durch den Wettbewerb der privaten Telekommunikationsunternehmen die Verbraucherpreise stark gesunken. Den Weg, zu sagen, dass jetzt der Staat übernehmen soll, würde ich also nicht wählen, weil damit hohe Kosten und andere Probleme verbunden sind. Wir müssen eher sehen, dass das, was sich im Wettbewerb durchaus erfolgreich entwickelt hat, in einen Rahmen kommt, der keine Probleme schafft.

Welche Themen sind Ihnen, abseits der Netzneutralität, in der Medien- und Netzpolitik noch besonders wichtig?

Die Herausforderungen im Medienbereich sind natürlich die Umbrüche, die sich im Moment vollziehen. Viele journalistische Angebote gibt es mittlerweile im Internet und die Zeitungen haben zunehmend Probleme, ausreichend Abonnenten und Werbekunden zu finden, um Qualitätsjournalismus im Zeitungsbereich finanzieren zu können. Es stellt sich die Frage, ob die Zeitungen in zehn Jahren noch die gleichen sein werden wie heute, was viele bezweifeln. Wenn sich der Journalismus jedoch immer mehr ins Internet verlagert, wie gelingt es dann, auch online Qualitätsjournalismus zu gewährleisten? Es ist beispielsweise eine Entwicklung beim Springer-Konzern zu beobachten, welcher zunehmend eine digitale Strategie fährt, aber nicht nur beim Journalismus, sondern auch durch Zukäufe von anderen Bereichen, die mit Journalismus eher weniger zu tun haben. Da besteht die Gefahr, dass die Medienhäuser den Journalismus irgendwann nur noch als einen Teilbereich ihrer Aufgaben sehen, aber nicht mehr als den zentralen.

Unsere Aufgabe als Medienpolitiker insgesamt ist, zu gewährleisten, dass im Zeitungsbereich noch möglichst lange Übergangsfristen bei der Verlagerung ins Internet herrschen, damit dort auch weiterhin Qualitätsjournalismus finanzierbar bleibt. Wie können wir Rahmenbedingungen für Zeitungen verbessern, was zum Beispiel Vertriebswege und andere Dingen betrifft? Auf der anderen Seite: was können wir im Online-Bereich unterstützen, damit es leichter zu finanzieren ist? Online-Angebote ließen sich beispielsweise mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuern, wie das auch bei Zeitungen der Fall ist. Es läuft auf die Frage hinaus: wie können wir den Medienwandel so gestalten, dass am Ende Medienvielfalt und Qualitätsjournalismus nicht schlechter, sondern nach Möglichkeit sogar besser werden? Natürlich ist das Internet eine riesige Chance für Vielfalt, aber da sich die Bezahlmodelle bislang noch nicht etabliert haben, bleibt die Frage, wer denn den Journalisten bezahlt, der gut recherchiert.

Im Rundfunk gibt es seit jeher die Strategie, dass der Journalismus der öffentlichen Rundfunkanstalten durch eine Abgabe der Bürger finanziert wird. Wäre das nicht auch ein Modell für die Zeitungen?

Solch eine Diskussion gibt es gerade zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Dort will die Landesregierung unter anderem mit Mitteln der Landesmedienanstalt ein Modell für Vielfalt und Partizipation im Journalismus auflegen, worüber auch Recherche und Ausbildung von Journalisten mitfinanziert würden. Indirekt würde das also auch durch Gebührengelder gespeist, da sich die Landesmedienanstalt ja durch diese finanziert. Dieses Vorhaben hat aber schon zu großen Protesten der Verleger geführt, die sagen, dass dies eine indirekte Finanzierung des Journalismus durch den Staat sei und die Medien- und Pressefreiheit gefährde.

Ich glaube auch nicht, dass der Staat zum jetzigen Zeitpunkt prinzipiell Journalismus in toto finanzieren kann. Dieses Pilotprojekt in NRW soll aber vor allem Erfahrungswerte geben und ist im Kern positiv zu bewerten. Außerdem gibt es derzeit eine Diskussion um den Beitrag der Haushalte und Betriebsstätten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wenn wir diesen Beitrag noch erhöhen, um auch andere journalistische Angebote zu finanzieren, verliert der Beitrag möglicherweise massiv an Akzeptanz. Der Finanzierung von Journalismus durch den Staat sind natürliche Grenzen gesetzt und sie kann darüber hinaus auch nicht erste Lösung sein. Diese muss vielmehr sein, dass die freie Presse durch gute Rahmenbedingungen weiter profitabel arbeiten kann und Strukturen unterstützt werden, die mehr Vielfalt bedeuten.

Der neue Rundfunkbeitrag, der zum ersten Januar 2013 eingeführt wurde, hatte doch das Ziel, die Akzeptanz der Bürger für den Beitrag und die Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien zu stärken. Wie erklären Sie es sich, dass Ihnen zufolge gerade das nicht eingetreten ist?

Die Menschen nutzen heutzutage verschiedene Medien, sie sind nicht mehr so auf das Fernsehen fokussiert wie noch vor 20 Jahren. Ein Beitrag, der dieses Fernsehen unterstützt, wird von vielen in Frage gestellt. Ich aber glaube, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar. In gewisser Weise profitieren alle davon, selbst wenn man nur einmal die Sportschau oder einen aktuellen Bericht von Phoenix Online sieht. Für die Medienvielfalt ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein hohes Gut, das wir nicht gefährden dürfen, und auf das wir in Deutschland sehr stolz sein können. Ich bin außerdem sehr dafür, das Modell des Rundfunkbeitrags beizubehalten, welches natürlich immer wieder verbessert und in einzelnen Bereichen auch in Frage gestellt werden muss, aber nicht grundsätzlich.

Kommen wir zu einem etwas anderem Thema: im Sommer 2013 hat die Fraktion der SPD im Bundestag versucht, ein Presseauskunftsgesetz einzubringen. Der Gesetzesentwurf wurde jedoch von der damaligen schwarz-gelben Regierung abgelehnt. Ist Ihnen das Thema nach wie vor wichtig, auch jetzt, da Sie selbst der Regierungskoalition angehören?

Ja, das ist es! Wir haben bei den Koalitionsvertragsverhandlungen auch versucht, dieses Thema im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Dazu kam es leider doch nicht, wohl wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einiger Kollegen der CDU.

Das Gesetz, von dem wir sprechen, würde Bundesbehörden eine Auskunftspflicht gegenüber Journalisten auferlegen. Wie begründen Sie diese Pflicht?

Erst einmal wollten wir mit dem Gesetz vor allem Rechtssicherheit für die Journalisten schaffen, da diese nach einem bestimmten Urteil des Bundesverwaltungsgericht nicht mehr gegeben war. Dieses hat nämlich entschieden, dass Bundesbehörden nicht, wie es bis dahin Usus war, bezüglich der Informationsauskunftspflicht nach dem Landesrecht des Bundeslandes, wo sie ansässig waren, beurteilt werden dürfen. Somit ist die Auskunftspflicht von Bundesbehörden seitdem nicht gesetzlich geregelt. Dementsprechend haben Journalisten, wenn Sie Informationen von Bundesbehörden bekommen wollen, keinerlei Recht, auf das sie sich berufen können. Wir glauben aber, dass solche Auskunftsrechte zu einer freien Demokratie mit dementsprechender Pressefreiheit gehören. Bereits unter der rot-grünen Regierung haben wir ein Informationsgesetz verabschiedet, dass die Auskunftspflicht der Behörden gegenüber den Bürgern regelt. Allerdings sind aus unserer Sicht an dieser Stelle die Rechte der Journalisten noch weitgehender, denn solche Recherchen sind für die gesamte Gesellschaft wichtig, und deshalb wollen wir, dass Journalisten ein Stück weit mehr Möglichkeiten haben als normale Bürger.

Können Journalisten denn in manchen Fällen nicht auch der Staatssicherheit schaden? Es gibt durchaus Leute, wie beispielsweise den britischen Premierminister Cameron, die die These vertreten, dass die Journalisten des britischen „Guardian“ durch die Veröffentlichung der NSA-Dokumente die Arbeit des britischen Geheimdienstes GHCQ und der amerikanischen NSA erschweren und somit die Sicherheit ihres Landes gefährden.

Wenn es um Berichte geht, die darlegen, wo es Überwachung gibt, die sich gegen Bürger richtet, und die im Land der Betroffenen keine rechtliche Grundlage besitzen, ist es notwendig und richtig, darüber aufzuklären. Wir dürfen ja nicht nur die Interessen der Sicherheitsdienste beachten, sondern müssen in erster Linie dafür sorgen, dass die geltenden Gesetze eingehalten und die Freiheitsrechte der Bürger nicht eingeschränkt werden. Die Überwachung der Kommunikation deutscher Bürger durch den amerikanischen Geheimdienst NSA bewerte ich als ein unangemessenes Vorgehen, und deshalb ist die Berichterstattung über ein solches Vorgehen ein positiver Beitrag und nicht eine Gefahr. Dass es im Einzelfall auch immer des Abwägens durch den Journalisten bedarf, wenn dieser zum Beispiel im Besitz von Informationen ist, deren Veröffentlichung einzelne Personen schädigen würde, sollte allerdings auch klar sein. Es darf nicht sein, dass Informationen, die von Journalisten veröffentlicht werden, dazu führen, dass dritte geschädigt werden.

Thomas Oppermann, Ihr Kollege im Bundestag und seit kurzem auch Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, hat bereits im November gefordert, Herrn Snowden, wenn möglich in Deutschland, zum Thema der Überwachung durch die NSA zu befragen. Wie stehen Ihrer Meinung nach die Chancen, dass dies passieren wird?

Wir wollen in der Tat, dass die Informationen, über die Herr Snowden verfügt, den zuständigen Gremien des Bundestages bekannt werden. Wenn ich es richtig sehe, besteht allerdings ein Sicherheitsproblem, was den Transport von Herrn Snowden nach Deutschland angeht. Von unserer Seite aus besteht jedenfalls sehr großes Interesse daran, Herrn Snowden zu befragen, und ich fände es gut, wenn man dazu Mittel und Wege findet. Am Ende muss jedoch Herr Snowden entscheiden, ob er das, was er im Moment in Russland an Sicherheit hat, gefährden möchte. Für uns bleibt zu klären, wie wir es bewerkstelligen können, Herrn Snowden ohne Risiko zu uns zu bringen.

Nachdem im vergangenen Sommer die gerade besprochene massenhafte Kommunikationsüberwachung durch die NSA und ihre Partner bekannt wurde, plant die Große Koalition nun, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Dabei sollen Kommunikationsdaten von Bürgern generell zu Präventivzwecken, jedoch ohne konkreten Anlass gespeichert werden. Das greift nicht nur in die Privatsphäre der Bürger ein, sondern trägt auch Gefahren für Journalisten in sich, da staatliche Behörden die Kommunikation der Journalisten mit ihren Informanten überprüfen und daraus Konsequenzen ziehen können. Wie kam es überhaupt zu der Überlegung, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, und schwächt diese nicht die autonome Stellung des Journalismus als Kontrollinstitution von Behörden und Regierung?

Ich glaube, die Überwachung durch den amerikanischen Geheimdienst und die Vorratsdatenspeicherung muss man ganz grundsätzlich voneinander trennen. Das, was die NSA und ihre Partner machen, ist die flächendeckende Überwachung jedes Bürgers, und, wie es scheint, auch von Inhalten der Kommunikation der Bürger. Vorratsdatenspeicherung betrifft nicht den eigentlichen Inhalt der Kommunikation, sondern bloß die Verbindungsdaten, die in der Vergangenheit ohnehin von den Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken immer gespeichert wurde.

Vor allem aber muss man wissen, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die die einzelnen Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung mit einer Höchstdauer der Datenspeicherung von zwölf Monaten verpflichtet. Wir haben in Deutschland damals den Weg gewählt, die Speicherdauer auf sechs Monate festzusetzen. Das Gesetz wurde vom Verfassungsgesetz zwar wieder kassiert, aber nicht aus dem Grund, dass eine Speicherung von Kommunikationsdaten grundsätzlich nicht zulässig sei. Nun wollen wir sie wieder einführen, eben weil wir es müssen – ansonsten riskieren wir Strafzahlungen an die EU.

Allerdings werden wir uns, auch auf der Ebene der EU, dafür einsetzen, die Speicherdauer der Daten auf drei Monate zu begrenzen und hohe Hürden für die Verwendung der gespeicherten Daten festzusetzen. So sollen die Daten nur bei schweren Verbrechen und mit entsprechendem richterlichem Beschluss von Behörden verwendet werden dürfen. Auch soll nicht etwa eine Bewegungskontrolle durch die Analyse der Daten erreicht werden. Wir wollen die Vorratsdatenspeicherung also auf einen Minimalstandard einschränken, aber wir glauben, dass auch dieser gerechtfertigt ist, da sich so vielleicht schwerwiegende Verbrechen verhindern lassen. Es geht hier nicht um ein generelles Misstrauen gegenüber den Bürgern, sondern darum, dass, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass eine schwere Straftat begangen wurde oder vielleicht begangen wird, man eine Möglichkeit hat, gegen Kriminelle vorzugehen und die Bürger zu schützen. Das ist etwas ganz anderes, als flächendeckend Kommunikationsinhalte zu kontrollieren.

Im Übrigen bleibt abzuwarten, wie demnächst der EuGH über die EU-Richtlinien urteilt. Ich gehe davon aus, dass zunächst Teile daraus für unrechtmäßig erklärt werden, sodass die Möglichkeit eröffnet wird, eine neue Regelung zu finden, die die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung wahrt.

Herr Dörmann, ich bedanke mich ganz herzlich für dieses Gespräch.