Anlässlich der Generalaussprache am 29. Januar 2014  zu den kultur- und medienpolitischen Vorhaben der Bundesregierung erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Martin Dörmann:

Kunst und Kultur brauchen einen geschützten Raum. Damit sich Kreativität, Ideen, Kunst und Kultur frei entfalten, aber auch empfunden und wahrgenommen werden können, bedarf es der gezielten Förderung. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Filmförderung bestätigt dies eindrücklich. Nur das künstlerisch-kreative Element könne dem deutschen Film einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg sichern, weswegen der Staat „auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht zu nehmen“ habe, so die Urteilsbegründung der Richter in Karlsruhe.

Der Koalitionsvertrag von SPD und Union unterstreicht diesen Anspruch der Kunst- und Kulturförderung als eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen eindrucksvoll. Der SPD war es wichtig, die dafür erforderlichen Instrumente zu benennen und ganz konkret zu beschreiben, an welchen Stellen es Verbesserungsbedarf gibt. Damit haben wir ein klaren Auftrag.

Nun kommt es darauf an, einige drängende und von der schwarz-gelben Vorgängerregierung vernachlässigte Probleme schnellstmöglich anzupacken. Dazu gehört unter anderem:

  • die regelmäßige Ãœberprüfung aller Unternehmen hinsichtlich ihrer Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe gesetzlich zu verankern mit dem Ziel, Abgabegerechtigkeit herzustellen und den Abgabesatz zu senken;
  • die Expertenkommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) einsetzen, um zu klären, wie und in welcher Form ihre Aufgaben fortgeführt werden und wann das geschieht;
  • die mit dem Fund von 1280 Kunstwerke von teilweise ungeklärter Provenienz im Privatbesitz von Cornelius Gurlitt offenbar gewordenen Unklarheiten hinsichtlich der Provenienzforschung, aber auch von Rechtsnormen schnellstmöglich anzugehen;
  • dass die im Verhandlungsmandat für das Freihandelsabkommen EU-USA (TTIP) formulierte Ausnahme für den kulturellen Bereich und audiovisuelle Dienste berücksichtigt wird.

Als Pflichtenheft beschreibt der Koalitionsvertrag weitere kultur- und medienpolitische Aufgaben wie bspw. die Reform der Medienordnung und des Urheberrechts in der digitalen Welt. Auch diese wollen wir zeitnah gemeinsam mit der für Kultur und Medien in der Bundesregierung zuständigen Staatsministerin Grütters, unserem Koalitionspartner und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern angehen.