Ãœbersicht zu wichtigen Verbesserungen aus kommunalpolitischer Sicht

Auf ihrer Wahlkreiskonferenz am 13. September 2013 hat die KölnSPD ein „Kommunalpolitisches Manifest“ verabschiedet. Darin wurden zahlreiche Forderungen an den Bund formuliert, um Köln und andere Kommunen zu stärken und in ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge zu unterstützen. Nachfolgend ein Überblick zu Festlegungen im Koalitionsvertrag bezüglich der im Manifest behandelten Themenblöcke (in geänderter Reihenfolge).

Finanzielle Entlastung der Städte

  • Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Ãœbernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.
  • Zur Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen werden die Länder in Höhe von 6 Milliarden Euro entlastet. Die Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung werden bei Bedarf aufgestockt. Dies kommt den Kommunen etwa bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit zu Gute. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt.
  • Die Koalition wird eine Kommission einrichten, die sich mit Fragen der föderalen Finanzbeziehungen befassen und dazu Vorschläge erarbeiten. In dieser werden der Bund und die Länder vertreten sein. Dazu werden Vertreter der Kommunen einbezogen.
  • Die Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen wollen wir schrittweise ausbauen.
  • Bund und Länder werden zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter 3-jährige ein drittes Investitionsprogramm auflegen.
  • Die Gewerbesteuer bleibt als wichtige Einnahmequelle der Kommunen unverändert erhalten. Zudem wir zeitnah eine Reform der Grundsteuer angestrebt.
  • Die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene (z. B. die Wasserversorgung), gehört zum Kernbestand staatlicher Aufgaben. Sie werden wir bewahren.
  • Kommunen, die besonders stark von Armutsmigration betroffen sind, sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderprogramme des Bundes (z.B. Soziale Stadt) stärker als bisher zu nutzen.

Wohnen

  • Für die Städtebauförderung stellen wir zusätzlich 600 Millionen Euro zur Verfügung, um auf fortan 700 Millionen Euro jährlich zu kommen. Es findet eine Aufwertung des Teilprogramms „Soziale Stadt“ statt. Wir stellen sicher, dass auch Kommunen in Haushaltsnotlage nicht von der Förderung ausgeschlossen sind.
  • Der soziale Wohnungsbau hat wieder eine Zukunft. Wir unterstützen die hierfür zuständigen Länder bis Ende 2019 mit jährlich 518 Millionen Euro für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes.
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll in die Lage versetzt werden, etwa zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, Konversionsflächen verbilligt an Kommunen abzugeben.
  • Mit einer Baukostensenkungskommission überprüfen wir preistreibende und überdimensionierte Standards und Kosten von Materialien und Verfahren insbesondere der energetischen Sanierung bei Großbauprojekten.
  • Wir führen eine Mietpreisbremse ein. Die Länder können Mieterhöhungen bei Wiedervermietungsmieten von Wohnraum in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränken. Außerdem soll der Mietspiegel verbessert werden.
  • Künftig dürfen nur noch höchstens 10 % (statt 11 %) von Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden. Diese Kosten dürfen nur solange auf die Miete umgelegt werden, bis die Modernisierungskosten abbezahlt sind.
  • Für Maklerleistungen gilt zukünftig: wer bestellt, der bezahlt. Also in der Regel der Vermieter.
  • Um Menschen mit geringeren Einkommen direkt zu helfen und gutes Wohnen zu ermöglichen, wollen wir die Leistungen des Wohngeldes weiter verbessern, indem wir Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anpassen.

 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Zur Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen werden die Länder in Höhe von 6 Milliarden Euro entlastet (pro Jahr 1,5 Mrd. Euro). Die Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung werden bei Bedarf aufgestockt.
  • Bund und Länder werden zur weiteren Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter 3-Jährige ein drittes Investitionsprogramm auflegen.
  • Wir werden die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten. Dazu sollen auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers nach angemessener vorheriger Anmeldung zukünftig 24 statt 12 Monate zwischen dem 3. bis 8. Lebensjahr des Kindes von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden können.
  • Mit einem „ElterngeldPlus“ wollen wir Eltern für die Dauer von bis zu 28 Monaten die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglichen. Dabei werden wir einen Partnerschaftsbonus für alle Elterngeldbeziehenden, die beide parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, einführen.
  • Wir werden Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen.
  • Wir werden ein Entgeltgleichheitsgesetz einführen, um in Unternehmen verbindlich das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ für Frauen und Männer besser zur Geltung zu bringen.
  • Wir werden eine bessere Unterstützung von Alleinerziehenden durch die Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags erzielen.
  • Die Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen wollen wir schrittweise ausbauen.
  • Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir werden einen sicheren gesetzlichen Rahmen für mehr Inklusion unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erarbeiten und ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen schaffen. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen.
  • Die zehntägige Auszeit für Angehörige in der Pflege, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, werden wir mit einer Lohnersatzleistung analog dem Kinderkrankengeld koppeln.

 

Arbeitsmarktpolitik / Rente

  • Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro kommt zum 1. Januar 2015. Ãœberall, in Ost und West. Tarifverträge können bis Ende 2016 davon abweichende Mindestlöhne festlegen. Das soll dazu dienen, insbesondere in Ostdeutschland zusätzliche Tarifverträge zu initiieren, da es oft an solchen fehlt. Die weitere Entwicklung des Mindestlohns legt eine Kommission der Tarifpartner fest. Diese Regelungen wurden mit den Spitzen der deutschen Gewerkschaften abgestimmt.
  • Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird für alle Branchen geöffnet. So können überall tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne durchgesetzt werden, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
  • Tarifverträge können zukünftig bereits für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Sie gelten dann für die gesamte Branche.
  • Der Missbrauch von Werkverträgen wird eingedämmt. Die Betriebsräte bekommen hier mehr Rechte.
  • Die Leiharbeit wird gerecht geregelt. Zukünftig gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Leiharbeit und Stammbelegschaft spätestens nach 9 Monaten. Leiharbeit darf keine Dauerlösung sein. Sie wird auf maximal 18 Monate begrenzt.
  • Wir schaffen einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit.
  • Die europäische Entsenderichtlinie wollen wir so verändern, dass in ganz Europa gilt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
  • Schwerpunktsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie für den Ãœbergang Schule-Ausbildung-Beruf
  • Aufstockung des Eingliederungstitels der Bundesagentur für Arbeit für Langzeitarbeitslose um 1,4 Milliarden Euro
  • Inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Prüfung eines Bundesteilhabegeldes (Bundesteilhabegesetz)
  • Verminderung und bessere Verzahnung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern, Vermeidung von Sicherungs- und Förderlücken
  • Wer 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse (mit bis zu 5 Jahren Zeiten der Arbeitslosigkeit) eingezahlt hat, wird ab dem 1. Juli 2014 schon ab 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Für Ältere beginnt der Ausstieg mit 63 Jahren, für Jüngere mit 64 bzw. 65 Jahren.
  •  “Mütterrente“: Ab dem 1. Juli 2014 werden Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente um einen Rentenpunkt bessergestellt.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird durch eine gute Erwerbsminderungsrente abgesichert sein.
  • Wer immer gearbeitet hat, wird mehr Rente als nur die Grundsicherung bekommen – auch, wenn der Lohn nur gering war und wenig in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Dafür kommt die solidarische Lebensleistungsrente: mit rund 850 Euro. Dies kommt vor allem Geringverdienern zugute und Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben.
  • Auch die Angleichung der Renten in Ost und West kommt. Spätestens 2019 erfolgt die vollständige Angleichung der Rentenwerte.

 

Infrastrukturausbau

  • Für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur werden wir 5 Milliarden Euro bereitstellen. Dabei gilt der Grundsatz: Erhalt vor Neubau. Viele marode Brücken und Straßen können so schneller und besser saniert werden.
  • Der neue Bundesverkehrswegeplan wird verkehrsträgerübergreifend und transparent unter Beteiligung der Öffentlichkeit als Netzplanung erstellt. Ein „nationales Prioritätenkonzept“ soll besonders dringende und schnell umzusetzende überregional bedeutsame Vorhaben definieren. 80 Prozent der Mittel sollen in diese Projekte fließen.
  • Die LKW-Maut wird auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Damit ziehen wir LKW, die bis zu 60.000 mal mehr Straßen und Brücken als jeder PKW schädigen, besser zur Infrastrukturfinanzierung heran. Außerdem schieben wir Mautausweichverkehren einen Riegel vor. Die Einnahmen von rund 2 Milliarden Euro werden zusätzlich in die Verkehrsinfrastruktur fließen.
  • Es soll eine europarechtskonforme PKW-Maut geben, mit der Halter von nicht in Deutschland zugelassenen PKW an der Finanzierung zusätzlicher Ausgaben für das Autobahnnetz beteiligt werden sollen, ohne im Inland zugelassene Fahrzeuge höher als heute zu belasten. Es wird abzuwarten sein, ob es der Union gelingt, ein Konzept vorzulegen, dass diese engen Bedingungen erfüllt.
  • Für mehr Akzeptanz und Transparenz wird die Bürgerbeteiligung bereits in der Vorphase der Planfeststellung verbessert und mit verbindlichen Qualitätsstandards gesetzlich festgeschrieben.
  • Der Verkehrsträger Schiene soll weiter ausgebaut zu einer leistungsfähigen Schieneninfrastruktur mit modernen und barrierefreien Bahnhöfen werden. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit müssen die Markenzeichen der Bahn sein. Vorstandsboni sollen künftig an das Erreichen dieser Ziele gebunden sein. Die Planung der Schienenwege wird am Ziel eines Deutschland-Takts ausgerichtet mit bundesweit aufeinander abgestimmten Anschlüssen. Gezielte Engpassbeseitigung soll die Kapazität für den Schienengüterverkehr deutlich erhöhen.
  • Die Bahn AG wird als integrierter Konzern erhalten. Es wird keine Bahnprivatisierung geben.
  • Beim schienengebundenen Nah- und Fernverkehr setzen wir uns dafür ein, im Rahmen der europäischen Vorgaben die Ausnahmen bei der EEG-Umlage zu erhalten, damit es zu keinen Preiserhöhungen bei diesem umweltfreundlichen Verkehrsträger kommt.
  • Der Schutz vor Verkehrslärm soll deutlich verbessert werden. Zukünftig muss der Gesamtlärm von Schiene und Straße als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen gelten.
  • Der Schienenlärm soll bis 2020 halbiert werden. Bis 2016 muss mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrenden Güterwagen auf lärmmindernde Bremsen umgerüstet sein, ansonsten drohen z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen.
  • Der Fluglärm soll reduziert werden. Die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes werden überprüft. Bei der Festlegung von Flugrouten stellen wir sicher, dass Anwohnerinnen und Anwohner und die betroffenen Kommunen in einem frühzeitigen Verfahren transparent informiert und beteiligt werden. Die Fluglärmkommission soll gestärkt werden.
  • Der Bund engagiert sich auch weiterhin bei der Finanzierung von Gemeindestraßen und der Infrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs. Um für die Kommunen Planungssicherheit zu schaffen, soll im Zuge der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine langfristige Finanzierungsgrundlage für wichtige Nahverkehrsprojekte geschaffen werden.
  • Der Umweltvorteil des ÖPNV soll ausgebaut und durch die bundesweite Einführung des Elektronischen Tickets und einem verbesserten bundesweiten Fahrgastinformationssystem unterstützt werden.
  • Der begonnene Reformprozess bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird unter Einbindung der Beschäftigten so weiter entwickelt, dass die notwendigen regionalen Kompetenzen erhalten bleiben.

 

Energiewende

  • Wir werden das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis Ostern 2014 reformieren. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt nach einem Ausbaukorridor: Ihr Anteil soll 40-45% im Jahre 2025 betragen und 55-60 % im Jahr 2035. So kommt die Energiewende voran und die Kosten bleiben bezahlbar.
  • National wollen wir die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 % gegenüber dem Stand 1990 reduzieren. Wir werden 2014 zum ersten Mal einen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz erarbeiten.
  • Als ein zentraler Bestandteil der Energiewende wollen wir eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Modernisierung der Verteilernetze, damit Investitionen zeitnah refinanziert werden können. Außerdem soll Rechtssicherheit bei Netzübergängen im Rahmen von Konzessionsneuvergaben (Rekommu­nalisierung) geschaffen werden.

 

Vergabegesetze

  • Wir haben ein klares Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge und ein Eintreten gegen Einschränkungen durch EU-Politiken festgeschrieben. Dezentrale Besonderheiten werden erhalten.
  • Wir werden eine europarechtskonforme Einführung von vergaberechtlichen Regelungen nach Ländervorbild auch auf Bundesebene prüfen, die die Vergabe öffentlicher Aufträge von der Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge abhängig machen. Im Ergebnis dürfen damit keine bürokratischen Hürden aufgebaut werden.
  • Auf Basis der Vorschläge einer „Reformkommission Großprojekte“ werden wir prüfen, welche Änderungen im Planungsrecht, im Vergaberecht, im Haushaltsrecht und in weiteren Anwendungsgebieten vorgenommen werden sollen.

 

 

Zuwanderung und Flüchtlinge

  • Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang. Sie müssen sich nicht mehr zwischen zwei Staatsbürgerschaften entscheiden, sondern können die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten.
  • Wir wollen deutlich mehr junge Migrantinnen und Migranten für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gewinnen. Ab dem Jahr 2014 werden wir in Bundesministerien und Geschäftsbereichsbehörden auf freiwilliger Grundlage den Anteil von Migrantinnen und Migranten anhand einheitlicher Standards erhöhen.
  • Die Belastungen der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Integrationsaufgaben, insbesondere bei  erheblichen sozialen Problemlagen bei Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung werden ausdrücklich anerkannt. Besonders von Armutsmigration betroffene Kommunen sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderprogramme des Bundes (z. B. Soziale Stadt) stärker als bisher zu nutzen.
  • Die räumliche Beschränkung (sogenannte Residenzpflicht), für Asylbewerber und Geduldete wird auf das jeweilige Land ausgeweitet, also erleichtert.
  •  Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten geöffnet. Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen.