Zu Presseberichten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Gebührenreform erhebliche Mehreinnahmen erzielen werde:

Nach Angaben der Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) aus Rheinland-Pfalz, zeichnen sich nach der Gebührenreform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Mehreinnahmen von bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr ab. Auch wenn bislang die offizielle Bestätigung durch die zuständigen Stellen noch aussteht, wird diese Größenordnung auch von anderen führenden Landespolitikern bestätigt.

Das ist eine gute Nachricht. Mehreinnahmen, die über den von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten) festgestellten Finanzbedarf der Sendeanstalten hinausgehen, werden entsprechend den rechtlichen Vorgaben den Beitragszahlern zugutekommen. Das Ziel der Anfang 2013 in Kraft getretenen Gebührenreform in Form einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe war die langfristige Beitragsstabilität. Dass erhebliche Mehreinnahmen auch zur Senkung des Beitrags verwendet werden können, war bereits im Vorfeld angedacht. Abzuwarten bleibt dabei noch, ob sich aus dem endgültigen Meldedatenabgleich sowie der ebenfalls vorgesehenen Evaluierung des Beitragsmodelles Änderungsbedarfe aus Gerechtigkeitsgesichtspunkten ergeben, die zu berücksichtigen wären.

Eine Absenkung des Rundfunkbeitrags wird die Akzeptanz des solidarischen Beitragssystems weiter stärken. Insgesamt kann von einem vollen Erfolg bei der Umstellung gesprochen werden, der nun allen Teilnehmern an diesem Solidarsystem zugutekommen muss.

Ich freue mich, dass mit dieser gelungenen Beitragsumstellung eine langfristige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems sichergestellt werden kann. So wird auch in Zukunft herausragende journalistische Qualität ermöglicht und Medienvielfalt in einem dualen Rundfunksystem gewahrt.