Artikel für die Zeitschrift DEMO

Positionen der SPD-Bundestagsfraktion zu Breitbandausbau und Netzneutralität

Eine gute Breitbandversorgung sichert gesellschaftliche Teilhabe, Meinungsvielfalt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Chancen. Deshalb sollten alle Menschen, Unternehmen und Regionen gleichberechtigt Zugang zu einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur und zu allen Inhalten haben.

Eine zukunftsorientierte Breitbandpolitik hat drei Ziele fest im Blick: Zum einen gilt es, schnelles Internet für alle endlich zu verwirklichen und den Breitbandausbau entschieden voranzutreiben. Zweitens sollten Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen gesichert werden. Und drittens müssen die Prinzipien von Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich festgeschrieben werden. Zu diesen drei Bereichen hat die SPD-Bundestagsfraktion kürzlich einen umfassenden Antrag in den Bundestag mit konkreten Vorschlägen eingebracht (Drucksache 17/13892).

Keine einzige Entscheidung oder Maßnahme der schwarz-gelben Regierungskoalition hat einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, die digitale Spaltung in Deutschland zu überwinden und die notwendigen Investitionen von Unternehmen in den Breitbandausbau anzuregen. Dort, wo es Fortschritte gibt, sind diese letztlich nicht auf diese Bundesregierung zurückzuführen. Das gilt sowohl für den schon von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachten LTE-Ausbau als auch den bestehenden Infrastrukturwettbewerb zwischen Kabelunternehmen und Festnetzbetreibern in städtischen Gebieten.

Das drängendste Problem sind weiterhin bestehende Versorgungsdefizite in der Fläche aufgrund bestehender Wirtschaftlichkeitslücken. Immer noch gibt es „weiße Flecken“, letztlich drohen mindestens ein Viertel aller deutschen Haushalte nachhaltig von ganz hohen Bandbreiten abgeschnitten zu bleiben. Zur Absicherung einer flächendeckenden Grundversorgung fordert die SPD, eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung mit einer bestimmten Bandbreite in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Für uns stellt heute der Zugang zum schnellen Internet einen Teil der Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft dar, auf den die Menschen einen Anspruch haben.

Von der Grundversorgung und einer entsprechenden Universaldienstverpflichtung zu unterscheiden ist der weitere Ausbau von Hochleistungsnetzen, durch die Bandbreiten von 50 Megabit pro Sekunde erzielt werden können, um den stetig wachsenden Bedarf auch perspektivisch abzudecken. Hier müssen die politischen Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass bestehende Wirtschaftlichkeitslücken in der Fläche schrittweise geschlossen und zusätzliche Investitionsanreize geschaffen werden. Wir schlagen hierfür einen Maßnahmenmix vor. Synergieeffekte müssen noch konsequenter genutzt und Rechts- und Planungssicherheit durch eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung geschaffen werden. Auch eine effiziente Frequenznutzung und zusätzliche Möglichkeiten für mobiles Breitband können einen Beitrag leisten, wobei Mobilfunk eine wichtige Ergänzung des Angebots darstellt, den weiteren Festnetzausbau aber keineswegs ersetzt.

Zusätzliche private Investitionen könnten durch eine intelligente Förderpolitik stimuliert werden, die Mitnahmeeffekte vermeidet und den optimalen Hebeleffekt für Unternehmensinvestitionen setzt. Bestandteil eines solchen Gesamtkonzeptes sollten aus unserer Sicht beispielsweise ein KfW-Sonderprogramm sowie „Breitbandfonds“ sein, in die sowohl institutionelle Anleger als auch Bürgerinnen und Bürger investieren können, um zusätzliche Gelder für den teuren Ausbau von Hochleistungsnetzen zu mobilisieren. Denkbar wäre beispielsweise ein Modell, das Einzahlungen mit einem Aufschlag über den derzeitigen Sparzinsen verzinst.

Ein wichtiges aktuelles Thema ist zudem die Sicherung der Netzneutralität. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert bereits seit längerem eine gesetzliche Absicherung von Netzneutralität, Diskriminierungsfreiheit und Best-Effort-Qualität. Auch hierzu haben wir in unserem Antrag weitreichende und konkrete Vorschläge unterbreitet. Sie reichen von einer gesetzlichen Definition von Netzneutralität über stärkere Kompetenzen der Bundesnetzagentur zu deren Durchsetzung bis hin zu deren Verpflichtung, einen jährlichen Bericht über Verstöße, die Qualität des Netzes und die Sicherung von Best-Effort vorzulegen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium aus reinen Wahlkampfgründen vorgelegte Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung ist dagegen reine Symbolik und wirft mehr Fragen auf, als Antworten zu geben. Auch insofern gilt: es geht nicht um schöne Ankündigungen, es geht um Taten!