Zu den aktuell diskutierten Zusatzbezügen der Intendantinnen und Intendanten  des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, dass Intendanten aufgrund ihrer  Funktion auch in Aufsichtsratsgremien vertreten sind. Das ist im Einzelfall  zu entscheiden. Was die Vergütungen angeht, sollte es in Anlehnung an  entsprechende Bestimmungen des öffentlichen Dienstes eine anteilige  Anrechnung auf die Intendantenbezüge geben, fordert die  SPD-Bundestagsfraktion. Das heißt, dass sich das Intendantengehalt  entsprechend reduziert.

Sinnvoll wäre es zudem, wenn eine solche Praxis in allen Sendeanstalten  gleichermaßen umgesetzt wird um unterschiedliche Handhabungen zu vermeiden.  Schließlich brauchen wir insgesamt mehr Transparenz im  öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um die Akzeptanz in der Bevölkerung auch  langfristig zu sichern.