Anlässlich der 2/3. Lesung des Gesetzentwurfes für ein Presseauskunftsgesetz erklären der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann und  Martin Dörmann:

Bedingt auskunftsbereit: Mit einer Pflicht zur Beantwortung kritischer Fragen der Medien tut sich die Regierung Merkel anscheinend schwer. Das ist angesichts der Regierungsbilanz verständlich, aber nicht akzeptabel. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher einen Entwurf für ein Presseauskunftsgesetz vorgelegt. Dieser soll Rechtssicherheit für Journalistinnen und Journalisten bei ihren Auskunftsanfragen an Bundesbehörden schaffen.

Nötig geworden ist der Entwurf nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. Februar 2013 (6 A 2/12): Danach

gelten die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden, in Abkehr von der bisherigen Auffassung in Praxis und Rechtswissenschaft. Solange der Bundesgesetzgeber jetzt nicht handelt oder das Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren anders entscheidet, haben die Medien nur noch einen zwar in Grundgesetz verankerten, aber inhaltlich unbestimmten Auskunftsanspruch: In der Praxis heißt das: Die Bundesregierung antwortet auf Pressenachfragen nur noch nach Ermessen und nicht aus Verpflichtung.

 Uns genügt das nicht. Und es genügt auch dem Deutschen Journalistenverband (DJV) und der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) nicht: Sie haben den Bundestag öffentlich zur Annahme unseres Entwurfes aufgefordert. Die Bundesregierung habe die Chance verpasst, der Transparenz ihres behördlichen Tuns einen angemessenen rechtlichen Rahmen zu verpassen. Damit würden laut dju alle Sonntagsreden von Schwarz-Gelb zum hohen Stellenwert der Pressefreiheit konterkariert. Trotzdem hat die schwarz-gelbe Mehrheit das Presseauskunftsgesetz gestern Nacht verhindert.