Zum am 13. Juni 2013 eingebrachten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ (Drucksache 17/13892) erklärt der medienpolitische Sprecher und Berichterstatter für Telekommunikation der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann:

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat es in den letzten Jahren verpasst, konkrete und wirksame Regelungen zur Netzneutralität zu verabschieden. Das rächt sich nun in der aktuellen Debatte um neue Festnetztarife bei der Telekom. Zugleich sieht es so aus, als ob die Bundesregierung sämtliche selbst gesteckten Breitbandausbauziele verpasst, weil sie sich im Wesentlichen auf eine Beobachterrolle zurückzieht. In beiden Bereichen haben wir viele Ankündigungen gehört, aber wenige Taten gesehen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es ein zentrales wirtschafts- und gesellschaftspolitisches Anliegen, die enormen Chancen des Internets für alle zu sichern. Wir wollen gewährleisten, dass alle Menschen, Unternehmen und Regionen Zugang zu einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur und zu allen Inhalten haben. Mit unserem Antrag verfolgen wir drei Ziele: Erstens wollen wir die Prinzipien von Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich festschreiben und wirksam schützen. Zweitens sollen Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen gesichert werden, auf die sich die Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen können. Und drittens schlagen wir einen Maßnahmenmix vor, um schnelles Internet für alle endlich zu verwirklichen und den Breitbandausbau entschieden voranzutreiben.

Die Gewährleistung von Netzneutralität wollen wir als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich regeln und definieren. Einzelne Anbieter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen gleichberechtigte Möglichkeiten haben, ihre Dienste und Anwendungen zu verbreiten. Die Bundesnetzagentur soll im Hinblick auf die Sicherung von Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit zusätzliche Kompetenzen erhalten. Zudem soll sie einen jährlichen Bericht zur Qualität des Netzes und zur Sicherung von „Best Effort“ und Mindestqualitäten vorlegen. Das sogenannte „Best Effort Internet“ muss in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von ein einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Es geht uns dabei um Teilhabe, die Sicherung von Meinungsvielfalt, fairen Wettbewerb und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Chancen.

Der Zugang zum schnellen Internet ist Teil der Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft. Deshalb wollen wir die flächendeckende Breitbandgrund­versorgung durch eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung sicherstellen. Damit hätten alle die Möglichkeit, die heute allgemein verbreiteten Dienste und  Anwendungen zu nutzen. Darüber hinaus brauchen wir eine dynamische Entwicklung beim Ausbau von Hochleistungsnetzen mit deutlich höheren Bandbreiten von 50 Megabit pro Sekunde und mehr, um den wachsenden Bedarf auch perspektivisch abzudecken.

Beim diesem kostenintensiven Ausbau von Hochleistungsnetzen setzen wir auf wettbewerbliche Lösungen und zusätzliche private Investitionen. Diese müssen jedoch angesichts weiterhin bestehender Wirtschaftlichkeitslücken, insbesondere in eher ländlichen Räumen, durch einen Maßnahmenmix unterstützt werden. Dazu zählen eine investitionsorientierte Regulierungspraxis, eine effiziente Frequenznutzung sowie eine intelligente Förderpolitik, die Mitnahmeeffekte vermeidet und optimale Hebeleffekte für Unternehmensinvestitionen setzt. Hierzu schlagen wir ein KfW-Sonderprogramm sowie die Einrichtung von „Breitbandfonds“ vor, um durch attraktive Zinsen Investitionen zu fördern. Unsere Vorschläge liegen seit langem auf dem Tisch. Es wird Zeit, dass sie umgesetzt werden.