Zur heutigen Verabschiedung des Leistungsschutzrechts:

Das heute mit der schwarz-gelben Mehrheit vom Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht ist der falsche Weg, da es neue Rechtsunsicherheiten schafft und sinnvolle Suchmaschinenfunktionen faktisch einzuschränken droht. Nicht ohne Grund ist der Gesetzentwurf in Wirtschaft, Wissenschaft und Netzöffentlichkeit auf breite Kritik gestoßen. Auch der Deutsche Journalistenverband lehnt ihn ab, da er die Rechte der Autoren nicht ausreichend wahrt. 

Die Koalition hat es geschafft, ein im Kern berechtigtes Anliegen zu diskreditieren. Presseverlage sind darauf angewiesen, ihre heute bereits bestehenden Rechte an Texten wirksam zu schützen und wirtschaftlich zu verwerten, damit im Internet mit journalistischen Angeboten Geld verdient werden kann. Insofern gibt es gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb stets für eine Stärkung der Rechtsdurchsetzung von Urheberrechten für Presseverlage ausgesprochen, damit Rechtsverletzungen von Harvestern und Newsaggregatoren besser verfolgt werden können.

Das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht ist verfassungsrechtlich problematisch und kontraproduktiv: Es löst die Probleme nicht und schafft neue Rechtsunsicherheiten.