Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfes zum Leistungsschutzrecht erkläre ich, zusammen mit dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka und dem netzpolitischen Sprecher Lars Klingbeil:

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ab, weil es bis heute keine belastbare Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Schutzrechtes gibt. Dieser Gesetzentwurf löst nicht die eigentliche Problematik der Rechtsdurchsetzung, andererseits schafft er erhebliche Rechtsunsicherheit und ist zudem mit erheblichen Kollateralschäden mit Blick auf die Informationsfreiheit und die Vielfalt der Medien verbunden.

Es ist unbestritten, dass die Finanzierung des Journalismus und die Vergütung der Urheberinnen und Urheber wie auch der verlegerischen Leistungen sichergestellt werden müssen. Die Rechtsdurchsetzung gegen die
missbräuchliche Nutzung von publizistischen Inhalten – insbesondere gegen die unautorisierte Verwendung von Presseerzeugnissen durch Dritte (zum Beispiel News-Aggregatoren, Harvester) – muss verbessert werden. Dies sind wichtige und berechtigte Anliegen der Presseverleger, vor allem aber auch der Journalistinnen und Journalisten als Urheberinnen und Urheber, die berücksichtigt werden müssen.

All dies wird jedoch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht ansatzweise erfasst, geschweige denn gelöst. Der mit dem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte Aktionismus der Bundesregierung kann zudem in keinster Weise ihr bisheriges Nichtstun im Bereich des Urheberrechts kaschieren. Es ist ein Armutszeugnis, wenn das Leistungsschutzrecht die einzige rechts-, medien- und netzpolitische Antwort der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen auf die drängenden Fragen bei der Modernisierung des
Urheberrechts ist.