Am 24. September hat der SPD-Parteivorstand einen Antrag zum neuen Rentenkonzept verabschiedet. Über Fragen des künftigen Rentenniveaus und der Beitragsentwicklung will die SPD noch weiter diskutieren. Der Beschluss zum Gesamtkonzept soll schließlich am 24. November erfolgen – dann entscheiden die Delegierten beim SPD-Parteikonvent.

Die gesetzliche Rentenversicherung soll wieder eine tragende Säule der Alterssicherung werden. Dafür biete das Konzept die richtigen Antworten, so Parteichef Sigmar Gabriel. Er sprach von einer „leidenschaftlich geführten dreieinhalbstündigen Debatte“ im SPD-Führungsgremium. Es sei richtig, dass die SPD den Kampf gegen die Altersarmut aufgenommen habe.

Die Eckpunkte für das SPD-Rentenkonzept berücksichtigen mehrere Bedingungen für eine verlässliche und gute Alterssicherung: Im Arbeitsleben gute Löhne und Schutz für Menschen, die bislang außen vor blieben. Eine Solidarrente für alle, die lange gearbeitet haben. Menschenwürdige Übergänge in den Ruhestand. Und ergänzend eine bessere Förderung von Betriebsrenten. Jetzt werden die Vorschläge in der SPD diskutiert.

„Wer über Altersarmut redet, darf über Erwerbsarmut nicht schweigen“, heißt es in dem fünfseitigen Papier. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro und die Stärkung der Tarifbindung mit höheren Löhnen und Gehältern sind als wichtige Grundlage genannt. Auch das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – zwischen Frauen und Männern und im Bereich der Leih- und Zeitarbeit. Und die SPD will dafür sorgen, dass alle Menschen die Chance auf gute Arbeit und Einkommen haben: mit einer wachstumsorientierten Industriepolitik, mehr Ausbildungsplätzen, besserer Bildung und Kinderbetreuung.

Kernpunkte des Antrages sind:

1. Solidarrente

Sie soll nach 30 Beitragsjahren auch nach längerer Arbeitslosigkeit oder geringfügiger Beschäftigung einen Mindestanspruch von 850 Euro im Monat garantieren. Für alle, die trotz 30 Beitrags- und 40 Versicherungsjahren nicht auf diesen Betrag kommen, soll im Sozialrecht eine zweite Stufe der Grundsicherung eingeführt werden.

2. Neues beim Rentenzugang

Wer 45 Versicherungsjahre – nicht Beitragsjahre – aufweist, soll auch schon vor dem 65. Lebensjahr ohne Einbußen in Rente gehen können. Bislang erhalten Beschäftigte nur dann die volle Rente, wenn sie 45 Jahre in die Versicherung eingezahlt haben und 65 Jahre alt sind.

3. Erwerbsminderungsrente

Bezieher sollen keine Abschläge mehr hinnehmen. Bislang wird der Betroffene dabei so gestellt, als habe er bis zum 60. Lebensjahr weiter Beiträge zur Rente gezahlt. Die Zeit zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und dem 60. Lebensjahr wird „Zurechnungszeit“ genannt. Diese Zeit will die SPD in einem Schritt bis zum 62. Lebensjahr verlängern. Zudem soll die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren für den Eintritt in die Erwerbsminderung besser bewertet werden.

4. Teilrente

Beschäftigte in körperlich und psychisch belastenden Berufen sollen ab dem 60. Lebensjahr auf das neue Modell zurückgreifen können. In Zehn-Prozent-Schritten kann danach die Arbeit bis zu 70 Prozent reduziert werden.

5. Kindererziehungszeiten

Ihre Anerkennung will die SPD für alle Neurentner vereinheitlichen. Bislang sind Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Rentenberechnung schlechter gestellt.

6. Solo-Selbstständige

Für Freiberufler, die ohne Rentenvorsorge sind und deshalb häufig in Altersarmut landen, soll es ein eigenes Beitragssystem geben. In den ersten Jahren nach Gründung eines Unternehmens könnte für sie Beitragsfreiheit gelten.

7. Betriebliche Altersversorgung

Sie soll als Ausgleich für die Absenkung des Rentenniveaus – von jetzt gut 50 auf 43 Prozent bis 2030 – massiv ausgebaut werden. Als „zweite Stufe“ neben der Rentenversicherung soll sie weitgehend die Riester-Rente ersetzen. Geplant ist eine „Betriebsrente Plus“, in der jeder Arbeitnehmer, falls er nicht ausdrücklich widerspricht, zwei Prozent seines Bruttolohns einzahlt. Der Staat soll diesen Sockelbetrag mit 400 Euro im Jahr fördern. Auch die Unternehmen sollen sich beteiligen.

8. Finanzierung

Die Mehrkosten für die Betriebsrenten gegenüber heutigen Fördermodellen werden auf sechs Milliarden Euro im Jahr geschätzt. Für die Solidarrente werden jährlich ansteigend etwa eine Milliarde veranschlagt, für die Kindererziehungszeiten 150 Millionen im Jahr. All dies soll durch Steuereinnahmen finanziert werden. Zudem soll die Erwerbsminderungsrente von 500 Millionen in 2014 auf 7,7 Milliarden in 2030 aus den Beiträgen der Versicherten erhöht werden.

9. Beiträge

Ihren Anstieg will die SPD in kleinen Schritten verstetigen. Die Sätze sollen von 2014 bis 2029 um durchschnittlich 0,4 Prozent höher steigen als bislang geplant. Damit würde aber das von der Rentenversicherung angepeilte Beitragsniveau von 22 Prozent bis 2029 nicht übersprungen.