Der gesamte Antrag zum Download (Drs. 17/9155) so wie ein Auszug zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundestagsfraktion des BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN:

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Presseprodukte sind keine Ware wie jede andere. Presseprodukte sind Kulturgüter. Eine vielfältige Medienlandschaft ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Nur wer informiert ist, kann sich eine umfassende Meinung über das politische Geschehen bilden.

Die Digitalisierung hat insbesondere die Printpresse vor große Herausforderungen gestellt. In ihrer Antwort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Fragestunde vom 7. März 2012 (Plenarprotokoll 17/164) konstatiert auch die Bundesregierung, Presseverlage befänden sich zum Teil vor schwierigen wirtschaftlichen und publizistischen Herausforderungen. Der Auflagenverlust der Tagespresse ist nach den zuletzt verfügbaren Daten enorm und anhaltend.
Seit Anfang der 90er-Jahre geht die Verkaufsauflage kontinuierlich zurück. Ein Ende des Niedergangs ist nicht in Sicht. In der Langzeitentwicklung von 1995 bis 2010 haben die Kaufzeitungen gut ein Drittel (–33,6 Prozent) ihrer Auflage eingebüßt und die Abon- nementzeitungen ein Fünftel (–20,1 Prozent). Zeitungsgründungen sind nahezu aussichtslos. Eine weitere Ursache für die wirtschaftlichen Herausforderungen der Presseverlage ist der Rückgang der Werbeerlöse. Von 1998 auf 2008 ging der Umsatz um 1,7 Mrd. Euro oder 27,9 Prozent zurück.

Diese Entwicklungen ziehen insgesamt betrachtet einen Abbau redaktioneller Ressourcen bei Printmedien nach sich. Redaktionen werden zusammengelegt, Stellen abgebaut, Lohnkosten gesenkt (dabei bedient man sich zum Teil der Leiharbeit, des Outsourcings, der Neueingruppierung). Titelübergreifend wird „reorganisiert“, d. h. z. B. Reporterpools arbeiten allen Titeln eines Konzerns zu. Die Folge ist ein Qualitäts- und Vielfaltsverlust. Dabei macht das Internet Investitionen in neue attraktive Angebote besonders nötig. Insbesondere im Lokalen ist der Vielfaltsverlust gravierend. So wurden bereits 2009 auf der Basis der Kreise und kreisfreien Städte deutschlandweit Einzeitungsgebiete für 42,4 Prozent der Gebietskörperschaften aufgelistet. Untersucht man noch genauer auf der Basis der Gemeinden, wachsen die Monopolgebiete.

Die Bundesregierung hält es „angesichts der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Presseunternehmen, die durch die fortschreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung eingetreten ist“, für sinnvoll, „eine Änderung der pressespezifischen Regelungen im Wettbewerbsrecht“ vorzuneh- men. Die geplante „maßvolle“ Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Pressefu- sionskontrolle solle es Presseunternehmen erleichtern, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar diene dies der Erhaltung der Medienvielfalt (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 7. März 2012, Plenarprotokoll 17/164). Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die pressespezifischen Regelungen zur Fusionskontrolle den Besonderheiten der Markt- struktur im Pressewesen Rechnung. Dahinter stehe die Annahme, dass die Vielfalt wirtschaftlich selbstständiger Verlage mittelbar einen Beitrag zur Meinungs- vielfalt leiste (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Hintze auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann, SPD, in der Frage- stunde des Deutschen Bundestages vom 7. März 2012, Plenarprotokoll 17/164).

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