Zur 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung telekommunikationsrechtlicher
Regelungen erklärt Martin Dörmann:
Die von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzesänderungen bringen
einige Verbesserungen. Das begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion.
An vielen Stellen jedoch besteht Verbesserunsgbedarf. Weder kommt
es zu einer gesetzlichen Definition und wirksamen Absicherung der
Netzneutralität im Internet, noch werden die notwendigen Impulse für
den weiteren Breitbandausbau gesetzt. Damit verweigert die Regierungskoalition
vielen Menschen Teilhabemöglichkeiten am technischen
Fortschritt und lässt wirtschaftliche Potenziale ungenutzt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat umfassende Anträge zum Breitbandausbau,
zur gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität und für besseren
Verbraucherschutz im Bereich der Telekommunikation vorgelegt.
Alle Anträge gehen deutlich über die Ansätze der Bundesregierung hinaus.
Unverständlich ist vor allem, dass die Koalition sich auch weiterhin einer
gesetzlichen Absicherung der Breitband-Grundversorgung verweigert,
die inzwischen Teil der Daseinsvorsorge geworden ist. Eine der zentralen
politischen Aufgaben muss es sein, schnelles Internet für alle zu
verwirklichen. Nach den Ankündigungen der Mobilfunkunternehmen
rückt mit dem bereits begonnenen LTE-Ausbau eine flächendeckende
Versorgung nahe, wird aber immer noch nicht vollständig umgesetzt.
Um die drohende verbleibende Lücke zu verhindern, hat die SPDBundestagsfraktion
eine europarechtskonforme Universaldienstverpflichtung
vorgeschlagen. Damit wäre das Problem der „weißen
Flecken“ endgültig gelöst.
Zudem haben wir dargelegt, welche weitergehenden Initiativen notwendig
sind, um neben einer Grundversorgung auch für eine dynamische
Entwicklung durch einen weiteren Glasfaserausbau zu sorgen. Planungsrechtliche
Vorgaben und staatliche Förderprogramme müssen
verbessert und erweitert werden, damit Wirtschaftlichkeitslücken schrittweise
geschlossen werden. Alleine durch ein Sonderprogramm Breitbandausbau
bei der KfW und damit verbundene Zinsverbilligungen
könnten zusätzliche Investitionen in Milliardenhöhe angestoßen werden.
Eine investitionsfreundliche Regulierung und ein „Open access“-
Marktmodell können ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten.
Im Gesetzgebungsverfahren hat sich gezeigt, wie tief zerstritten die Koalitionsfraktionen
auch bei der Frage des Universaldienstes ist. Nachdem
monatelang Stillstand herrschte, hat sie in dieser Sitzungswoche
ihren Änderungsantrag erst auf die letzte Minute vorgelegt und damit eine
angemessene parlamentarische Beratung verhindert. Dabei ist die
europäische Umsetzungsfrist bereits seit Monaten abgelaufen. Das ist
Politikstau statt Datenturbo. Da es sich um ein zustimmungspflichtiges
Gesetz handelt, setzen wir nun darauf, dass mithilfe der Länder Versäumtes
nachgeholt werden kann.