Zum Beschluss der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ über den Themenbereich „Netzneutralität“ erklären Martin Dörmann und der von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Alvar Freude:
Die Regierungskoalition ist mit ihrer Ablehnung einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ gescheitert. Trotz ihrer nominellen Stimmenmehrheit konnte die Koalition den von ihr favorisierten Entwurf der Handlungsempfehlungen nicht durchsetzen. Die Sachverständigen unterstützen mit Mehrheit den Vorschlag der SPD und der beiden anderen Oppositionsfraktionen für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität, so dass es am Ende zu einem Patt von 17 zu 17 Stimmen kam. Deshalb wird es zwei alternative Handlungsempfehlungen der Kommission als Sondervoten geben.

Die SPD-Fraktion hat sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ausgesprochen und Anfang April einen Entschließungsantrag dazu in den Bundestag eingebracht:

Der Charakter des Internet als freies und offenes Medium muss bewahrt und gestärkt werden. Auf Grundlage der Netzneutralität hat sich das Internet als Innovationsmotor für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung erwiesen. Durch den gleichberechtigten Datentransport bestehen optimale Teilhabebedingungen und geringe Marktzugangsbarrieren, weil neue Anwendungen kostengünstig im Netz eingestellt und von den Nutzern frei abgerufen werden können. Deshalb wollen wir das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich absichern. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsrechts ist unzureichend und sollte im laufenden Gesetzgebungsverfahren deutlich nachgebessert werden. Dies haben sowohl der Bundesrat als auch die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) angemahnt.
Die Handlungsempfehlung der SPD, der Sachverständigen und der beiden anderen Oppositionsfraktionen enthält eine Vielzahl konkreter Empfehlungen zur gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität. Diese soll als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verankert und dort definiert werden. Kern der Netzneutralität ist auch weiterhin der Gleichbehandlungsgrundsatz, weshalb ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für den Datentransport erforderlich ist. Das so genannte Any-to-any-Prinzip soll festgeschrieben werden, wonach jeder
grundsätzlich Zugang zu jedem Inhalt im Internet haben und Inhalte
selbst anbieten kann.

Netzwerkmanagement soll weiterhin möglich sein, um die Funktionsfä-
higkeit der Netze zu sichern oder dafür zu sorgen, dass zeitkritische
Dienste auch in Überlastungssituationen in der erforderlichen Qualität
bei den Endkunden ankommen. Allerdings darf dies keinesfalls zur Verdrängung des heute bekannten so genannten Best-Effort-Internet führen, das vielmehr weiter ausgebaut werden muss.

Die Bundesnetzagentur soll beauftragt werden, die Einhaltung der Netzneutralität und eine ausreichende Best-Effort-Qualität im Internet wirksam zu sichern. So soll sie auch angemessene Mindestqualitätsstandards für die Durchleitung von Datenpaketen festlegen können und einen jährlichen Bericht zum Stand der Netzneutralität erstellen. Bei Verstößen gegen Netzneutralität sollen Kunden ergänzend ein Sonderkündigungsrecht erhalten.

Durch eine auf diese Weise gesetzlich verankerte Netzneutralität können Freiheit, Teilhabe und Innovationskraft im Netz miteinander verbunden und abgesichert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird bei der am Donnerstag anstehenden abschließenden Beratung der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes weiterhin darauf drängen.
Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion „Netzneutralität im
Internet gewährleisten – Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von Mindestqualitäten gesetzlich regeln“