Die gesamte kleine Anfrage (Drs. 17/6532) der zum Download so wie ein Auszug aus der kleinen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion

Medienfreiheit und Medienvielfalt sind nicht nur unverzichtbar für jeden einzelnen Bürger, sondern auch für die demokratische, offene und pluralistische Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Schutz der Kommunikationsgrundrechte und die Sicherstellung der Medienfreiheit und Medienvielfalt gehören daher zu den Grundprinzipien der Medienpolitik, ebenso wie die Förderung der Qualität von Medienangeboten und die Stärkung der Verantwortung von Medien- anbietern und Mediennutzern.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Staatsfreiheit der Medien kommt dem Staat die wichtige Funktion zu, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kräfte auf den Medienmärkten durch entsprechende Rahmenbedingungen so zu strukturieren, dass eine möglichst große Vielfalt von Medieninhalten und Meinungen entsteht und dauerhaft gesichert wird. Diese mit Blick auf die durch die Digitalisierung und weltweite Vernetzung verstärkten Angebots- und Konzentrationsentwicklungen im Medienbereich zunehmend bedeutsame Aufgabe stellt die Medienpolitik angesichts der rasanten technischen, wirtschaftlichen und kommunikativen Entwicklungen ständig vor neue Herausforderungen.

Der Staat ist verfassungsrechtlich gehalten, Rahmenbedingungen für die Medienanbieter zu schaffen, die ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges Angebot ermöglichen und fördern. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP haben die Regierungsparteien vereinbart, dass „die Medien- und Kommunikationsordnung […] gemeinsam mit den Ländern weiter an die veränderten technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden“ muss. Konkret angekündigt haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag: „Im Interesse der Erhaltung der Meinungs- und Pressevielfalt sind das Medienkonzentrations- und das Pressekartellrecht zu überprüfen. Das Presse-Grosso bleibt ein unverzichtbarer Teil unserer Medienordnung.“

Grundvoraussetzung für die Vielfaltsicherung in der Medienlandschaft ist neben den gesetzlichen Vorgaben des Medienkonzentrationsrechts eine funktionie- rende Vertriebsstruktur, die Chancengleichheit gewährleistet und verhindert, dass große Verlage einseitig dominieren. Das Presse-Grosso trägt entscheidend dazu bei, dass in Deutschland eine flächendeckende neutrale Versorgung mit einem Vollsortiment an Zeitungen und Zeitschriften besteht. Eine Initiative der Bundesregierung zur Sicherung der Medienvielfalt steht jedoch aus.

Zur Informations- und Mediengesellschaft führt der Koalitionsvertrag Folgendes aus: „Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. Die Informationsgesellschaft bietet neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens sowie für die wirt- schaftliche Betätigung. Neue Medien gehören längst zum Alltag einer stetig wachsenden Zahl von Menschen. Deutschland ist längst in der Informationsgesellschaft angekommen. Damit die Menschen an den neuen Chancen für Meinungs- und Informationsfreiheit, Kommunikationsfreiheit sowie am wirt- schaftlichen Leben im Internet teilhaben und die Chancen der Informations- gesellschaft nutzen können, müssen wir die Weichen stellen, um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Allen Menschen Zugang zu neuen Medien zu erleichtern, ist uns dabei ein zentrales Anliegen, sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit als auch auf Barrierefreiheit und Medienkompetenz.“ Hierzu haben die Regierungsparteien angekündigt, dass „zusammen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern, Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr Medienkompetenz“ vermittelt und dass „Risiken für sie minimiert“ werden sollen.

Schließlich haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Stärkung der Pressefreiheit angekündigt. Die Bundesregierung hat auch einen entsprechenden Gesetzentwurf im Nachgang der Cicero-Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichtes auf den Weg gebracht. Da es aber hierzu offensichtlich Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gibt, lässt ein Beschluss seit geraumer Zeit auf sich warten. Darüber hinaus haben die Regierungsparteien mit Blick auf die Zeugnisverweigerungs- rechte insbesondere von Journalistinnen und Journalisten angekündigt, dass die in § 160a der Strafprozessordnung (StPO) derzeit enthaltene Differenzierung nach verschiedenen Berufsgeheimnisträgern beseitigt werden soll. Dabei sollte überprüft werden, ob die Einbeziehung weiterer Berufsgeheimnisträger – und gemeint sind hierbei insbesondere Journalistinnen und Journalisten – „in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt und im Hinblick auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruches des Staates vertretbar ist.“ Ein Ergebnis dieser Prüfung steht ebenfalls noch aus.

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