Anlässlich der Beratungen im Haushaltsausschuss zu den Umstellungskosten der digitalen Dividende erklären der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und der zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss Klaus Brandner:

Die Bundesregierung verweigert bislang eine angemessene Entschädigungsregelung für Einrichtungen, die von der Frequenzumstellung infolge der digitalen Dividende betroffen sind. Sie bricht damit eine Zusage, die der Bund im vergangenen Jahr gegenüber den Ländern eingegangen ist. Durch diesen Wortbruch der Bundesregierung werden insbesondere Kommunen aber auch Kirchen und private Kultureinrichtungen finanziell erheblich belastet, die bei ihren Veranstaltungen auf drahtlose Mikrofone angewiesen sind.

Während die Bundesländer die Kosten auf rund 800 Millionen Euro beziffern, hat die Bundesregierung sich bei den Haushaltsberatungen lediglich darauf verständigt, für das kommende Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro für die Frequenzumstellung zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel reichen bei weitem nicht aus und sind vom Haushaltsgesetzgeber gesperrt worden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind weitere 57 Millionen Euro vorgesehen.

Die Beratungen im Haushaltsausschuss, die Entsperrung der Mittel aufzuheben, von der Bundesregierung abgesetzt worden. Damit wird eine Lösung weiter verzögert.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits einen Antrag vorbereitet, der eine Zustimmung zur Entsperrung dieser Mittel davon abhängig macht, dass die Bundesregierung ihre im Bundesrat gegebene Zusage vollständig umsetzt und hierzu in diesem und den kommenden Jahren die notwendigen Mittel rechtsverbindlich bereitstellt sowie eine faire Regelung entwickelt, um die nachteiligen Effekte der Abschreibungsfristen für Kommunen und öffentliche Träger bedarfsgerecht zu lösen.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich ihre längst überfällige Zusage einzulösen und einen angemessenen Vorschlag zur Entschädigung von Kultureinrichtungen und Kirchen vorzulegen. Nicht akzeptabel ist, dass ein viel zu geringer Entschädigungsansatz in Kombination mit einem fehlenden Rechtsanspruch dazu führt, dass nur diejenigen mit einer Entschädigung rechnen können, die frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen und alle anderen leer ausgehen. Ein solches Handeln ist unglaubwürdig, handwerklich dilettantisch und medienpolitisch verantwortungslos. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Gespräche mit den Ländern fortzusetzen und kurzfristig eine angemessene Entschädigungslösung herbeizuführen.