Zur ersten Lesung am 7. April 2011 des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion „Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken“.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher endlich umfassend vor Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Gerade bei Kostenfallen, untergeschobenen Verträgen und Abzocke durch  Gewinnversprechen gibt es weiterhin zu wenig oder überhaupt keine Hilfe. Auch wenn die meisten Unternehmen serioes arbeiten, bestehen immer noch offensichtliche Probleme.

Zur heutigen 1. Lesung des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion
„Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken“
erklären die zuständigen Berichterstatter der
SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und Waltraud Wolff:

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Verbraucherinnen und
Verbraucher endlich umfassend vor Gefährdungen und
Belästigungen zu schützen. Gerade bei Kostenfallen,
untergeschobenen Verträgen und Abzocke durch Gewinnversprechen
gibt es weiterhin zu wenig oder überhaupt keine Hilfe. Auch
wenn die meisten Unternehmen serioes arbeiten, bestehen immer
noch offensichtliche Probleme.

Die Bundesregierung hat mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen“ einige
Verbesserungen vorgelegt. In der Breite aber versagt sie beim
Verbraucherschutz in der Telekommunikation.

Enttäuschend ist, dass auch die Kostenfallen im Internet weiter
bestehen. Anstatt einen eigenen Lösungsvorschlag zu machen,
wurde der Gesetzentwurf der SPD mit der sogenannten
Button-Lösung abgelehnt.

Auch beim „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und
zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen
Vertriebsformen“ muss nachgebessert werden. Die Evaluierung der
Bundesregierung hat gezeigt, dass Verbraucherinnen und
Verbraucher zwar seltener belästigt, dafür öfter und
schneller abgezockt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in ihrem Antrag ein
Massnahmenbündel vorgeschlagen, um die Probleme in den Griff zu
bekommen. Kostenlose Warteschleifen im Bereich der
Servicenummern, die Pflicht zur Preisangabe im
Call-by-Call-Verfahren und mehr Rechte für die Verbraucherinnen
und Verbraucher bei Umzug und Anbieterwechsel sind notwendig.
Diese und weitere Vorschlaege müssen in der TKG-Novelle
umgesetzt werden.

Neue Produkte und Anwendungen bereichern den Lebensalltag der
Menschen. Dazu gehört auch ein funktionierender
Verbraucherschutz, der bei den Kunden Vertrauen schafft. Davon
profitieren auch die Telekommunikationsunternehmen.