„Wir wollen ein offenes Internet ohne Kontrolle und Zensur!“

Rede in der Plenardebatte des Deutschen Bundestages am 25. Februar 2011:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Basis der Netzneutralität hat sich
das Internet als Innovationsmotor für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung erwiesen. Deshalb kommt der Sicherstellung der Netzneutralität für die Bundestagsfraktion der SPD eine zentrale Bedeutung zu. Wir wollen den Charakter des Internets als freies und offenes Medium bewahren und stärken. Jeglicher Form der Diskriminierung im Netz sollten wir alle
entschieden entgegentreten.

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Netzpolitisch stehen für uns folgende Zielsetzungen im Vordergrund. Wir wollen ein offenes Internet ohne Kontrolle und Zensur der Inhalte, Meinungsvielfalt und Teilhabe sowie die mMöglichkeit, selbst und gleichberechtigt mim Internet aktiv zu werden. Wir wollen ein funktions- und leistungsfähiges Netz für alle, attraktive und stabile Dienste, Innovationen, die den persönlichen und ökonomischen Nutzen mehren, und schließlich einen fairen Wettbewerb zur Sicherung einer dynamischen Entwicklung. Gerade hierfür brauchen wir eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird hierzu in Kürze einen eigenen Antrag vorlegen. Die heute zu beratenden Anträge der beiden Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke zielen in die richtige Richtung, sind aber nicht präzise genug. Insbesondere der Antrag der Grünen, sehr geehrter Herr Kollege Notz, nimmt in seinen Forderungsteil an die Bundesregierung eher sehr allgemeine Formulierungen auf. Das reicht uns eben nicht.

Die SPD-Bundestagsfraktion will in ihrem Antrag zudem Überlegungen aus der vom Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aufgreifen. Derzeit erfolgen die entscheidenden Diskussionen in der Projektgruppe Netzneutralität. Es ist sinnvoll und unterstreicht die Bedeutung der Enquete- Kommission, wenn wir diese Diskussion auch hier im Plenum berücksichtigen. Die SPD will eine gesetzliche Regelung, die deutlich über das hinausgeht, was die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt 2 hat. Im Gesetzestext wird selbst das Wort „Netzneutralität“ nicht ein Mal erwähnt. Das muss man erst einmal hinbekommen.

Frau Kollegin Schön, wenn Sie von einem „Feuerlöscher“ sprechen, dann hat der, so wie Sie ihn geschildert haben, wohl eher die Größe eines Fingerhutes, und das reicht uns eben nicht. In dieser Woche hat sogar die von derBundesregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation den Referentenentwurf als unzureichend kritisiert. Sie vermisst sowohl eine Definition von Netzneutralität als auch konkrete Aussagen darüber, wie diese gesichert werden soll.

Die im Internet nachgefragten Anwendungenund Datenraten werden weiter drastisch steigen. Neue IP-Netze bieten heute den Netzbetreibern neue Möglichkeiten, Nachfrage und knappe Kapazitäten intelligent zu managen. Insofern können Netzwerkmanagement und gesicherte Transportklassen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sein, aber eben nur dann, wenn es um das Ziel geht, die Stabilität der Netze zu sichern und dafür zu sorgen, dass zeitkritische Dienste in der erforderlichen Qualität beim User ankommen. Das darf aber nicht dazu führen, dass das Best-Effort-Internet, wie wir es kennen, zurückgedrängt wird. Dessen Kapazität muss auch in Zukunft wachsen und darf nicht von priorisierten Diensten abgelöst werden. Deshalb sind klare gesetzliche Vorgaben notwendig.
Netzneutralität darf nicht nur als Fußnote der Internetkommunikation verstanden werden. (…)

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