Forderung nach Schutz vor Kostenfallen im Internet.

Am 22. Februar 2011 die SPD-Bundestagsfraktion den Antrag „Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken“ beschlossen.

Pressemitteilung

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Zum heute von der SPD-Bundestagsfraktion beschlossenen Antrag „Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken“ erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und Waltraud Wolff:

Der Verbraucherschutz in der Telekommunikation muss gestärkt werden. Die Bundesregierung muss dazu die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nutzen. Kostenlose Warteschleifen im Bereich der Servicenummern, die Pflicht zur Preisangabe im Call-by-Call-Verfahren und mehr Rechte für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umzug und Anbieterwechsel sind notwendig. All dies muss in der TKG-Novelle umgesetzt werden.

Das reicht aber nicht aus. Weitere Gesetzesinitiativen sind notwendig, um den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend zu optimieren: Eine bessere Verfolgung von Abzocke am Telefon und im Internet ist genauso notwendig wie ein vernünftiger Schutz vor unerlaubten Telefonanrufen.

Die Bundesregierung hat bisher nichts auf den Weg gebracht. Denn auch die sogenannten Kostenfallen im Internet bestehen weiter: Wir brauchen hier dringend eine nationale Regelung, Kostenfallen im Internet mittels der sogenannten „Button-Lösung“ bekämpfen zu können, die ein besonders hervorgehobenes und vom Verbraucher zu bestätigendes Feld mit den Gesamtkosten vorsieht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat die Koalition jedoch abgelehnt.

Mit dem heute vorgelegten Antrag setzen wir den Verbraucherschutz in der Telekommunikation wieder auf die Tagesordnung. Dies ist notwendig: Die Telekommunikationsbranche ist ein wichtiger Motor fuer Innovation, Wachstum und Beschäftigung. Neue technische Möglichkeiten bringen immer wieder neue Geschäftsmodelle hervor – aber nur, wenn dabei die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt sind.