Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss garantiert bleiben.

Zu den Medienberichten der gezielten Einmischung von CDU und CSU in die Redaktion des Politikmagazins „Frontal 21“.

Pressemitteilung

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Informationen zu "Frontal 21"

Frontal21 ist ein politisches Fersehmagazin, welches sich seit 2001 mit politischen, wirtschaftlichen und gesllschaftlichen Themen beschäftigt.

Anlässlich von Medienberichten zur gezielten Einmischung von CDU und CSU in die Redaktion des Politikmagazins „Frontal 21“ erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Die Union gefährdet erneut die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Nachdem die Union allein aus parteipolitischen Gründen die Wiederwahl des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender verhindert und damit in die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erheblich beschädigt hat, folgt nun eine offensichtlich gezielte Einschüchterung der politischen Redaktionen. Medienberichten zufolge haben sich Unionspolitiker mehrfach in die Redaktionsarbeit des Politikmagazins „Frontal 21“ eingemischt und nun im Programmausschuss des ZDF eine „Ermahnung“ durchgesetzt. Nach Meinung der Unionspolitiker habe das Magazin nicht „ausgewogen“ über Schulpolitik berichtet. Zuvor gab es bereits mehrere Beschwerden der Union, das Magazin habe eine angeblich tendenziöse Bildsprache verwendet und die
Berichterstattung sei einseitig.

Während wir in diesen Tagen die freie Berichterstattung einschränkenden Bestimmungen des ungarischen Mediengesetzes von
deutscher und europäischer Seite aus zu Recht kritisieren, versucht die Union durch gezielte Einschüchterung eine unabhängige und kritische Berichterstattung zu unterbinden. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist aber eben
gerade keine regierungsfreundliche Hofberichterstattung – die Rundfunkfreiheit dient der freien und unabhängigen, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.

Die SPD hat nach der von der Unionsseite herbeigeführten Causa Brender Wort gehalten und durch die von Rheinland-Pfalz eingebrachte Verfassungsklage eine verfassungsrechtliche Überpruefung des ZDF-Staatsvertrages eingeleitet. Nach unserer Überzeugung ist der ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig, weil die Zusammensetzung der Gremien der gebotenen Staatsferne widerspricht. Die jetzige Einmischung und Einschüchterung von Redaktionen seitens der Union ist nur ein weiterer Beleg dafür. Staatliche Vertreter dürfen keinen dominierenden Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausüben.

Die Union hat in den vergangenen Monaten durch ihr Verhalten und die FDP durch ihr Schweigen jegliche medienpolitische Glaubwürdigkeit eingebüsst. Mit diesen gezielten Einschüchterungsversuchen gefährden sie die Rundfunkfreiheit erneut. Wir setzen auf das Bundesverfassungsgericht, um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern und zu stärken. Die Presse- und Rundfunkfreiheit ist ein unverzichtbarer Grundwert unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. Wir fordern die Union auf, diesen Grundkonsens unserer Verfassung nicht länger zu gefährden oder infrage zu stellen.