Verfassungsrechtliche Überprüfung des ZDF-Staatsvertrages.

Die SPD hält Wort, Kurt Beck handelt: Durch die von Rheinland-Pfalz beschlossene Verfassungsklage wird die verfassungsrechtliche Überprüfung des ZDF-Staatsvertrages endgültig eingeleitet.

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Chronologie: ZDF-Staatsvertrag und Normenkontrollverfahren

Die SPD hält Wort, Kurt Beck handelt: Durch die von Rheinland-Pfalz beschlossene Verfassungsklage wird die verfassungsrechtliche Überpruefung des ZDF-Staatsvertrages endgültig eingeleitet. Nach unserer Überzeugung ist der ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig, weil die Zusammensetzung der Gremien der gebotenen Staatsferne widerspricht. Staatliche Vertreter dürfen keinen dominierenden Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausüben.

Die SPD hat nach der von der Unionsseite herbeigeführten Causa Brender konsequent und umsichtig gehandelt, um den politischen Einfluss auf das ZDF zurückzudrängen. Es war richtig, dass Kurt Beck zunächst zügig versucht hat, auf politischem Weg eine Änderung des ZDF-Staatsvertrages herbeizuführen. Das hätte ein langes Verfassungsgerichtsverfahren überflüssig gemacht. Nachdem die Unionsseite substanzielle Änderungen verweigert hat, war der Normenkontrollantrag für uns – wie zuvor angekündigt – unausweichlich.

Die SPD-Bundestagsfraktion und Rheinland-Pfalz haben sich in dieser Sache eng abgestimmt und hierüber auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf dem Laufenden gehalten. Unsere Zielsetzung war und ist eine gemeinsam getragene Initiative. Hierfür bietet der von Rheinland-Pfalz in Aufrag gegebene Antragsentwurf von Prof. Hain eine ausgezeichnete rechtliche Grundlage. Wir sind für ein gemeinsames Vorgehen auf der Bundestagsseite, um die von Kurt Beck initiierte Klage auch von hier aus mit einer Antragstellung zu unterstützen.

Union und FDP haben in den vergangenen Monaten durch ihre Tatenlosigkeit jegliche medienpolitische Glaubwürdigkeit eingebüsst. Wir setzen nun auf das Bundesverfassungsgericht, um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern und zu stärken.