Der Antrag zum Download (Drs. 17/3177)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Versteigerung des bislang größten Frequenzpaketes in Deutschland durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bietet große Chancen für den notwendigen Netzausbau im Mobilfunk und eine bessere Breitbandversorgung auch in ländlichen Regionen. Die Mobilfunk- unternehmen, die entsprechende Frequenzen ersteigert haben, können nun die Einführung der LTE-Technologie (Long Term Evolution) vorantreiben, die hohe Bandbreiten ermöglicht. Zudem bieten die Frequenzen der „Digitalen Dividende“ im Bereich von 790 bis 862 Megahertz die Möglichkeit, Lücken in der Breitbandversorgung zu schließen und die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen.

Es darf dabei jedoch nicht übersehen werden, dass durch die neue Frequenznutzung auch Probleme entstehen, die es zu lösen gilt. Betroffen sind hiervon insbesondere die bisherigen Nutzer, die nun in andere Frequenzbereiche „umziehen“ müssen. Zum einen entstehen den Rundfunksendernetzbetreibern, die bislang einen Teil der ersteigerten Frequenzen genutzt haben, Kosten aus technischen Ersatz- und Zusatzbeschaffungen oder Umrüstungen.

Vor allem aber sind auch Kultur- und Bildungseinrichtungen betroffen, die den entsprechenden Frequenzbereich bislang für Datendienste und Funkmikrofone nutzen. Dabei geht es beispielsweise um Bühnenproduktionen, Fernsehaufzeichnungen und sonstige öffentliche Veranstaltungen in Opernhäusern, Theatern, aber auch in Kirchen. Dadurch entstehen Kosten, die in angemessener Form aufgefangen werden müssen.

Die Frage der Kostenerstattung war im Jahr 2009 Gegenstand der Beratungen im Bundesrat zur Frequenzbereichzuweisungsplanverordnung. Mit dieser wurden die Voraussetzungen für die Versteigerung der Frequenzen geschaffen. Darüber hinaus wurden zwischen dem Bund und den Ländern Absprachen zur Frage der Umstellungskosten getroffen. Der Bund sagte zu, die Kosten aus notwendigen Umstellungen, die sich bis Ende 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 Megahertz nutzen, in angemessener Form zu tragen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die gegenüber den Ländern gemachten Zusagen zur Übernahme der Entschädigungskosten infolge der Frequenzumstellung umzusetzen und zeitnah Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen,

2. hierfür die von den Ländern vorgeschlagene Fondslösung aufzugreifen und rechtlich so auszugestalten, dass den Betroffenen die notwendigen Umstellungskosten angemessen und zeitnah erstattet werden können,

3. hierbei eine Regelung zu treffen, wie ein angemessener Entschädigungsbetrag für private und öffentliche Rundfunksendeunternehmen sowie Sekundärnutzer (z. B. drahtlose Mikrofone) im Einzelfall auszusehen hat und wie der Anspruch bedarfsgerecht und transparent zu definieren ist,

4. sich dafür einzusetzen, dass konkrete Störungen im Zusammenhang mit der neuen Frequenznutzung auch in privaten Haushalten beim Fernseh- und Radioempfang vermieden und Lösungen frühzeitig vorangetrieben werden,

5. bei der weiteren Umsetzung dieser Schritte eine intensive Abstimmung mit den Ländern zu suchen.