Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgen.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts vom 25. August 2010 zum besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten und deren Informanten vor Strafverfolgung.
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten und deren Informanten vor Strafverfolgung erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Pressemiteilung

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Die SPD-Bundestagsfraktion begrüsst den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts als einen wichtigen Beitrag zur Wahrung und Sicherstellung der Pressefreiheit in Deutschland. Eine freie und unabhängige Presse und Berichterstattung ist eine zentrale Grundvoraussetzung einer transparenten und offenen Gesellschaft.

Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob der Gesetzesentwurf auch hält, was er verspricht. Dabei ist uns wichtig:

– Der Schutz von Journalistinnen und Journalisten und ihrer Informanten muss gewährleistet sein.

– Eine freie und unabhängige Berichterstattung muss sichergestellt werden.

Im Ergebnis werden wir sehen, ob es weitere Änderungen zum Schutz der Journalistinnen und Journalisten auch in der Strafprozessordnung bedarf.

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Journalistinnen und Journalisten sowie deren Informanten besser vor Strafverfolgung geschützt werden sollen. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen. Darüber hinaus soll der Schutz von Journalisten vor der Beschlagnahme von Recherchematerial verbessert werden. Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich das „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden.