Drei-Stufen-Test hat sich bewährt.

DieGremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD stelllte am 20. Juli 2010 die Ergebnissen der Prüfung der Telemedienangebote der ARD vor.

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Zu den am 20. Juli 2010 von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD vorgestellten Ergebnissen der Prüfung der Telemedienangebote der ARD erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD- Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin
Dörmann:

Das Prüfverfahren durch den Drei-Stufen-Test hat sich bewährt. Der gewählte Weg, die Telemedienangebote der ARD durch die
unabhängigen Gremien der ARD prüfen zu lassen, funktioniert und entspricht der besonderen Aufsichtsstruktur des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dadurch wird die binnenplurale Kontrolle gestärkt, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Ergebnisse der Prüfung erhöht und der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet klar
nachvollziehbar.

Wir begrüssen die Ergebnisse dieses neuen, durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführten Testverfahrens. Der Drei-Stufen-Test ermöglicht ein transparentes und auf die Konkretisierung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezogenes Verfahren zur Genehmigung seiner Online-Angebote. Das entspricht den Vorgaben der EU-Kommission.

Es ist zu hoffen, dass insbesondere die privaten Rundfunksender und die Verlage die Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests zu
akzeptieren bereit sind. Im Verfahren hatten sie die Möglichkeit, sich in Stellungnahmen zu äussern.

Das von der GVK vorgestellte Gutachten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Papier, zur „Presseähnlichkeit“ der Online-Angebote bringt in dieser, vor allem von den Verlagen immer wieder zum Streitpunkt gemachten
Frage Klarheit. Das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört zum Kern des öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrag und darf sich aller im Internet gebräuchlichen Mittel bedienen, so das Gutachten. Ein
fortwährender Streit darüber, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet darf und was nicht, hilft keinem. Am
allerwenigsten den Gebührenzahlern, die auch im Internet ein umfassendes, attraktives und informativ wertvolles Angebot von
ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzen wollen und einen Anspruch darauf haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
Rundfunk-Entscheidung vom 11. September 2007 klar festgestellt, dass sich der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks auch auf den Online-Bereich bezieht. Das Gutachten bestätigt das ausdrücklich.