Versteigerung von Funkfrequenzen am 20. Mai 2010 durch die Bundesnetzagentur

Anlässlich der gestrigen Versteigerung von Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur erklärt der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Pressemitteilung

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Die Versteigerung des bislang groessten Frequenzpaketes in Deutschland bietet grosse Chancen für den notwendigen Netzausbau im Mobilfunk und eine bessere Breitbandversorgung auch in ländlichen Regionen. Diese müssen nun konsequent genutzt werden.

Die Nachfrage nach mobilem Internet wächst stetig. Die Mobilfunkunternehmen, die entsprechende Frequenzen ersteigert haben, können nun die Einführung der LTE-Technologie (Long Term Evolution) vorantreiben, die hohe Bandbreiten ermöglicht. Zudem bieten vor allem die Frequenzen der sogenannten „Digitalen Dividende“ im Bereich von 790 bis 862 MHz die Möglichkeit, „weisse Flecken“ zu schliessen und ländliche Regionen endlich ans schnelle Internet anzuschliessen. In den
Frequenznutzungsbedingungen wurden – auch auf hartnäckiges Drängen der SPD – Ausbauverpflichtungen festgelegt, nach denen nun schrittweise in unterschiedlichen Stufen jeweils mindestens 90 Prozent der Bevölkerung angeschlossen werden müssen.

Der zügige Ausbau mobiler Breitbandanwendungen ist richtig und notwendig. Es darf dabei jedoch nicht übersehen werden, dass auch der weitere Ausbau des Festnetzes – insbesondere der Glasfaserausbau – weiter vorangetrieben werden muss, da dieser höhere Bandbreiten ermoeglicht und auch dort die Nachfrage stetig wächst.

Die Bundesregierung fordern wir auf, ihre Breitbandstrategie konsequenter als bisher umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die
anstehende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes muss hierfür genutzt werden. Ein Teil der erzielten Versteigerungserlöse in Höhe von 4,4 Milliarden Euro, die in den Bundeshaushalt fließen, sollte für den Breitbandausbau genutzt werden. Die bereits bestehenden Förderprogramme sollten aufgestockt werden, müssen jedoch noch zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Bund und Länder sollten im Hinblick auf den Infrastrukturausbau abgestimmt vorgehen und zusätzliche gesetzliche Regelungen ins Auge fassen, um einheitliche und bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, etwa für die Verlegung von Leerrohren und den Anschluss von Gebäuden.

Schließlich kann die Bundesnetzagentur durch eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung, die Rechts- und
Planungssicherheit ermöglicht, einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die notwendigen zweistelligen Milliardenbeträge für den Glasfaserausbau auch tatsächlich investiert werden. Dazu gehört beispielsweise, nun zügig die
Bedingungen zu klären, unter denen angesichts der hohen Kosten eine Kooperation von unterschiedlichen TK-Unternehmen
ermöglicht wird.